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Nachbelehrung alter Lebensversicherungsverträge

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Nachbelehrung alter Lebensversicherungsverträge, dazu hatten wir Marc Ellerbrock (Kanzleipartner von RAD aniel Blazek eine kurze Presseanfrage übermittelt. Hier seine  Antwort.

Sehr geehrte Redaktion,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage und den Link.  

Ob solche Nachbelehrungen, wie die Nürnberger sie nach Meldung von BILD-online vom heutige Tage unternimmt, rechtens ist, ist unklar. Einerseits ist fraglich, ob überhaupt nachträglich eine unbeschränkte Widerspruchsfrist verkürzt werden kann. Hier steht Anfang des Jahres in weiterem Zusammenhang eine höchstrichterliche Entscheidung an. Zum anderen halte ich für bedenklich, dass in dem Beispiel die ehemalige 30-Tages-Frist in 14 Tage umgewandelt werden soll. Problematisch ist auch, dass der Versicherungsnehmer zeitlich – zumal zum Jahresende in der Vorweihnachtszeit – unter Druck gesetzt wird. Er kann aber nur dann eine individuelle Entscheidung über den Fortbestand des Versicherungsvertrages treffen, wenn ihm weitere Informationen von der Versicherungsgesellschaft vorliegen, zum Beispiel über die ggf. zu erstattenden Gebühren. Ob solche Nachbelehrungen akzeptiert werden sollte oder nicht, ist meiner Ansicht nach in jedem Einzelfall vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesondert zu überprüfen.  

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Ellerbrock

Rechtsanwalt

 

BEMK Rechtsanwälte

Florianweg 1

88677 Markdorf

Telefon: 07544 93 49 1-0

Telefax: 07544 93 49 1-10

E-Mail: info@rae-bemk.de

Web: www.rae-bemk.de

 

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