Startseite Allgemeines Musterfeststellungsklagen-Gesetz – das Parlament arbeitet offen und zügig
Allgemeines

Musterfeststellungsklagen-Gesetz – das Parlament arbeitet offen und zügig

Teilen

Berlin: Eine öffentliche Anhörung zu dem von der Regierungskoalition geplanten Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage soll am 11. Juni 2018 stattfinden. Das beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz während seiner Sitzung am heutigen Montag. Eingeladen werden sollen neun Sachverständige. Das Gremium beschloss ebenfalls die Einbeziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Gruppenverfahren (19/243) in die Anhörung. Der Entwurf der Bundesregierung liegt derzeit dem Bundesrat vor (19/2439). Danach sollen Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern deren Ansprüche feststellen zu lassen.

Der Gesetzentwurf der Grünen war bereits im März in erster Lesung im Plenum debattiert worden. Dabei hatten sich die Bundestagsfraktionen vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals übereinstimmend für Verbesserungen im Verbraucherschutz und für die Einführung von Gruppenverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung ausgesprochen. SPD-Abgeordnete hatten betont, dass die von der Koalition angestrebte Musterfeststellungsklage über den Grünen-Entwurf hinausgehe. Sie soll am 1. November in Kraft treten. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte bei der Vorstellung des Haushalts ihres Ressorts im Bundestag Mitte Mai die Musterfeststellungsklage als einen Schwerpunkt ihres Hauses genannt.

Des Weiteren empfahl der Ausschuss die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (19/1686), mit dem die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängert werden soll. Es soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim Bundesgerichtshof (BGH) verhindern. Die Regelung, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nur zulässig ist, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 Euro übersteigt, ist bis Ende Juni 2018 befristet und soll um eineinhalb Jahre verlängert werden. Ein Änderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt.

Weiter votierte das Gremium für die Annahme eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/2073), mit dem die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (KOM(2017) 87 final) zustimmen darf.

 

Quelle: Deutscher Bundestag, wissenschaftlicher Dienst

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Analyse: Iran-Krieg treibt Ölpreise – wie robust ist China wirklich?

Der Krieg mit Iran hat eine der sensibelsten Schlagadern der Weltwirtschaft getroffen:...

Allgemeines

Jung, gebildet – und ohne Job: Indiens wachsendes Paradox

Indien hat so viele junge Menschen wie kein anderes Land – und...

Allgemeines

Beyoncés Mutter kurz ausgebremst: Gumbo-Stand nach Beschwerde geschlossen

Ein kurzer Dämpfer für Tina Knowles: Der Pop-up-Gumbo-Stand der Mutter von Beyoncé...

Allgemeines

Zwischen Applaus und Protest: Leipziger Buchmesse startet mit politischer Spannung

Mit einem feierlichen Festakt im Gewandhaus ist die Leipziger Buchmesse eröffnet worden...