Muss die Agriterra KG ihre Orangenernte nun früher tätigen als gedacht, und Gelder an die Anleger zurück bezahlen?

Nein, nach unserer Einschätzung muss das Unternehmen die einbezahlten Gelder an die Investoren nicht zurückbezahlen, denn diese Vermögensanlage hätte es zwar in dieser Form so nicht geben dürfen, aber ein Verstoß gegen das KWG liegt hier nicht vor. Das Unternehmen verfügt, laut einer Veröffentlichung der BaFin, nicht über das von der BaFin zu gestattende Prospekt, um diese Vermögensanlage an Anleger anbieten zu dürfen. Die Folge daraus kann dann nur sein, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens nun so lange eingestellt werden muss, bis ein von der BaFin gestatteter Vermögensanlagenprospekt vorliegt. Auf die bisherigen getätigten Einzahlungen hat das keinerlei Einfluss.

Leave A Comment