Startseite Allgemeines MS „JULIA SHULTE“ Shipping GmbH-ohne Worte
Allgemeines

MS „JULIA SHULTE“ Shipping GmbH-ohne Worte

Teilen

Über Schiffsfonds ist wohl alles gesagt.

521 IN 8/13  : Am 04.02.2014 um 09:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Beteiligung MS „JULIA SHULTE“ Shipping GmbH, Domstr. 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89332),

vertreten durch:

Daniel Koch, Konsul-Schmidt-Str. 8t, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 25.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Berichts- und Prüfungstermin am Donnerstag, 10.04.2014, 09:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen zur Durchführung einer Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung:

1.   Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

–          die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

–          die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

–          ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

–          Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

–          eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–          den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–          die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–          besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–          eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–          eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

–          die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

–          eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

2.   Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

 

Amtsgericht Bremen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:AleMar Mobil GmbH

IN 1176/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AleMar Mobil...

Allgemeines

Insolvenz:Greenbox Mobile Energy GmbH

3604 IN 11324/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Greenbox...

Allgemeines

Life Forestry Switzerland AG das Interview mit Jens Reim

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Eigentum an Bäumen in Costa Rica und...

Allgemeines

Zensur à la CBS? „60 Minutes“ wirft Trump-Knast-Story spontan in den Papierkorb – Journalisten drohen mit Kündigung (und Nervenzusammenbruch)

Drama bei CBS: Die traditionsreiche Nachrichtensendung „60 Minutes“ hat am Wochenende eine...