MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – 2,3 Mio Anlegergelder vernichtet

Spielt man hier möglicherweise „Schiffe versenken“? Das zumindest könnte man so interpretieren, wenn man sich die Bilanz anschaut. 2,3 Millionen Euro in einem Jahr einfach mal so weg. Da biste als Anleger doch nur noch „angepisst“, so ein verärgerter User, der wohl darin investiert hat. Recht hat er.

MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

A. Grundlagen des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf und der Betrieb von Seeschiffen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten. Die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist eine Einschiffsgesellschaft und hält zum Bilanzstichtag ein am 29. Dezember 2010 in Dienst gestelltes 12.600 TEU Containerschiff in ihrem Eigentum. Die Bereederung inkl. Crewing des Schiffes erfolgt durch die Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg. Das Unternehmen selbst beschäftigt keine Mitarbeiter.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Dynamik der Weltkonjunktur hat sich im Verlauf des Jahres 2019 weiter verringert. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von einem Anstieg der Weltwirtschaftsleistung in 2019 um 3,0 Prozent aus. Dies entspricht einem Rückgang um 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ausschlaggebend sind die schwache industrielle Produktion, ein lahmender Welthandel und andauernde handelspolitische Konflikte. Dennoch ergibt sich weiterhin ein sehr differenziertes Bild. Insbesondere in den Industrienationen stagnierte oder verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum weitestgehend. Noch im Vorjahr übertraf das amerikanische Wachstum aufgrund der fiskalischen Impulse das europäische Wachstum deutlich. In 2019 lies diese Dynamik auch dort spürbar nach. Das Wachstum betrug in den Vereinigten Staaten 2,3% (Vj.: 2,9%), im Euroraum 1,2% (Vj.: 1,9 %). Japans Wirtschaft hingegen konnte ein etwas kräftigeres Wachstum von 1,2% (Vj.: 0,8%) verzeichnen. Auch die Konjunktur der Schwellenländer verlangsamte sich. Das chinesische Bruttoinlandsprodukt stiegt zwar noch immer um 6,2% (Vj.: 6,6%), das für die Weltwirtschaft wichtige Land Indien hingegen, in dem es im Schattenbankensektor, dem eine große Bedeutung für die Finanzierung der Wirtschaft zukommt, zu Problemen gekommen war, wuchs nur noch um 5,0% (Vj.: 7,7%). Argentinien und die Türkei, bei denen es schon in 2018 zu schweren Turbulenzen an den Kapitalmärkten kam, stecken in einer tiefen Rezession. Russland und Brasilien hingegen konnten ihre Produktion zwar nach einem schwierigen ersten Halbjahr wieder steigern, Russlands Bruttoinlandsprodukt wuchs aber nur noch moderat um 0,8% (Vj.: 1,2%).

Nach dem noch verhältnismäßig starken Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um ca. 1,5% in 2018 ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2019 lediglich um 0,6% gewachsen. Dies ist eine Abschwächung gegenüber den ursprünglichen Erwartungen, die sich hauptsächlich durch die global abgeschwächte Konjunktur, handelspolitische Konflikte und die Unsicherheit über den bevorstehenden Brexit begründet.

Der für die Weltwirtschaft wichtige Welthandel ist in 2019 nach Einschätzung von Ökonomen um voraussichtlich um 0,4% geschrumpft, nachdem er noch im Vorjahr um 4,2% gewachsen war.

Trotz des schrumpfenden Welthandels und verhaltener Zuwächse im Containerverkehr konnten sich insbesondere die Charterraten für die größeren Schiffsklassen erholen. Postpanamaxe verzeichneten hautsächlich durch die Verknappung auf der Angebotsseite, die sich nicht zuletzt durch den Einbau vieler Scrubber und die damit verbundene Reduzierung der verfügbaren Tonnage begründet, Steigerungen von über 100 %. Die Zeitcharterraten für die klassischen Panamaxe (4.000 – 5.300 TEU), die als nächst kleinere Schiffsklasse ebenfalls davon profitierten, zogen im Jahresverlauf um ca. 36 % an. Die Steigerungen in den Schiffsgrößenklassen zwischen 2.500 und 3.500 TEU betrugen ca. 12 % gegenüber dem Vorjahr, das Segment der 1.700-TEU-Schiffe kam hingegen nicht über ein Ratenplus von 10,5 % hinaus. Der NewContex schloss zum Jahresende bei 436 Punkten.

Der Markt der Massengutfrachter unterlag in 2019 starken Schwankungen. Nach einem verhaltenen ersten Halbjahr stiegen die Raten im dritten Quartal zunächst kräftig an um dann teilweise unter Betriebskostenniveau zu fallen. Stichtagsbezogen lag der Baltic Dry Index mit 976 Punkten deutlich unter dem Vorjahreswert (1.282 Punkte).

II. Geschäftsverlauf

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft mit T€ 5.625 (Vj.: T€ 11.195) ein positives Reedereiergebnis (Ergebnis vor Ab- bzw. Zuschreibungen, Zinsen und Steuern) erwirtschaften.

Die Umsatzerlöse lagen mit T€ 11.760 rund 24% unter denen des Vorjahres (T€ 15.423).

Die Schiffsbetriebskosten (T€ 4.750) erhöhten sich um T€ 2.469 (VJ: T€ 2.881).

Die Personalaufwendungen erhöhten sich ebenfalls leicht auf T€ 1.344 (Vj.: T€ 1.302).

Der Zinsaufwand reduzierte sich aufgrund der um die geleiteten Tilgungen geringeren Darlehensbeträge um T€ 254.

Die Abschreibungen des Seeschiffes erfolgen über die prognostizierte tatsächliche Nutzungsdauer des Seeschiffes von 20 Jahren.

Das Jahresergebnis (T€ -2.308) war im abgelaufenen Geschäftsjahr negativ.

III. Lage

1) Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie zur Unternehmenssteuerung zieht die Geschäftsführung vor allem die Umsatzerlöse, das Reedereiergebnis sowie den Cashflow heran.

2) Ertragslage

Die Umsatzerlöse lagen mit T€ 11.761 ca. T€ 3.663 unter dem Vorjahresniveau. Dies resultiert zum einen aus einer niedrigeren Charterrate seit Mitte Februar 2019 und zum anderen aus einer geplanten Off-hire Zeit für einen längeren Werftaufenthalt.

Die Gesellschaft konnte wie auch im Vorjahr ein positives Reedereiergebnis (T€ 5.625) erwirtschaften. Das Jahresergebnis hingegen war mit T€ -2.308 negativ. Für den Zeitraum ab dem 14. Februar 2019 konnte die Gesellschaft mit der Hapag Lloyd AG einen Chartervertrag über 5 Jahre mit einer festen Rate vereinbaren. Im Hinblick auf die in 2020 inkrafttretende Schwefelverordnung haben darüber hinaus beide Parteien vereinbart, das Schiff mit einem Scrubber auszurüsten, dies wird mit einem Kostenzuschuss des Charterers unterstützt. Aufgrund des langfristigen Chartervertrages ist die Gesellschaft derzeit nicht von der schwierigen konjunkturellen Entwicklung und der anhaltenden Schifffahrtskrise betroffen.

Die erwirtschafteten Erlöse 2019 deckten vollständig die Schiffsbetriebskosten, Zinsen.

Die Geschäftsleitung hatte für das Jahr 2019 ein positives Reederei- sowie Jahresergebnis prognostiziert, was insbesondere durch den Werftaufenthalt und die damit verbundenen geringeren Einnahmen sowie anfallenden Klassekosten nicht erreicht werden konnte.

3) Finanzlage

Die Finanzlage des Unternehmens ist stabil. Der Finanzmittelbestand reduzierte sich um T€ 73 von T€ 186 auf T€ 113. Auch wenn die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG über ausreichend liquide Mittel und Einnahmen verfügt, um auch künftig ihre Kosten sowie Zins und Tilgung leisten zu können, hat sie mit dem finanzierenden Kreditinstitut die Aussetzung und Stundung einer Tilgungsrate sowie eines in 2017 fälligen Darlehens in Höhe von T€ 5.000 vereinbart. Darüber hinaus hat sich das Kreditistitut bereit erklärt, zwei weitere Tilgungsraten in 2019 zu stunden, um den Einbau des Scrubbers vorzufinanzieren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich im Geschäftsjahr um die planmäßigen Tilgungen in Höhe von T€ 3.060.

4) Vermögenslage

Die Vermögenslage ist geprägt durch das Anlagevermögen der Gesellschaft. Zum Stichtag besitzt die Gesellschaft ein 12.600 TEU Containerschiff. Das Schiff ist mit fortgeführten Anschaffungskoten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag bilanziert und linear über 20 Jahre abgeschrieben.

C. Prognosebericht

In den folgenden Prognosen sind Annahmen enthalten, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen worden sind. Es sind öffentlich zugängliche und in der Presse publizierte Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung verwendet worden und in die eigene Einschätzung eingeflossen. Die Entwicklung der Weltwirtschaft in 2020 ist geprägt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Eine verlässliche Prognose ist aufgrund der nicht abschätzbaren Dynamik sowie der unterschiedlichen nationalen Strategien im Umgang mit der Pandemie deutlich erschwert. Bei der Prognose wird zudem unterstellt, dass sich politische Krisen und Handelskonflikte nicht weiter verschärfen und dass die expansive Geldpolitik und ein niedriger Kapitalmarktzins in Europa und den vereinigten Staaten beibehalten werden. Weiterhin wird unterstellt, dass der Charterer, an den das Schiff vermietet ist, solvent ist und seinen Verpflichtungen nachkommt. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht übernehmen. Die nachfolgenden Prognosen beziehen sich auf die nach dem Berichtsjahr folgenden 12 Monate.

Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF) prognostizieren für 2020 einem Einbruch der Weltwirtschaftsleistung um 4,9 %. Industrieländer sind dem IWF zufolge besonders von der Coronakrise betroffen. Für die Eurozone geht der IWF von einem Rückgang der Wirtschaftsleitung von 10,2 %, für die USA von 8 % aus. Deutschland liegt mit einem prognostizierten Minus von 7,2% des Bruttoinlandsprodukts nur knapp darunter. Vor Ausbruch der Pandemie hatten Ökonomen für die exportabhängige deutsche Wirtschaft noch ein stabiles Wachstum von etwa 0,7% und für die restliche Eurozone, deren Wirtschaft in großem Maße von Deutschland abhängt, von 1,2% vorausgesagt. Für die US-Wirtschaft, die sich vorher im längsten, aber auch moderatesten Aufschwung ihrer Geschichte befand, sollte sich das Wachstum leicht abschwächen und 1,5% betragen.

Der IWF-Prognose zufolge soll die Wirtschaft in Indien in diesem Jahr um 4,5 % schrumpfen, was einer Herabstufung der Prognose um 6,4 % entspricht. Für China, dessen Wachstumsentwicklung einem langfristigen politischen Plan folgt, zu dessen Umsetzung verschiedene Instrumente, wie Konjunkturprogramme und Infrastrukturprojekte, bereitstehen und eingesetzt werden, wurde das angenommene Wachstum von ursprünglich 5,9 % auf 1 % korrigiert.

Auch für andere Schwellenländer wie Brasilien und Russland gehen Ökonomen von deutlichen Einbrüchen der Wirtschaftsleistung aus.

Der für die Schifffahrt wichtige Welthandel wird aufgrund Pandemie und der von den Regierungen getroffenen Maßnahmen voraussichtlich ebenfalls massiv einbrechen. Da die Gesellschaft aber einen langfristigen Chartervertrag mit einer fixen Rate abschließen konnte, ist sie von eventuellen Schwankungen der Zeitcharterraten nicht betroffen. Für das kommende Jahr rechnet die Geschäftsleitung mit niedrigeren Umsatzerlösen aber einem weiterhin positiven Betriebsergebnis sowie einem leicht verbesserten Jahresergebnis.

D. Chancen- und Risikobericht

I. Risikobericht

Marktbezogene Risiken

Die Unsicherheiten der monetären Rahmenbedingungen, Währungsschwankungen, sowie die allgemeinen konjunkturellen Entwicklungen stellen Risiken dar, die eine verlässliche Prognose der künftigen Entwicklung derzeit kaum zulassen. Das Unternehmen versucht, durch konsequentes Monitoring und gezielte Kostensenkungsmaßnahmen die Schiffsbetriebskosten zu optimieren.

Zahlungsausfälle bei Charterer

Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass Charterer verspätet zahlen oder illiquide werden. Derzeit ist das Schiff jedoch an die Hapag Lloyd AG verchartert, die nach Einschätzung der Geschäftsleitung als zuverlässiger, liquider Partner einzustufen ist.

Das Schiff wird beschädigt, sinkt oder verursacht Schäden bei Dritten

Zur Absicherung typischer Risiken aus dem Betrieb von Seeschiffen, aus Beschädigungen, aus Untergang oder aus verursachten Schäden an Dritten, ist das Schiff mit adäquatem Versicherungsschutz ausgestattet.

Wechselkursrisiko

Der Gesellschaft entstehen Risiken aus Darlehen sowie aus der Zahlung von Schiffsbetriebskosten, sofern diese nicht währungskongruent mit den Einnahmen (USD) sind.

Zinsänderungsrisiko

Zur Finanzierung des Schiffes wurde ein Schiffshypothekendarlehen abgeschlossen. Aufgrund des hohen Finanzierungsvolumens mit meist kurzfristiger Zinsbindung ist die Gesellschaft Zinsrisiken ausgesetzt.

Finanzierungsänderungsrisiko

Die Finanzierung war zunächst bis 2021 festgeschrieben. Der für die Döhle Gruppe mit den finanzierenden Kernbankenvereinbarte Sanierungszeitraum endete zum 30. April 2020. Die finanzierenden Banken haben anschließend eine Stillhaltevereinbarung unterzeichnet und die Verbindlichkeiten nicht fällig gestellt. Seither war die Döhle Gruppe mit den verbliebenen Kernbanken HCoB, Nord/​LB und UniCredit in Sondierungsgesprächen, die am 19. Oktober 2020 mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung endeten.

Die Restrukturierungsvereinbarung sieht unter anderem den Verkauf von Seeschiffen vor. Die Veräußerungserlöse dienen im Wesentlichen der teilweisen Ablösung der bestehenden Darlehen. Mit anderen Fremdkapitalgebern sollen in bilateralen Vereinbarungen gesonderte Zahlungen verhandelt, Verlängerungen für Zahlungen bis Dezember 2022 erwirkt oder Tilgungsstundungen bzw. Verzichte vereinbart werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese Vereinbarungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kurzfristig abgeschossen werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Döhle-Gruppe zur Veräußerung weiterer Vermögensgegenständen.

Die Geschäftsführung sieht mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung sowie deren Umsetzung die Fortführung der Döhle Gruppe für den Sanierungszeitraum bis 2024 als gesichert an.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Umsetzung der aufschiebenden Bedingungen für die Restrukturierungsvereinbarung in 2020 sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich ist, sodass dadurch die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus sichergestellt werden kann. Dementsprechend geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) weiterhin gegeben ist.

Sollte die Restrukturierungsvereinbarung nicht wie geplant umgesetzt werden, wäre der Fortbestand der Döhle-Gruppe einschließlich der MS “ FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gefährdet. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

II. Chancenbericht

Die internationale Seeschifffahrt hat aufgrund einer ständig wachsenden Weltbevölkerung und der damit zunehmenden Nachfrage weiterhin gute Wachstumschancen. Dennoch plant die Geschäftsleitung das Schiff in 2020 zu verkaufen und alle ausstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

E. Gesamtaussage

Weitere Bestandsgefährdungspotenziale wie Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder sonstige Risiken mit besonderem oder schwerwiegendem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage liegen nicht vor.

Ein internes Kontrollsystem (IKS) ist eingerichtet und in Funktion.

Weitere Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

 

Hamburg, 13. November 2020

Zehnte SBV Schiffsbeteiligungs- und
Verwaltungsgesellschaft ALTONA mbH
(als geschäftsführende Komplementärin)

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 83.207.051,87
I. Sachanlagen 83.207.051,87
1. technische Anlagen und Maschinen 77.498.588,85
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.708.463,02
B. Umlaufvermögen 28.066.773,09
I. Vorräte 164.641,00
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 164.641,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.788.804,70
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.311.284,09
2. Forderungen gegen Gesellschafter 23.430.894,48
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.372,08
4. sonstige Vermögensgegenstände 44.254,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 113.327,39
1. Guthaben bei Kreditinstituten 113.327,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 213.057,08
Summe Aktiva 111.486.882,04

Passiva

31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 22.191.886,92
I. Kapitalanteile 249.411,21
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter -2.307.524,69
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 2.556.935,90
II. Rücklagen (gesamthänderisch gebunden) 24.250.000,40
III. Gewinn-/​Verlustvortrag im Sinne des 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften -2.307.524,69
B. Rückstellungen 77.957,51
1. Steuerrückstellungen 45.460,20
2. sonstige Rückstellungen 32.497,31
C. Verbindlichkeiten 84.733.938,89
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.351.897,35
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.146.887,47
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 11.897.865,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16.657,69
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.337.288,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.506,43
5. sonstige Verbindlichkeiten 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.483.098,72
Summe Passiva 111.486.882,04

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1. Betriebsergebnis -216.843,13
a) Rohergebnis 7.155.598,15
Gesamtleistung 11.760.713,95
Umsatzerlöse 11.760.713,95
sonstige betriebliche Erträge 144.668,93
Materialaufwand 4.749.784,73
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.164.826,71
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.584.958,02
b) Personalaufwand 1.344.059,21
Löhne und Gehälter 1.344.059,21
c) Abschreibungen 5.842.419,00
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.842.419,00
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 185.963,07
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -2.041.715,66
a) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 23.086,22
b) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.232,76
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.067.034,64
3. Ergebnis nach Steuern -2.258.558,79
4. sonstige Steuern 48.965,90
Jahresfehlbetrag 2.307.524,69

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRA 105958 im Handelsregister Hamburg eingetragen.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264a HGB und nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen wie eine mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder e.V. aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Das im Anlagevermögen aktivierte Seeschiff ist zu Anschaffungskosten (inkl. Fremdkapitalzinsen T€ 4.995), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren und der Schrottwert des Schiffes wurde unverändert mit T€ 13.280 angesetzt. Die enthaltenen Anzahlungen und Anlagen in Bau sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Bordbestände erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu Festwerten gemäß § 240 III S.1 i.V.m. § 256 S. 2 HGB.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.

Kurzfristige Vermögensgegenstände und Schulden, die auf fremde Währungen lauten, werden mit dem Stichtagskurs bewertet.

C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel des Anhangs dargestellt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 23.433 (i.V.: T€ 23.712) bestehen im Wesentlichen gegen den Gesellschafter (T€ 23.431; i.V.: T€ 23.681) und betreffen in Höhe von T€ 23.357 (i.V.: T€ 23.681) den Finanzverkehr und in Höhe von T€ 65 (i.V.: T€ 31) den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 23.354 (i.V.: T€ 23.681) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt € 250.000,00. Es ist in voller Höhe geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen P & I-Nachcalls (T€ 21).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 68.352, i.V.: T€ 71.418) sind durch eine Schiffshypothek und eine Bürgschaft besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 14.235 (i.V.: T€ 12.015) bestehen mit T€ 11.898 (i.V.: T€ 11.946) gegenüber dem Gesellschafter und betreffen in Höhe von T€ 11.881 (i.V.: 11.881) Gewinnanteile, in Höhe von 2.313 den Finanzverkehr und in Höhe von T€ 41 (i.V.: T€ 134) den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

< 1 Jahr
T€
>1 Jahr
T€
>5 Jahren
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.372 61.980 0
(6.378) (65.040) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.147 0 0
(380) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 14.235 0 0
(12.015) (0) (0)
22.754 61.980 0
(18.773) (65.040) (0)

D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten T€ 86 (i.V.: T€ 143) Erträge aus Währungsumrechnung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten T€ 110 (i.V.: T€ 94) Aufwendungen aus Währungsumrechnung.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren mit T€ 56 im Wesentlichen aus der Verzinsung von an einen Gesellschafter gewährten Darlehen.

E. Nachtragsbericht

Aufgrund der aktuellenCorona-Pandemie wird erwartet, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation im Jahr 2020 verschlechtert. Bisher haben sich keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft ergeben. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen lassen sich nur schwer einschätzen.

Der für die Döhle Gruppe mit den finanzierenden Kernbankenvereinbarte Sanierungszeitraum endete zum 30. April 2020. Die finanzierenden Banken haben anschließend eine Stillhaltevereinbarung unterzeichnet und die Verbindlichkeiten nicht fällig gestellt. Seither war die Döhle Gruppe mit den verbliebenen Kernbanken HCoB, Nord/​LB und UniCredit in Sondierungsgesprächen, die am 19. Oktober 2020 mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung endeten.

Die Restrukturierungsvereinbarung sieht unter anderem den Verkauf von Seeschiffen vor. Die Veräußerungserlöse dienen im Wesentlichen der teilweisen Ablösung der bestehenden Darlehen. Mit anderen Fremdkapitalgebern sollen in bilateralen Vereinbarungen gesonderte Zahlungen verhandelt, Verlängerungen für Zahlungen bis Dezember 2022 erwirkt oder Tilgungsstundungen bzw. Verzichte vereinbart werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese Vereinbarungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kurzfristig abgeschossen werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Döhle-Gruppe zur Veräußerung weiterer Vermögensgegenständen.

Die Geschäftsführung sieht mit Unterzeichnung der Restrukturierungsvereinbarung sowie deren Umsetzung die Fortführung der Döhle Gruppe für den Sanierungszeitraum bis 2024 als gesichert an.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Umsetzung der aufschiebenden Bedingungen für die Restrukturierungsvereinbarung in 2020 sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich ist, sodass dadurch die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus sichergestellt werden kann. Dementsprechend geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) weiterhin gegeben ist.

Sollte die Restrukturierungsvereinbarung nicht wie geplant umgesetzt werden, wäre der Fortbestand der Döhle-Gruppe einschließlich der MS “ FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gefährdet. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Weitere Ergebnisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019, die eine wesentlichen Einfluss aufdie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, sind bisher nicht eingetreten.

F. sonstige Angaben

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die Zehnte SBV Schiffsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft ALTONA mbH, Hamburg (Komplementärin, gezeichnetes Kapital € 25.600,00). Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind

Herr Jochen Thomas Döhle, Schifffahrtskaufmann, Hamburg,

Frau Gaby Bornheim, Justitiarin, Hamburg und

Herr Christoph Döhle, Speditionskaufmann, Hamburg.

Die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg wird in den Konzernabschluss der Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg, einbezogen, wobei die Peter Döhle Schiffahrts-KG der größte und kleinste Konsolidierungskreis ist.

Die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg beschäftigt im abgelaufenen Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.

 

Hamburg, den 13. November 2020

Zehnte SBV Schiffsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft ALTONA mbH
(als geschäftsführende Komplementärin)

gez. Jochen Thomas Döhle

gez. Christoph Döhle

gez. Gaby Bornheim

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MS „FABIOLA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt „Nachtragsbericht “ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt „Finanzierungsänderungsrisiko“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der erfolgreichen Umsetzung der mit den finanzierenden Kernbanken unter der aufschiebenden Bedingungen abgeschlossenen Restrukturierungsvereinbarung abhängig ist. Wie in Abschnitt „Nachtragsbericht “ und Abschnitt „Finanzierungsänderungsrisiko“ dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.12.2020.

Leave A Comment