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ChristopherPluta (CC0), Pixabay
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Der französische Verfassungsrat hat große Teile des umstrittenen Einwanderungsgesetzes kassiert. Die Wartezeit für Nicht-EU-Ausländer für Sozialleistungen und die höheren Hürden für den Familiennachzug zählen zu den verworfenen Regelungen, wie das höchste Verfassungsgericht heute in Paris entschied. Ein Teil der Artikel sei nicht verfassungskonform, weitere Artikel hätten nichts mit dem ursprünglichen Ziel des Textes zu tun, betonte die Institution.

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An der Grenze zwischen Israel und dem Libanon hat es erneut Beschuss gegeben. Das israelische Militär teilte heute mit, dass in der Früh zwei Luftobjekte der libanesischen Hisbollah nahe Kfar Blum auf israelischen Boden gelangt seien. Es habe keine Verletzten gegeben. Israelische Kampfflugzeuge hätten außerdem eine Reihe „militärischer Ziele“ der Hisbollah in den Gebieten Tyros und Mghaire im Südlibanon angegriffen. Dazu zählten Militärgelände und auch Standorte, die für Luftaktivitäten der Hisbollah und „für Terroranschläge gegen israelische Zivilisten genutzt“ würden. Israelische Artillerie habe zusätzlich mehrere Gebiete im Südlibanon attackiert. Die proiranische Hisbollah im Libanon reklamierte zwei Drohnenangriffe auf einen Standort des israelischen Raketenabwehrsystems Iron Dome nahe Kfar Blum für sich. Die Schiitenorganisation erklärte außerdem, israelische Stellungen im Gebiet der Shebaa-Farmen angegriffen zu haben.

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Im Prozess um den tödlichen Bombenanschlag auf einen bekannten russischen Militärblogger hat ein Gericht in St. Petersburg eine junge Frau zu 27 Jahren Strafkolonie verurteilt. Darja Trepowa sei unter anderem des Terrorismus für schuldig befunden worden, erklärte das Gericht heute.

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Der russische Ex-Geheimdienstoffizier und Ultranationalist Igor Girkin, bekannt unter dem Pseudonym Igor Strelkow, ist zu vier Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Das Stadtgericht Moskau verhängte die Strafe, weil er zum Extremismus aufgerufen habe, wie die russische Nachrichtenagentur Interfax heute meldete. Girkin dürfe auch drei Jahre keine Onlinemedien leiten. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anzufechten.

 

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