Startseite Allgemeines Möbel aus Gold oder nur Blender-Billig-Buche? Wie findige Vermieter mit „möblierten“ Wohnungen die Mietpreisbremse umfahren – und wie Mieter sie beim Finanzamt daran erinnern können, was eine Steuererklärung ist.
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Möbel aus Gold oder nur Blender-Billig-Buche? Wie findige Vermieter mit „möblierten“ Wohnungen die Mietpreisbremse umfahren – und wie Mieter sie beim Finanzamt daran erinnern können, was eine Steuererklärung ist.

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Ein Schrank, ein Haken an der Wand, vielleicht ein IKEA-Sofa – et voilà: Die „möblierte Wohnung“, das trojanische Pferd gegen jede Mietpreisbremse, ist fertig. Willkommen in der neuen Wohn-Realität deutscher Großstädte, wo ein Kleiderständer plötzlich aus purem Gold zu sein scheint – zumindest, wenn man dem Mietpreis Glauben schenkt.

Jüngstes Beispiel: Leipzig, Nordwest. Drei Zimmer, einzeln vermietet, Küche dabei (ja, die ohne Herdplatten), Waschmaschine „on top“. Preis für das Zimmer: 535 Euro warm. Davon 470 Euro Kaltmiete – für ein WG-Zimmer! Das macht schlappe 19 Euro pro Quadratmeter. Das sind 85 % über dem Mietspiegel. Aber keine Sorge: Die Kleiderhakenleiste war immerhin fest verschraubt – also definitiv „voll möbliert“.

Die Begründung? Möbelzuschlag. Na klar. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund bringt es trocken auf den Punkt: „Sind die Möbel aus Gold, oder was?“ Wahrscheinlich. Oder Platin. Oder beides – plus emotionalem Erinnerungswert. Denn anders lässt sich der Preis kaum rechtfertigen.

Doch das eigentlich Dreiste daran: Solche Preise sind kein Einzelfall, sondern Alltag. Inzwischen ist fast jede dritte angebotene Wohnung in deutschen Metropolen möbliert – vor allem dann, wenn sich der Mietpreis damit schön in die Höhe schrauben lässt. Die Mietpreisbremse? Ein Witz. Denn: „Wo kein Richter, da kein Kläger.“

Und nun mal ganz ehrlich: Wenn die Möbel so luxuriös sind – warum sehen sie dann aus wie vom Sperrmüll? Man sollte vielleicht anfangen, die Einrichtung zu versteuern, wie ein Kunstwerk. Oder – und jetzt kommt’s – die Einnahmen überhaupt mal zu versteuern. Denn liebe Mieterinnen und Mieter: Wenn ihr solchen Wucher-Vermietern begegnet, notiert euch ruhig den Namen und meldet sie dem Finanzamt. Denn gerade bei möblierten Vermietungen wird die korrekte Versteuerung der Zusatzeinnahmen… sagen wir mal: „vergessen“.

Stichwort Steuerhinterziehung. Wir sprechen hier von ordentlich Extramiete für zwei Stühle, ein Klapptischchen und eine Lampe mit 15-Watt-Glühbirne. Das sind Einnahmen. Und Einnahmen gehören – Überraschung – in die Steuererklärung. Wer sich also wundert, warum für öffentliche Wohnungen kein Geld da ist: Vielleicht liegt’s daran, dass solche „Businessmodelle“ am Fiskus vorbei betrieben werden.

Die Politik? Nimmt den Ball vorsichtig auf. SPD-Mann Hakan Demir verspricht ein Gesetzespaket. Sanktionen für schwarze Schafe? Noch Fehlanzeige. Es wird nachgebessert – irgendwann. Bis dahin heißt es weiter: Abzocken, einrichten, „vermeintlich“ vergessen.

Unser Tipp:
Wenn Ihnen ein Zimmer mit Duschvorhang, Wandhaken und zusammenklappbarem IKEA-Tisch für 600 Euro warm angeboten wird – melden Sie den Anbieter beim Finanzamt. Ganz freundlich. Ganz unaufgeregt. Einfach per Mail. Denn manchmal muss man helfen, damit andere sich erinnern – an ihre steuerlichen Pflichten.


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