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Mindestlohn

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Das Bundes­kabinett hat in einer Rechts­verordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindest­lohn zum 1. Januar 2017 in Deutsch­land von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde steigt. Damit setzte das Kabinett die Empfehlung der Mindest­lohn­kommission um, die diese im Juni vorgelegt hatte.

In ihrer Geschäfts­ordnung hat die Mindestlohn­kommission fest­gelegt, sich bei ihrer Entscheidung an dem monatlichen Index der tariflichen Stunden­verdienste ohne Sonder­zahlungen zu orientieren: Dieser Indikator ist zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 % gestiegen. Die Veränderungs­rate spiegelt alle Tarif­abschlüsse beziehungs­weise bereits vorher fest­gelegten Stufen­erhöhungen wider, die von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind.

Zusätzlich hat die Kommission bei ihrer Entscheidung auch den Tarif­abschluss im öffentlichen Dienst berücksichtigt: Dieser wurde zwar erst in der zweiten Jahres­hälfte zahlungs­wirksam, gilt aber rück­wirkend zum 1. März 2016. Simulations­rechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungs­rate von + 3,2 % durch den Tarif­abschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0 % erhöht hätte.

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