Millionen Anlegergelder vernichtet: MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal

Ist das nicht ein „Offenbarungseid“ für die Fonds-Geschäftsführung dieses Fonds? 2-stelliger Millionenbetrag als Verlust für die Anleger ist nicht nur ein Desaster sondern eine Frechheit gegenüber den Anlegern.

MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG

Pullach i. Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Investmentanlagevermögen

A. AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
1. Beteiligungen 33.470.712,37 40.029.990,90
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 1.457.350,95 3.042.706,50
1.457.350,95 3.042.706,50
3. Forderungen
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 4.649,28 18.870,18
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 55.320,56 24.978,26
c) Andere Forderungen 928.699,46 800.110,85
988.669,30 843.959,29
4. sonstige Vermögensgegenstände 35.895,30 125,66
5. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter 3.160,44 3.141,64
35.955.788,36 43.919.923,99

B. PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
1. Rückstellungen 128.345,86 342.150,90
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern 147.701,40 254.684,78
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 22.544,94 24.735,02
170.246,34 279.419,80
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 15.796,86 49.674,77
b) Andere 21.178,45 5.178,45
36.975,31 54.853,22
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile Kommanditisten 75.638.617,61 78.076.162,45
aa) nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -42.033.527,60 -47.244.110,82
b) Nicht realisierte Gewinne /​ Verluste aus der Neubewertung 2.015.130,84 12.411.448,44
35.620.220,85 43.243.500,07
35.955.788,36 43.919.923,99

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Investmenttätigkeit

2020 2019
EUR EUR EUR
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 2,81 10,00
b) sonstige betriebliche Erträge 34.133,19 70.651,59
Summe Erträge 34.136,00 70.661,59
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -509.167,51 -535.667,96
b) Verwahrstellenvergütung -27.184,03 -25.943,79
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -21.148,99 -21.224,07
d) Sonstige Aufwendungen -1.652.828,89 -1.910.005,45
Summe der Aufwendungen -2.210.329,42 -2.492.841,27
3. Ordentlicher Nettoertrag -2.176.193,42 -2.422.179,68
4. Veräußerungsgeschäfte
a) Realisierte Gewinne 0,00 65.602,36
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00 65.602,36
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.176.193,42 -2.356.577,32
6. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 2.163.413,49 2.552.314,80
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -12.559.731,09 -575.341,61
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -10.396.317,60 1.976.973,19
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -12.572.511,02 -379.604,13
8. Belastung auf Kapitalkonten 2.176.193,42 2.356.577,32
9. Belastung (VJ: Gutschrift) des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 10.396.317,60 -1.976.973,19
10. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Grundlagen

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG
Firmensitz laut Registergericht: Pullach i. Isartal
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRA 97363

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG zum 31.12.2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) sowie der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung – KARBV) aufgestellt (§ 158 i.V.m. 135 Abs. 11 Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB).

Die MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet. Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 KARBV. Der Bericht über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung gemäß § 289 Abs. 1 S. 4 HGB entfällt, da die Gesellschaft aufgrund der Verwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht über Investmentbetriebsvermögen verfügt. Der Bericht über die wesentlichen Risiken gemäß § 23 i.V.m. 8 Abs. 3 KARBV ist im Tätigkeitsbericht enthalten.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs.3,26 ff. KARBV) beachtet.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Für Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten zum Stichtag ergeben. Dabei werden anerkannte Grundsätze für die Unternehmensbewertung beachtet.

Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert bewertet. Soweit es sich um bedingungsabhängige, einem Unternehmensverkauf nachlaufende Meilenstein-Zahlungen handelt, werden auch hierfür geeignete Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten zum Stichtag herangezogen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Nicht eingeforderte Einlagen werden gemäß §§ 264a, 264c Abs. 2, 272 HGB offen von den Kapitalanteilen abgesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anteilsbesitz

Die gesonderte Aufstellung der Beteiligungen i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB ist Bestandteil des Anhangs.

2. Restlaufzeiten Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

1. Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote beträgt 3,42 % (ohne Berücksichtigung von Gutschriften nach § 7 des Gesellschaftsvertrages, Aufwendungen aus Rücktritten und weiterbelasteten Kosten sowie Gewerbesteuer).

2. Rückvergütungen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus den von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen.

3. Vergleichende Wertentwicklung

Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020 in % des Fondsvermögens 31.12.2019 31.12.2018
Beteiligungen TEUR 33.471 93,9 % 40.030 32.073
Barmittel und Barmitteläquivalente TEUR 1.457 4,1 % 3.043 7.923
übrige Aktiva TEUR 1.025 2,9 % 844 1.057
Rückstellungen und Verbindlichkeiten TEUR -336 -0,9 % -676 -2.211
Fondsvermögen TEUR 35.617 100,0 % 43.241 38.842
Umlaufende Anteile Stück * 1.157.036 1.160.170 1.166.068
Anteilswert ** EUR 31 *** 37 33

* je 100 EUR
** bezogen auf einen durchschnittlichen Kapitaleinzahlungsstand
*** Der durchschnittliche Einzahlungsstand zum 31.12.2019 beträgt EUR 65 je EUR 100 Kapitalanteil.

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

4. Verwendungsrechnung

2020 2019
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.176.193,42 -2.356.577,32
2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 2.176.193,42 2.356.577,32
3. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

5. Entwicklungsrechnung

2020 2019
EUR EUR
Wert des Eigenkapitals der Komplementäre am Beginn des Geschäftsjahres -3.141,64 -3.121,33
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -18,80 -20,31
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals der Komplementäre am Ende des Geschäftsjahres -3.160,44 -3.141,64
2020 2019
EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres 43.243.500,07 38.845.057,45
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00 -759.963,04
3. Mittelzufluss (netto) 4.949.213,00 5.537.989,48
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 5.210.583,22 6.057.122,25
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten -261.370,22 -519.132,77
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -2.176.174,62 -2.356.557,01
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.396.317,60 1.976.973,19
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 35.620.220,85 43.243.500,07

6. Darstellung der Kapitalkonten

Für die Gesellschafter und Treugeber werden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt:

a) Kapitalkonto I

Auf dem Kapitalkonto I werden der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und der treuhänderisch gehaltene Kapitalanteil jedes Treugebers gebucht.

b) Kapitalkonto II

Auf dem Kapitalkonto II werden der Betrag des Agios sowie Überzahlungen und Rückzahlungen von Überzahlungen jedes Gesellschafters und Treugebers gebucht.

c) Variables Kapitalkonto I

Auf dem Variablen Kapitalkonto I werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Gewinnanteile, Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen gebucht.

d) Variables Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto)

Auf dem Variablen Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden diesem Variablen Kapitalkonto II bis zu ihrem Ausgleich gutgeschrieben.

e) Verrechnungskonto I

Auf dem Verrechnungskonto I werden die gesamten, jeweils offenstehenden Einzahlungsverpflichtungen jedes Gesellschafters oder Treugebers auf seine Kapitaleinlage gebucht.

f) Verrechnungskonto II

Auf dem Verrechnungskonto II wird die gesamte, jeweils offenstehende Einzahlungsverpflichtung eines Treugebers auf das Agio gebucht.

Kommanditisten Komplementär
EUR EUR
Kapitalkonto I 115.702.600,00 1.000,00
Kapitalkonto II 3.943.991,11 0,00
Variables Kapitalkonto I -20.185.386,09 -375,69
Variables Kapitalkonto II -23.822.587,41 -3.784,75
Verrechnungskonto I -40.464.108,51 0,00
Verrechnungskonto II -1.569.419,09 0,00
33.605.090,01 -3.160,44

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Pullach, den 30. Juni 2021

HMW Komplementär GmbH

Pervin Persenkli

Inga-Maren Birk

 

München, den 30. Juni 2021

Michael Motschmann

Jürgen Kosch

Dr. Matthias Kromayer

Kristian Schmidt-Garve

Vorstand

MIG Verwaltungs AG

als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Anlage zum Anhang

Übersicht über die Beteiligungen

Beteiligung, Sitz Gesellschaftskapital Höhe der Beteiligung am Zeitpunkt des Erwerbs Verkehrswert der Beteiligung
in EUR * Gesellchaftskapital in EUR
Future Carbon GmbH, Bayreuth 1.133.465 32,86 % ** 11.12.2012, 20.12.2013, 01.09.2014, 24.09.2015, 25.07.2016, 20.03.2017, 05.03.2018, 31.05.2019, 14.04.2020 3.459.962 ***
advanceCOR GmbH, Planegg 325.213 19,89% 08.01.2013, 14.07.2015, 28.03.2017, 13.04.2018, 05.05.2020 7.148.090
AMSilk GmbH, Planegg 159.754 6,45 % 05.03.2013, 09.10.2014, 04.07.2016, 19.06.2020 4.478.885
certgate GmbH, Nürnberg 672.211 31,28 % 20.03.2013, 17.05.2013, 14.08.2013, 22.11.2013, 28.02.2014, 23.10.2014, 03.08.2015, 14.08.2017, 22.01.2018, 28.01.2019, 19.09.2019, 18.06.2020 2.962.012
Affiris AG, Wien 461.391 5,15% 22.01.2014, 28.07.2014, 19.05.2015, 08.01.2019, 10.09.2019 2.828.628
instrAction GmbH, Mannheim 506.661 17,32 % 24.10.2014, 04.08.2015, 22.01.2016, 09.06.2016, 21.11.2016, 17.02.2017, 05.03.2018, 14.09.2018, 03.04.2019, 29.10.2019, 27.10.2020 6.426.748
NavVis GmbH, München 55.704 4,78 % 14.11.2014, 04.11.2015, 30.11.2018 5.092.541
Temedica GmbH, München 88.265 3,26 % 30.03.2020 1.073.846
33.470.712

* Gezeichnetes Kapital, ggf. inklusive eigener Aktien/​Anteile
** Ohne stille Beteiligung
*** Einschließlich stiller Beteiligung

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Marktentwicklung /​ Marktbeurteilung Venture Capital

Marktentwicklung

Nach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2020 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt. 1

Investitionen

Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,95 Mrd., nach EUR 13,76 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,64 Mrd. im Ausland.

Im Venture Capital-Segment investierten Beteiligungsgesellschaften mit EUR 1,85 Mrd. rund 18 % weniger als im Vorjahr (EUR 2,26 Mrd.). 654 Unternehmen wurden mit Venture Capital finanziert. Die Transaktionszahl blieb trotz Pandemie mit 134 auf weiterhin hohem Niveau, aber unter dem Vorjahreswert (169).

Investitionen nach Branchen

Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit 39 % der Investitionen wie im Vorjahr mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen fast gleichauf die Branchen Unternehmensprodukte/​-dienstleistungen und Biotechnologie/​Gesundheitswesen sowie Konsumgüter/​-services. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 390 Unternehmen vor Unternehmensprodukten/​-dienstleistungen (Vorjahr 177) sowie Biotechnologie/​Gesundheitswesen und Konsumgütern/​-services (Vorjahr jeweils 151).

Divestments

Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von EUR 2,71 Mrd. auf EUR 2,85 Mrd. Nachdem 2019 noch Trade Sales der wichtigste Exit-Kanal waren, standen 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften mit 44 % des Exit-Volumens an der Spitze. Dahinter folgen Trade Sales mit 16 % und Verkäufe über die Börse (IPO oder Aktienverkäufe) mit 13 %.

Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 380 Mio. (13,3 %) erneut deutlich über dem Vorjahresniveau (7,9 % bzw. EUR 213 Mio.).

Marktbeurteilung

Die Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2020 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt:

„Das VC-Geschäftsklima verbessert sich zum Jahresende 2020 deutlich und hat dadurch den coronabedingten drastischen Einbruch vom Jahresbeginn nun gänzlich wettgemacht. Im vierten Quartal legt der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments um 26,7 Zähler auf 17,0 Saldenpunkte zu. Die Bewertungen der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen verbuchen ähnlich hohe Zugewinne. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 28,3 Zähler auf 16,1 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung um 25,2 Zähler auf 17,8 Saldenpunkte. Die drei Geschäftsklimaindikatoren zeigen sich also unbeeindruckt vom neuerlichen „Lockdown“ und übertreffen somit den letzten Vor-Corona-Stand. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr lehrten offenbar, dass die Anti-Corona-Maßnahmen die Start-up-Szene weniger in der Breite treffen als zunächst befürchtet.

Analog zum Geschäftsklima erreichen die meisten Klimaindikatoren für das Marktumfeld am Ende des Corona-Jahres 2020 höhere Werte als ein Jahr zuvor. So liegen die Indikatoren für Qualität und Stärke des Dealflows jetzt klar im grünen Bereich, während sie Ende 2019 negativ waren. Erfreulich ist auch der Verlauf des „Preisindikators“, da die coronabedingte Entspannung bei den Einstiegsbewertungen weiter anzuhalten scheint. Die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen ist aktuell deutlich höher als Ende 2019, als der Indikator tief im roten Bereich stand. Die Verbesserung des Marktumfelds macht sich auch bei Indikatoren bemerkbar, die die Verluste auf Jahressicht nicht ganz wettmachen konnten. So liegt das Fundraisingklima zwar unter dem Jahresendstand 2019, aber trotz Corona-Einbruchs wieder klar im grünen Bereich. Darüber hinaus stieg die Zufriedenheit mit dem Förder- und Steuerumfeld. Dies dürfte auf die Fortsetzung der Corona- Unterstützung für Start-ups, die Bereitstellung der Mittel für den „Zukunftsfonds“ im Bundeshaushalt 2021 sowie auf die Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Fondsstandortgesetz zurückzuführen sein. Die Beurteilung des Förderumfelds markierte sogar ein neues Hoch.“ 2

1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2020 – Tabellen“, Datenstand März 2021
2 Datenquelle: KfW German Venture Capital Barometer Q4 2020

Die MIG Verwaltungs AG sieht Deutschland weiterhin als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Auch wenn die Volumina – weitgehend verursacht durch die Coronakrise – unter dem Vorjahr lagen, belegen sie, dass der Markt weiterhin das große Potential von Venture Capital erkennt. Nach dem sehr zurückhaltenden Verhalten der Investoren im ersten Halbjahr 2020 gewannen sie im zweiten Halbjahr wieder stark an Optimismus.

Es bleibt jedoch unverändert eine Herausforderung, junge Unternehmen in Deutschland an den Kapitalmarkt zu bringen, da die institutionellen Investoren weiterhin sehr zurückhaltend sind. Unternehmen am Standort Deutschland aufzubauen, wird jedoch in der Regel ab einer bestimmten Größe überwiegend nur am Kapitalmarkt möglich sein, da nur dort entsprechende Mittel für Wachstum und Entwicklung bereitgestellt werden können. Die USA mit einem Segment wie der Technologiebörse Nasdaq sind ein entsprechendes Vorbild, auf das Deutschland eine Antwort liefern sollte. Dies wird wahrscheinlich ohne entsprechende Anreize der Politik nicht gelingen.

2. Geschäftsverlauf und zukünftige Entwicklung

Im Jahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von EUR 3,97 Mio. in die Beteiligungsunternehmen vorgenommen. Dabei wurde mit der Temedica GmbH eine neue Beteiligung in das Portfolio aufgenommen. MIG Fonds 12 hält zum Jahresende 2020 zusammen mit anderen Co-Investoren Anteile an 8 Beteiligungsunternehmen. Darüber hinaus bestehen Ansprüche der Gesellschaft auf mögliche weitere Kaufpreiszahlungen aus der Ende 2016 veräußerten Beteiligung an der Ganymed Pharmaceuticals AG.

Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass im Jahr 2021 ein realisiertes Jahresergebnis in Höhe von EUR -2,2 Mio. erzielt werden wird. Daneben können Veräußerungsergebnisse und daraus resultierende ergebnisabhängige Aufwendungen sowie Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen.

Die Geschäftsleitung sieht die Entwicklung der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG mit Blick auf die Chancen im Portfolio als günstig und positiv an.

3. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

I. Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresergebnis von TEUR -12.573 ab, bei einem realisierten Ergebnis in Höhe von TEUR -2.176 sowie einem unrealisierten Ergebnis von TEUR -10.396.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um TEUR 37 auf TEUR 34, im Wesentlichen da keine Erträge aus Rücktritten anfielen (VJ: TEUR 34).

Die Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um TEUR 283 auf TEUR 2.210.

Dabei sank die Verwaltungsvergütung um TEUR 27 auf TEUR 509, vor allem bedingt durch den Rückgang der Gebühren für Portfolioeinrichtung.

Die sonstigen Aufwendungen sanken um TEUR 257 auf TEUR 1.653, vor allem bedingt durch den Rückgang Aufwendungen für Provisionen und Agio um TEUR 178 auf TEUR 615 aufgrund von im Vergleich zum Vorjahr geringeren provisionspflichtigen Einzahlungen von Anlegern auf deren Einlageverpflichtungen. Des weiteren sanken die Aufwendungen für Bonusgutschriften um TEUR 83 auf TEUR 783.

Aus der Neubewertung der Beteiligungen sowie der Earn Out Forderung aus der Veräußerung der Anteile an der Ganymed Pharmaceuticals AG resultierte ein Ergebnis in Höhe von TEUR -10.396 (VJ: TEUR 1.977). Die nicht realisierten Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus den Beteiligungen an der Affiris AG, der certgate GmbH und der Future Carbon GmbH.

Die wesentlich für das realisierte Jahresergebnis relevanten Sachverhalte waren im internen Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits berücksichtigt, das realisierte Jahresergebnis deckt sich sowohl mit den Planungswerten als auch den Erwartungen der Geschäftsleitung.

II. Finanzlage

Der Zahlungsmittelbestand sank im Vergleich zum Jahresanfang um TEUR 1.585 auf TEUR 1.457.

Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein.

III. Vermögenslage

Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.964 auf TEUR 35.956.

Auf der Aktivseite sank der Wert der Beteiligungen um TEUR 6.559 auf TEUR 33.471.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente sanken um TEUR 1.585 auf TEUR 1.457, im Wesentlichen aufgrund der vorgenommenen Investitionen in das Beteiligungsportfolio.

Die Forderungen stiegen um TEUR 145 auf TEUR 989.

Dabei sanken die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften um TEUR 14 auf TEUR 5.

Dagegen stiegen die eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen um TEUR 30 auf TEUR 55.

Die anderen Forderungen stiegen um TEUR 129 auf TEUR 929. Die Gesellschaft hat aufgrund des Unternehmens-Kaufvertrages vom 28.10.2016 der Ganymed Beteiligung Anspruch auf bestimmte, dem Unternehmensverkauf nachlaufende Meilenstein-Zahlungen. Diese Zahlungsansprüche entstehen erst zukünftig durch das Erreichen des jeweilig vertraglich definierten Meilensteins, so dass die Entstehung von Zahlungsansprüchen der Höhe nach zum Bilanzstichtag noch ungewiss ist. Entsprechend werden die zukünftigen meilenstein-Zahlungen anhand einer Barwert-Betrachtung, auch unter Zugrundelegung von Wahrscheinlichkeiten, als Vermögenswert im Sinne der KAGB-Rechnungslegung bilanziert. Zum 31.12.2020 beträgt der Vermögenswert aus den Meilenstein-Zahlungen TEUR 929.

Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um TEUR 36 auf TEUR 36.

Auf der Passivseite sanken die Rückstellungen um TEUR 214 auf TEUR 128, überwiegend bedingt durch die um TEUR 212 auf TEUR 27 gesunkene Rückstellung für Gewerbesteuer. Ferner sank die Rückstellung für ausstehende Rechnungen um TEUR 2 auf TEUR 38.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um TEUR 109 auf TEUR 170. Dies war vor allem bedingt durch den Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern um TEUR 107 auf TEUR 148. Ferner sanken die anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 2 auf TEUR 23.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sanken um TEUR 34 auf TEUR 16, überwiegend durch im Geschäftsjahr erfolgte Ausschüttungen, die bis zum Bilanzstichtag des Vorjahres aufgrund ausgebliebener Rückinformation seitens der Anleger nicht ausgezahlt werden konnten. Andere Verbindlichkeiten stiegen um TEUR 16 auf TEUR 21.

Das Eigenkapital sank um TEUR 7.623 auf TEUR 35.620. Dabei sank der Wert der Kapitalanteile der Kommanditisten um TEUR 2.438 auf TEUR 75.639, wobei sich jedoch die nicht eingeforderten ausstehende Einlagen um TEUR 5.211 auf TEUR 42.034 reduzierten.

Die nicht realisierten Gewinne aus der Bewertung der Beteiligungen sanken um TEUR 10.396 auf TEUR 2.015.

Das bilanzielle Eigenkapital betrug TEUR 35.617 im Gegensatz zu TEUR 43.240 im Vorjahr.

Die Eigenkapitalquote stieg von 98,5 % auf 99,1 %. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das unrealisierte Ergebnis in der Berechnung enthalten ist.

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente sind nicht im Bestand. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet, insgesamt beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als weiterhin stabil.

Am 31.12.2020 betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 1.157.036 Stück zu je 100 EUR.

4. Tätigkeitsbericht

I. Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der Anlageziele

Die MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG verwendet ihre Nettoeinnahmen dafür, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile an anderen Kommanditgesellschaften sowie atypisch stille Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und weiter zu veräußern. Die Nettoeinnahmen der Gesellschaft werden ferner dafür genutzt, eine Liquiditätsreserve zu bilden. Die Nettoeinnahmen werden nicht für sonstige Zwecke genutzt.

Zielunternehmen für Beteiligungen sind kleine und mittelgroße Unternehmen. Im Fokus für Investitionen liegen insbesondere junge, innovative Unternehmen, denen die Fondsgesellschaft im Regelfall Eigenkapital für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung stellt, um im Gegenzug – meist über eine Kapitalerhöhung – Anteile an diesen Unternehmen zu erwerben.

In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Beteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Fondsgesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält. Eine weitere Einnahme der Fondsgesellschaft kann sich aus der Nutzung einer Liquiditätsreserve ergeben, die – vorrangig aus den Einlagen der Anleger – für laufende Kosten und außergewöhnliche Ausgaben gebildet wird. Da diese Liquiditätsreserve kurzfristig verfügbar sein muss, kommt z.B. eine Festgeldanlage mit entsprechender Verzinsung in Betracht.

II. Wesentliche Risiken

a) Risikomanagement

Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen.

Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen.

Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist.

Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

a) Risikomanagementprozess

Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt.

Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung.

Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet.

b) Identifizierte Einzelrisiken

Operationelle Risiken

Personenrisiken:

Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter durchgeführt; darüber hinaus wird der in der Finanzdienstleistungsbranche besonders hohen Abhängigkeit der Prozesse von qualifiziertem Personal durch eine angemessene Personalentwicklung und -politik Rechnung getragen.

Prozessrisiken:

Zur Vermeidung bzw. Kontrolle von Prozessrisiken, wie sie üblicherweise im Asset Management entstehen können, werden unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen regelmäßig durchgeführt:

kontinuierliche Überarbeitung des Organisationshandbuchs einschließlich der Geschäftsprozesse der Gesellschaft

Auslagerungscontrolling

regelmäßige Risikobewertung

kontinuierliche Planung und Definition von Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung

Systemrisiken:

Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher.

Rechtsrisiken:

Sofern komplexe Sachverhalte oder Strukturen dies erforderlich machen, werden über die eigene Expertise im Haus hinaus externe Experten oder Aufsichtsbehörden konsultiert.

Finanzrisiken

Adressausfallrisiko

In den ausgelagerten Tätigkeiten „Eigenkapitalvermittlung“ und „Fondsbuchhaltung“ identifizierte Adressausfallrisiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung werden durch regelmäßiges Auslagerungscontrolling ständig überwacht.

Finanzrisiko der Beteiligung

Finanzrisiken werden durch ein aktives Dealflow- und Investment-Management gesteuert. Möglichen Fehlentwicklungen wird unter anderem durch regelmäßige Überwachung und Anpassung der Prozesse entgegengewirkt.

Liquiditätsrisiko

Im Rahmen unseres Budgetierungsprozesses planen wir die wesentlichen Aus- und Einzahlungen unter Berücksichtigung, dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachgekommen werden kann.

Sonstige Risiken

Strategische Risiken:

Innerhalb dieser Risikoart ergibt sich eine starke Konzentration auf die Organisationseinheit Emission. Eine langjährige Erfahrung des beteiligten Dienstleisters, die Konsultation von renommierten Experten sowie regelmäßige Überwachung tragen hier zur Risikominimierung bei.

Reputationsrisiko:

Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert.

Nachhaltigkeitsrisiken

Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen (https:/​/​sdgs.un.org/​goals) sowie an den Prinzipien für nachhaltige Investitionen (https:/​/​www.unpri.org/​) der Vereinten Nationen. Die jeweils relevanten, potenziell nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren identifizieren wir für jedes Portfoliounternehmen anhand der UN SDG.

c) Gesamteinschätzung der Risikolage

Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger ihre bereits abgegebenen Kapitalzusagen erfüllen und neue eingehen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft.

Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaften können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Derzeit bestehen jedoch keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten.

Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient.

Bedingt durch die weiter anhaltende Coronavirus-Epidemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungserträge oder geringere Mittelzuflüsse aufgrund von Zahlungsstockungen bei Anlegern.

Den genannten Risiken stehen objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen im Rahmen des Geschäftsmodells des Fonds erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken wird versucht, den Geschäftserfolg zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten.

Auf Basis der verfügbaren Informationen besteht zum 31. Dezember 2020 keine Indikation, dass die bestehende Risikolage die zukünftige Entwicklung des Fonds gefährden könnte.

III. Kapitalverwaltungsgesellschaft

Vertrag

Mit Vertrag vom 15.03.2014 wurde die MIG Verwaltungs AG, München, zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne der §§ 1 Abs. 13, 17 Abs. 2 Nr. 1, 343 Abs. 1 KAGB für die gesamte kollektive Vermögensverwaltung (gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG bestellt. Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden, erstmalig jedoch mit Wirkung zum Zeitpunkt der Auflösung des AIF gemäß § 131 Abs. 1 HGB; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.

Haftung

Die KVG hat sich verpflichtet, die Kapitalverwaltung unter Einhaltung aller geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchzuführen, insbesondere der Bestimmungen des KAGB und der Richtlinie 2011/​61/​EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie der in diesem Zusammenhang ergangenen behördlichen Verlautbarungen und Rundschreiben. Ferner hat sich die KVG verpflichtet, bei der Kapitalverwaltung im Rahmen dieses Vertrags sämtliche für den MIG Fonds 12 geltenden vertraglichen Regelungen vollständig einzuhalten, insbesondere des Gesellschaftsvertrags, sowie dessen Anlagebedingungen.

Zur angemessenen Abdeckung potentieller Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit hat die KVG in Überreinstimmung mit den sich aus § 25 KAGB ergebenden Eigenmittelanforderungen eine entsprechende Kapitalrücklage gebildet, diese wird in Form von liquiden Mitteln auf Bankkonten vorgehalten.

Auslagerungen

Per 31.12.2020 sind folgende Tätigkeiten der KVG auf externe Unternehmen ausgelagert:

Finanzbuchhaltung, Vorbereitung der Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Interne Revision

Compliance- und Geldwäschefunktion

Datenschutz und Datensicherheit

IT-Sicherheit

Gebühren

Die MIG Verwaltungs AG erhält als Portfolio-Manager für die Portfolioeinrichtung eine Provision in Höhe von 1,3 % des von Anlegern im Zuge von Kapitalerhöhungen bei der Gesellschaft gezeichneten Festkapitals (Gesamtbetrag der Einlageverpflichtungen der Anleger ohne Agio).

Zusätzlich erhält die MIG Verwaltungs AG als externe KVG für die Verwaltung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,76 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden jährlichen Vergütungen ist jeweils die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals („Festkapital“ der Gesellschaft). Für die Berechnung des Durchschnittswertes wird der Wert am Anfang und am Ende des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, sofern der Nettoinventarwert im Geschäftsjahr nur einmal jährlich ermittelt wird. Darüber hinaus erhält die MIG Verwaltungs AG einen Ausgleich für den ihr tatsächlich entstehenden und die Fondsgesellschaft betreffenden Schaden aus nicht abzugsfähigen Vorsteuern (Änderung des § 4 Nr. 8h UStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben III-C- S7160-h/​16/​10001 vom 13.12.2017).

Verwaltungskosten

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die von MIG Fonds 12 zu tragenden Verwaltungskosten EUR 509.167,51.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG für das Geschäftsjahr 2020

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr von der KVG an ihre Mitarbeiter gezahlten Vergütungen: EUR 78.422.640,68
davon variabel: EUR 75.721.234,12
Anzahl der Begünstigten: 19
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter der KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil ausgewirkt hat: EUR 77.350.504,37
davon an Mitarbeiter: EUR 12.970.699,99

IV. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr

Art Datum * Beteiligung Anzahl Nominalanteile /​ Gesamterwerbs- bzw. Verkaufspreis
Aktien EUR **
Erwerb 10.01.2020 Temedica GmbH 2.881 999.966,29
Erwerb 26.03.2020 Future Carbon GmbH 63.015 1.000.000,00
Erwerb 24.04.2020 advanceCOR GmbH 17.844 1.200.009,00
Erwerb 17.06.2020 certgate GmbH 12.195 284.997,15
Erwerb 16.06.2020 AMSilk GmbH 1.290 299.976,60
Erwerb 26.10.2020 instrAction GmbH 4.587 299.989,80
Erwerb 23.12.2020 advanceCOR GmbH 8.922 600.004,50

* Datum des Beteiligungsvertrags, Datum der Eintragung im Handelsregister kann abweichen
** Ohne Anschaffungsnebenkosten; Vertragsvolumen; Zahlungen der Erwerbs- bzw. Verkaufspreise teilweise abhängig vom Eintreten bestimmter Bedingungen

V. Struktur und Wertentwicklung des Portfolios

01.01.2020 Verände- 31.12.2020 31.12.2020
Branchen EUR rung EUR EUR Anteil am Fondsvermögen
Biotechnologie 22.603.753 -1.721.402 20.882.351 58,6 %
Informations-/​Kommunikationstechnologie 11.419.218 -2.290.818 9.128.399 25,6 %
Material-/​ Umwelttechnik 6.007.020 -2.547.059 3.459.962 9,7 %
Gesamt 40.029.991 -6.559.279 33.470.712 93,9 %

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

VI. Wertentwicklung der Fondsgesellschaft

Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft sank im Berichtszeitraum von TEUR 43.240 am 01.01.2020 auf TEUR 35.617 am 31.12.2020.

Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Pullach, den 30. Juni 2021

HMW Komplementär GmbH

Pervin Persenkli

Inga-Maren Birk

 

München, den 30. Juni 2021

MIG Verwaltungs AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Michael Motschmann

Jürgen Kosch

Dr. Matthias Kromayer

Kristian Schmidt-Garve

Vorstand

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG, Pullach, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. §136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, 30. Juni 2021

LM Audit & Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer

Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer

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