Allgemeines

Mietendeckel

FelixMittermeier (CC0), Pixabay
Teilen

Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei nicht dargelegt, teilte das Gericht heute mit – auch nicht für die betroffenen Vermieter insgesamt.

In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Chiara Ferragni vom Betrugsvorwurf freigesprochen – „Ein Alptraum ist vorbei“

Die italienische Influencerin und Unternehmerin Chiara Ferragni ist vom Mailänder Gericht vom...

Allgemeines

Was ist ein Menschenleben wert?

Zehntausend Franken. So viel will der Kanton Wallis den Opfern der Brandkatastrophe...

Allgemeines

Die partielle Alzheimer des Markus Söder, oder an alles vor 1990 erinnere ich mich nicht

Bayern hat von der Einführung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 1950 bis zum...

Allgemeines

2026 im Ausnahmezustand: Gold und Silber brennen vor Angst – und Gier

Das Jahr 2026 ist kaum angelaufen – und schon herrscht Chaos an...