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Tumisu (CC0), Pixabay
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Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar stand die Unfallflucht im Fokus der Diskussionen. Die Expertenrunde kam zu dem Schluss, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch in Zukunft als Straftatbestand gewertet werden sollte, selbst wenn lediglich Sachschäden entstanden sind. Die Idee, bei reinen Blechschäden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit überzugehen, fand keine Zustimmung. Stattdessen plädierten die Teilnehmer für eine Vereinfachung der geltenden, als zu kompliziert empfundenen Regelungen zum Thema Fahrerflucht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung lag auf dem Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr. Die Experten empfahlen härtere Konsequenzen für solche Vergehen. Ein radikaler Vorschlag sah vor, dass die Behörden in bestimmten Fällen die Beschlagnahmung von Fahrzeugen anordnen dürfen – unabhängig davon, ob der Fahrer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Diese Maßnahme könnte sich demnach nicht nur auf Autos, sondern auch auf Fahrräder und E-Roller erstrecken. Die Vorschläge des Verkehrsgerichtstags zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und ein klares Zeichen gegen riskantes Verhalten im Straßenverkehr zu setzen.

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