MARNA Beteiligungen AG: BaFin setzt Geldbuße fest – und „Die Bilanz“

Die BaFin hat am 28. März 2019 eine Geldbuße in Höhe von 450.000 Euro gegen die MARNA Beteiligungen AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die MARNA Beteiligungen AG hatte der Öffentlichkeit den Konzernhalbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

MARNA Beteiligungen AG (vormals: Marenave Schiffahrts AG)

Hamburg

Jahresfinanzbericht 2018

der MARNA Beteiligungen AG, Hamburg
(bis zum 17. Juli 2018 firmierend als: Marenave Schiffahrts AG)

Lagebericht für 2018

Geschäft der MARNA Beteiligungen AG

Die MARNA Beteiligungen AG (nachfolgend auch als „Gesellschaft“ bezeichnet) ist eine am Regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg notierte Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A0H1GY2, WKN: A0H1GY). Die Geschäftsadresse wurde im Jahr 2018 geändert auf „Ziegelhäuer Landstr. 3, 69120 Heidelberg, Deutschland“ (vormals: Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Deutschland). Sitz der Gesellschaft ist unverändert Hamburg, Deutschland.

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Juni 2018 wurde der Geschäftszweck erweitert, so dass die MARNA Beteiligungen AG aktuell als Beteiligungsgesellschaft agiert. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.

Das Geschäftsjahr der MARNA Beteiligungen AG entspricht dem Kalenderjahr. Die MARNA Beteiligungen AG beschäftigte zum 31. Dezember 2018 zwei Vorstände und keine Angestellten (31. Dezember 2017: 1 Vorstand, 2 Angestellte).

Markt- und Geschäftsentwicklungen in 2018

Das Geschäftsjahr 2018 war von der Kontrollerlangung durch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft geprägt, an der sich organisatorische und personelle Umstrukturierungen anschlossen, die auf eine organisatorische Eingliederung beim Mehrheitsaktionär, Kosteneinsparungen und Abarbeitung von Verpflichtungen in Bezug ehemaliger liquidierter Tochtergesellschaften abzielten.

Die weltwirtschaftlichen Verhältnisse sowie einzelne Marktverhältnisse haben aufgrund der eingangs beschriebenen derzeitigen Existenz der Gesellschaft als branchenunabhängige Beteiligungsgesellschaft aktuell nur sehr eingeschränkte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts zum Jahresbeginn gewachsen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist das deutsche Wirtschaftswachstum ins Stocken geraten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) bereits in seiner Schnellmeldung am 14. November 2018 mitgeteilt hatte, war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im dritten Quartal 2018 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % niedriger als im zweiten Quartal 2018. Das ist der erste Rückgang zum Vorquartal seit dem ersten Quartal 2015. In der ersten Jahreshälfte 2018 war das BIP gestiegen, und zwar um 0,5 % im zweiten und 0,4 % im ersten Quartal. Im vergangenen Jahr war das BIP stärker gestiegen, zuletzt + 0,6 % im dritten und + 0,5 % im vierten Quartal 2017.

Im dritten Quartal 2018 stieg das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorquartal im Euroraum (ER-19) um 0,2 % und in der EU-28 um 0,3 %, laut Schätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Im zweiten Quartal 2018 war das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum um 0,4 % und in der EU-28 um 0,5 % gestiegen. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres nahm das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal 2018 im Euroraum um 1,7 % und in der EU-28 um 1,9 % zu, nach +2,2 % beziehungsweise +2,1 % im Vorquartal.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag die jährliche Inflationsrate in Deutschland in 2017 bei 1,8 % und die Prognose für die Inflationsrate in Deutschland für das Jahr 2018 liegt weiterhin bei 1,9 %. Im November lag die Inflationsrate bei 2,3 % zum Vorjahresmonat.

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im November 2018 bei 1,9 %, gegenüber 2,0 % im Oktober. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,5 % betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im November 2018 bei 2,0 %, gegenüber 2,2 % im Oktober. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,8 % betragen. Diese Daten wurden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die Europäische Zentralbank hatte im März 2016 den Zinssatz von 0,05 % auf 0,00 % abgesenkt und seitdem auf diesem Niveau belassen. Der Leitzins gibt an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können. Der Strafzins für Geschäftsbanken den die Institute zahlen müssen, wenn sie überschüssige Gelder über Nacht bei der Notenbank parken, liegt nach wie vor bei -0,40%.

Unternehmenssteuerung

Die Unternehmenssteuerung findet auf Basis einer monatlichen integrierten Planungsrechnung bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cash Flow Rechnung statt. Zu Beginn des Jahres 2018 wurden noch die laufenden Personal-, Beratungs- und sonstigen administrativen Kosten als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren angesehen. Seit der Kontrollerlangung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft liegt der Hauptfokus weiterhin auf der Identifizierung von Kosteneinsparungspotentialen im Bereich der laufenden Personal-, Beratungs- und sonstigen administrativen Kosten, wobei als wesentliche Kennzahlen und bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren die Liquiditätsentwicklung sowie das Ergebnis zu nennen sind. Die Kostenstruktur wird fortlaufend und eng vom Vorstand gesteuert und überwacht. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird auf monatlicher Basis das integrierte Reporting zur Verfügung gestellt.

Finanz-, Vermögens- und Ertragslage

Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf unter Einbezug der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge analysiert und erläutert.

Ertragslage

Da im Geschäftsjahr 2017 noch Umsatzerlöse und korrespondierende Aufwendungen aus dem Betrieb eines Seeschiffes sowie außerordentliche Geschäftsvorfälle im Rahmen der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten finanziellen Restrukturierung anfielen, sind die Ergebnisgrößen der Geschäftsjahre 2018 und 2017 nur bedingt – bzw. unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände – sinnvoll vergleichbar.

Die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage der MARNA Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 stellen sich demnach auf Einzelabschlussebene wie folgt dar:

2018
TEUR
2017
TEUR
+ / –
TEUR
Beteiligungsergebnis -7 46.682 -46.689
Umsatzerlöse 12 4.266 -4.254
Sonstige betriebliche Erträge 26 1.723 -1.697
Gesamtleistung 31 52.671 -52.640
Personalaufwand 525 1.039 -514
Abschreibungen 0 1.728 -1.728
Sonstiger Betriebsaufwand 411 6.200 -5.789
Betrieblicher Aufwand 936 8.967 -8.031
Betriebsergebnis -905 43.704 -44.609
Zinsergebnis 0 -667 667
Jahresergebnis vor Steuern -905 43.037 -43.942
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 119 -119
Jahresergebnis -905 43.156 -44.061

Während das Beteiligungsergebnis des Vorjahres noch durch außerordentliche Erträge aus der Auflösung einer Garantenrückstellung im Rahmen der im Jahr 2017 erfolgten finanziellen Restrukturierung in Höhe von EUR 46,86 Mio. geprägt war, sind im Jahr 2018 hier lediglich Abschreibungen auf Finanzanlagen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung enthalten.

Während die Umsatzerlöse des Vorjahres noch mit EUR 4,01 Mio. durch Einnahmen aus der Vercharterung eines Seeschiffes bis zu dessen Verkauf beeinflusst waren, resultieren die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 ausschließlich aus Buchhaltungsdienstleistungen an konzernfremde Dritte.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Weiterbelastungen enthalten, während der Vorjahresbetrag vor allem durch Kurserträge bestimmt war.

Der Personalaufwand verringerte sich im Zuge des Abbaus der Belegschaft.

Der sonstige Betriebsaufwand beinhaltet im Jahr 2018 insbesondere Rechts- und Beratungskosten inkl. Kosten für Hauptversammlungen (TEUR 155; Vj. TEUR 2.357), Steuerberatungskosten (TEUR 15; Vj. TEUR 195), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 39; Vj. TEUR 94) sowie Abschlussprüfungskosten (TEUR 42; Vj. TEUR 55) enthalten. Das Vorjahr war noch außergewöhnlich durch den bei dem Verkauf eines Seeschiffes entstandenen Verlust belastet.

Vermögenslage

Die Vermögenslage der MARNA Beteiligungen AG stellt sich wie folgt dar:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
+ / –
TEUR
Vermögen
Anlagevermögen 99 103 -4
Kurzfristige Forderungen 49 260 -211
Flüssige Mittel 1.419 2.739 -1.320
Übrige Aktiva 7 16 -9
1.574 3.118 -1.544
Kapital
Eigenkapital 1.346 2.251 -905
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 228 867 -639
1.574 3.118 -1.544

Der Rückgang des Anlagevermögens resultiert aus der Differenz von Einzahlungen in das Eigenkapital von Tochterunternehmen und Abschreibungen auf Anteile. Im Geschäftsjahr sind insgesamt 12 ehemalige Tochtergesellschaften abgegangen. Zum 31. Dezember 2018 werden somit im Wesentlichen nur noch Anteile an vier Komplementär-GmbHs sowie zwei Vorrats-KGs ausgewiesen, die sich allesamt in Liquidation befinden.

Die Abnahme der kurzfristigen Forderungen ist durch Zahlungseingang vormaliger Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände bedingt.

Die Abnahme des Eigenkapitals ist ausschließlich auf das negative Jahresergebnis des Jahres 2018 zurückzuführen. Der vormalige Bilanzverlust in Höhe von TEUR 27.759 wurde durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung ausgeglichen, so dass das Jahresergebnis gleichzeitig den neuen Bilanzverlust ausmacht. Dieser wird durch das Gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 1.500.500,00 sowie einer aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung entstandenen Kapitalrücklage gedeckt, so dass sich ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.346 (Vj. TEUR 2.251) ergibt.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist im ganz Wesentlichen durch die Begleichung entsprechender Verpflichtungen bestimmt.

Finanzlage

Die nach DRS 21 erstellte Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus der operativen Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

2018
TEUR
2017
TEUR
+ / –
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -973 -1.621 648
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -348 17.811 -18.159
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 -14.316 14.316
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1.321 1.874 -3.195
Zugang Finanzmittelfonds durch Verschmelzung 0 580 -580
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.740 286 2.454
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.419 2.740 -1.321

Die Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Der negative operative Cashflow ergibt sich im Wesentlichen aus Auszahlungen für Rechts- und Beratungskosten, Personal und übrigen üblichen Betriebsausgaben.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit hängt vor allem mit nachträglichen Zahlungen an ehemals den Konzern finanzierende Banken aus Bürgschaften im Rahmen der im Vorjahr erfolgten finanziellen Restrukturierung, wofür korrespondierende Rückstellungen im Vorjahr gebildet wurden, sowie mit Einzahlungen in das Eigenkapital von Tochterunternehmen zusammen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Beim Finanzmanagement der Gesellschaft steht aufgrund der zum Bilanzstichtag nicht mehr bestehenden operativ werbenden Tätigkeit und der Fokussierung als Beteiligungsgesellschaft aktuell das Monitoring auf die Liquidität und Aussicht nach Investitionsmöglichkeiten mit einem guten Chance-/Risikoverhältnis im Vordergrund. Auf den vorstehenden Abschnitt „Unternehmenssteuerung“ sowie den nachstehenden Abschnitt „Risikobericht“ wird verwiesen.

Berichterstattung nach § 289a Abs. 1 HGB

Auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 5. Juni 2018 wurde eine ordentliche Kapitalherabsetzung beschlossen, durch welche das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von vormals EUR 30.010.000,00, eingeteilt in 1.500.500 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 20,00, zum Zwecke des Ausgleichs aufgelaufener Verluste sowie der Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 28.509.500,00 auf EUR 1.500.500,00 herabgesetzt wurde. Die Kapitalherabsetzung erfolgte durch Herabsetzung des rechnerischen Anteils am Grundkapital aller bestehenden Aktien von EUR 20,00 um jeweils EUR 19,00 auf EUR 1,00. Die Anzahl der Aktien veränderte sich nicht. Eine Auszahlung an die Aktionäre erfolgte nicht.

Zum Abschlussstichtag setzt sich das gezeichnete Kapital somit aus 1.500.500 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zusammen. Die Anteile sind voll stimm- und dividendenberechtigt.

Alle ausgegebenen Aktien sind mit denselben Rechten ausgestattet.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Arbeitnehmer, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind nicht am Grundkapital beteiligt.

Nach § 84 AktG obliegt dem Aufsichtsrat die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Die Satzung der MARNA Beteiligungen AG enthält keine hiervon abweichenden Bestimmungen.

Änderungen der Satzungen sind gesetzlich in §§ 133, 179 AktG geregelt und erfordern prinzipiell eine Dreiviertelmehrheit. Die Satzung kann davon abweichen. Auf der Basis von § 18 der Satzung können daher Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 12 der Satzung Satzungsänderungen beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 5. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 5. Juni 2023 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) von Schuldverschreibungen, Wandel- bzw. Optionsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 750.250,00 zu gewähren oder entsprechend Options- oder Wandlungspflichten zu begründen. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsanleihebedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Das Grundkapital wurde in diesem Zuge um bis zu insgesamt EUR 750.250,00 durch Ausgabe von bis zu 750.250 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 mit Gewinnbezugsrecht ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).

Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 5. Juni 2018 – um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden Erfordernissen anpassen zu können – ermächtigt, bis zum 5. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15.005.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und / oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen; (1) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund eines Bezugsverhältnisses ergeben; (2) wenn die Kapitalerhöhung in bar erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10 % nicht übersteigt und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder auf zuvor erworbene eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die aufgrund von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten bezogen werden können oder müssen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 ausgegeben wurden; (3) soweit Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagenleistung zum Zweck der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiger Vermögensgegenstände durchgeführt werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzupassen.

Zum Bilanzstichtag und bis zum Abschluss der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden keine Beträge des bedingten und genehmigten Kapitals verwendet.

Auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 11. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen und die nach Maßgabe des § 289a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 HGB offenlegungspflichtig sind.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die MARNA Beteiligungen AG im Durchschnitt eine Mitarbeiterin (im Vorjahr durchschnittlich drei Mitarbeiterinnen).

Diese Zahlen beinhalten nicht den Vorstand.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Der Vorstand der MARNA Beteiligungen AG hat die Erklärung zur Unternehmensführung auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht, worauf Bezug genommen wird (siehe: http://www.marna-beteiligungen.com/corporate-governance/).

Vergütungsbericht

Vorstand

Gemäß § 6 der Satzung bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht. Der Aufsichtsrat kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Vorstände der MARNA Beteiligungen AG waren im Geschäftsjahr 2018:

Herr Bernd Raddatz, seit dem 16. November 2017

und

Herr Hansjörg Plaggemars, seit dem 5. Juni 2018

Herr Raddatz und Herr Plaggemars wurden bis zum 31. Dezember 2019 zum Vorstand bestellt, wobei Herr Raddatz sein Vorstandsamt zum 31. Januar 2019 niedergelegt hat.

Der Vorstand erhielt im Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von TEUR 444 (Vj. TEUR 336). Diese beinhaltet eine Abfindung in Höhe von TEUR 210. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (inkl. Abfindung) für das Geschäftsjahr 2018 betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 226).

In dem Vorstandsdienstvertrag von Herrn Raddatz wurde eine an die Erreichung nachhaltiger Unternehmensziele gekoppelte variable Vergütungskomponente für die Laufzeit des Vertrages bis zum 31. Dezember 2019 vereinbart. Das Vorstandsmitglied konnte danach jährlich einen Bonus in einer maximalen Gesamthöhe von bis zu EUR 75.000,00 erhalten, wobei zwei gleichgewichtete Erfolgsziele, nämlich ein EBITDA-Erfolgsziel und ein Aktienkurs-Erfolgsziel, zu je maximal TEUR 25 vereinbart werden können. Weitere TEUR 25 entfallen als Komponente auf einen Anerkennungsbonus im Ermessen des Aufsichtsrats. Außerdem erfolgte ein Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er sich bei gesetzlicher Versicherungspflicht ergeben würde. Sachbezüge/Firmenwagen wurden nicht gewährt.

Am 17. Dezember 2018 wurde eine Anpassungs- und Aufhebungsvereinbarung zwischen dem Vorstandsmitglied Herrn Raddatz und dem Aufsichtsrat geschlossen, in der unter anderem die variable Vergütungskomponente aufgehoben wurde.

Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Plaggemars sieht keine variablen Vergütungskomponenten vor. Der Dienstvertrag ist in seiner Dauer an die Vorstandsbestellung von Herrn Plaggemars geknüpft.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten gemäß der zu Beginn des Geschäftsjahres gültigen Satzung eine feste jährliche Vergütung. Diese betrug EUR 15.000,00 für jedes Mitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt das Eineinhalbfache dieses Betrags.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 beschließt nunmehr die Hauptversammlung gemäß § 14 der Satzung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats. In der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 wurde die Vergütung auf EUR 3.500,00 für jedes Mitglied festgesetzt, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte dieses Betrags erhält.

Auf der genannten Hauptversammlung wurde zudem die Verkleinerung des Aufsichtsrats von vier auf drei Mitglieder beschlossen.

Daneben wurden dem Aufsichtsrat Auslagen in Höhe von netto EUR 1.761,74 (Vorjahr EUR 3.405,22), die mit der Aufsichtsratstätigkeit zusammenhängen, erstattet.

Chancen und Risiken

Systematisches und effizientes Risikomanagement ist für den Vorstand der MARNA Beteiligungen AG eine dynamische und sich ständig weiterentwickelnde Aufgabe. Daher werden im Folgenden die wesentlichen Risikopositionen dokumentiert sowie wesentliche Grundzüge des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems dargestellt.

Dabei versteht die MARNA Beteiligungen AG unter dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Die einzelnen Komponenten des Risikomanagementsystems werden im Folgenden näher beschrieben.

Während das Risikomanagementsystem auf die Identifizierung und Klassifizierung von Risiken gerichtet ist, zielt das interne Kontrollsystem auf die Verringerung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen ab. Das interne Kontrollsystem ist somit ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems und wird deshalb nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

Die Leistungsfähigkeit beider Systeme hat generelle Grenzen. Auch ein grundsätzlich als wirksam zu beurteilendes internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem können keine absolute Sicherheit zur Vermeidung wesentlicher Fehlaussagen oder Verluste bieten.

Der Vorstand gestaltet Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entsprechend den unternehmensspezifischen Anforderungen.

Aufgrund der Größe und der Struktur der MARNA Beteiligungen AG sind die Prozesse in formaler Hinsicht auf das Notwendige beschränkt.

Die Zielsetzungen des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems lassen sich wie folgt beschreiben:

Identifizierung und Bewertung von Risiken;

Begrenzung erkannter Risiken;

Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Einzelabschluss der MARNA Beteiligungen AG und die entsprechende Abbildung dieser Risiken.

Der gesamte Abschlusserstellungsprozess für den handelsrechtlichen Einzelabschluss ist eingerahmt von einem strikten Vier-Augen-Prinzip sowie EDV-Zugriffsbeschränkungen.

In einer jährlichen Risikoinventur werden zunächst Risiken aufgelistet. Diese werden sodann Unternehmensbereichen zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Klassifizierung nach der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt:

Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0% bis 5 % Sehr gering
6% bis 25% Gering
26% bis 50% Mittel
51% bis 100% Hoch

Sodann erfolgt eine Klassifizierung nach dem finanziellen Auswirkungsgrad bei Risikoeintritt wie folgt. Aufgrund der Veränderung der Geschäftstätigkeit erfolgte gegenüber den Schwellenwerten des Vorjahres eine Halbierung dieser Schwellenwerte:

Erwartete Auswirkung
in T€
Grad der Auswirkung
T€ 0 bis T€ 50 Niedrig
T€ 50 bis T€ 150 Moderat
T€ 150 bis T€ 500 Wesentlich
> T€ 500 Gravierend

Schließlich erfolgt die Verdichtung beider Klassifizierungen zu einer Gesamt-Risiko-Einschätzung von „niedrig“ über „mittel“ bis „hoch“ gemäß folgender Matrix:

Gesamtrisikoermittlung Eintrittswahrscheinlichkeit
Auswirkung Sehr gering Gering Mittel Hoch
Niedrig niedrig niedrig mittel mittel
Moderat niedrig mittel mittel mittel
Wesentlich mittel mittel mittel hoch
Gravierend mittel mittel hoch hoch

Anschließend werden Kontrollen zur Begrenzung der jeweiligen Risiken eingerichtet.

Eine Klassifikation der Kontrollen erfolgt sodann bezüglich der Merkmale:

Art der Kontrolle (manuell oder automatisch)

Wirkung der Kontrolle (präventiv oder aufdeckend) sowie

Häufigkeit der Kontrolle

In Bezug auf rechnungslegungsbezogene Risiken bestehen diese Kontrollen im Wesentlichen aus übergeordneten Plausibilitätsbeurteilungen sowie Abstimmungshandlungen.

Der Aufsichtsrat erhält alle relevanten (Zwischen-)Abschlüsse bereits im Entwurfsstadium zu seiner Kenntnis und als Grundlage seiner Prüfungstätigkeiten. Außerdem erhält der Aufsichtsrat in der Regel monatlich und darüber hinaus nach Ermessen des Vorstands bzw. auf Anforderung des Aufsichtsrats ein auf sein Informationsbedürfnis maßgeschneidertes Reporting, in welchem die integrierte Planungsrechnung inklusive Liquiditätslage und -planung dargestellt wird.

Risiken, die im Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit (der Tochterunternehmen) standen – wie beispielsweise Risiken aus dem Schiffsbetrieb, Adressausfallrisiken sowie Finanzierungsrisiken – bestehen zum Bilanzstichtag nicht mehr.

Chancen und Risiken bestehen auf Basis des Agierens als Beteiligungsgesellschaft, in dem die überschüssige Liquidität von derzeit rund 1,1 Mio. EUR in Wertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis angelegt wird. Wertpapiere unterliegen Kursänderungsrisiken, so dass es im Rahmen der Anlage zu Erträgen aber auch Verlusten kommen kann. Den Risiken begegnet der Vorstand durch eine kontinuierliche Überwachung der Wertpapierkurse sowie der Anlage in liquide Titel.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind nicht ersichtlich. Es liegen keine Klagen gegen die Gesellschaft vor. Ordnungsgelder aufgrund von dem Bundesamt für Justiz geäußerten Verdachtsmomenten in Bezug auf verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen betreffend das Geschäftsjahr 2016 wurden bezahlt. Gegen die Ordnungsgelder wurde Beschwerde eingelegt, welcher das Bundesamt für Justiz nicht abhelfen konnte und die derzeit dem Landgericht Bonn zur Entscheidung vorliegen. Über die bereits bezahlten Ordnungsgelder hinaus sind keine zusätzlichen Risiken ersichtlich.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wurde im Februar 2018 ebenfalls ein Verdacht in Bezug auf verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen betreffend des Halbjahresfinanzberichts 2017 sowie fehlerhafte Hinweisbekanntmachungen geäußert. Die Gesellschaft hat hierauf im März 2018 Stellung genommen. Das Verfahren ist bei der BaFin noch anhängig. Derzeit kann über den Fortgang oder gar Ausgang noch keine Aussage getroffen werden, da von der BaFin auf die Stellungnahme vom März 2018 bis heute keine Reaktion erhalten wurde.

Gesamtbild der Risikolage

Derzeit sind unter der Berücksichtigung der aktuellen Ausrichtung der Gesellschaft keine konkreten Risiken – insbesondere keine bestandsgefährdenden Risiken – ersichtlich.

Chancen der zukünftigen Entwicklung

Die Chancen der zukünftigen Entwicklungen liegen in dem Agieren als Beteiligungsgesellschaft, welche überschüssige Liquidität inWertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis anlegt, während parallel Ausschau nach Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft gehalten wird. Die Chancen der zukünftigen Entwicklungen sind daher vor allem abhängig von der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft basierend auf dem Aufspüren von Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft mit einem guten Chance-/Risikoverhältnis. Der Vorstand erwartet derzeit, dass sich eine Konkretisierung innerhalb des Jahres 2019 ergibt.

Prognosebericht

Überprüfung Vorjahresprognose

Die Prognose für das Jahr 2018 innerhalb des Lageberichts für das Jahr 2017 lautete wie folgt:

„Bis zur Identifizierung eines neuen Unternehmensgegenstandes und Ausfüllung der anvisierten Beteiligungsgesellschaft wird das Hauptaugenmerk auf Kostendisziplin liegen.

Auf Basis der aktuellen Organisations- und Personalstruktur dürften diese Kosten in den Jahren 2018 und 2019 bei durchschnittlich ca. TEUR 50 pro Monat liegen, wobei sich ein wesentlicher Teil dieser Kosten aus den bestehenden Verpflichtungen des Vorstandsanstellungsvertrages ergeben.

Nach Erledigung der Vorstandsanstellungsvertragsverpflichtungen und unter der Annahme einer organisatorischen Eingliederung der Gesellschaft bei dem Hauptaktionär dürften sich die Kosten danach stark auf ein Maß zwischen TEUR 100-150 pro Jahr reduzieren lassen.

Auf Basis der aktuellen Liquidität dürfte somit theoretisch noch bis zu ca. zehn Jahre ein weiteres Vorhalten einer Vorrats-AG ohne Auftauchen von Überschuldungs- und/oder Zahlungsunfähigkeitsthematiken darstellbar sein, wobei es praktisch selbstverständlich Ziel sowohl von Hauptaktionär als auch Vorstand ist, eine schnellstmögliche wirtschaftliche Wiederbelebung – und damit einhergehend das Bestreiten der Kosten aus Einnahmen, anstatt aus vorhandener Liquidität – zu erreichen.“

Das sich im Wesentlichen aus Aufwendungen ergebende Jahresergebnis 2018 beläuft sich auf TEUR ./. 905, was unter Berücksichtigung von Erträgen (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) in Höhe von TEUR 38 monatlichen Kosten von ca. TEUR 75 entspricht. Hierin enthalten sind TEUR 210 (entspricht monatlich TEUR 17,5) Abfindungsaufwendungen aus einer in 2018 geschlossenen Aufhebungsvereinbarung, die den Aufwand des Jahres 2019 entsprechend entlasten und somit eine Periodenverschiebung darstellen. Unter Berücksichtigung weiterer Auswirkungen vorgenommener Kosteneinsparungen dürften die durchschnittlichen monatlichen Kosten im Jahr 2019 nur noch bei ca. TEUR 16 pro Monat liegen. Insofern wird erwartet, dass die Vorjahresprognose von durchschnittlichen monatlichen Kosten von TEUR 50 für die beiden Jahre 2018 und 2019 leicht unterschritten wird, da aus heutiger Sicht von durchschnittlichen Kosten von nur TEUR 45 (TEUR 75 für 2018 und TEUR 15 für 2019) auszugehen ist. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen positive Effekte aus dem Kostenmanagement sowie der u.a. durch die geschlossene Aufhebungsvereinbarung erwarteten reduzierten Personalkosten für 2019.

Ausblick 2019 ff.

Wie zuvor ausgeführt werden auf Basis der aktuellen Organisations- und Personalstruktur monatliche durchschnittliche Kosten von TEUR 16 pro Monat für das Jahr 2019 erwartet, Im Rahmen der Neuausrichtung wird die Gesellschaft nun auch als Beteiligungsgesellschaft aktiv und legt überschüssige Liquidität in Wertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis an, während parallel Ausschau nach Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft gehalten wird. Da bei den Investitionen in Wertpapiere der genaue Ein-/ Ausstiegszeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann, da dieser wiederum von mehreren Faktoren abhängig ist, basiert die Planung der Gesellschaft auf den Kosten sowie den erwarteten Erträgen in Höhe von TEUR 65 aus der Liquidation der Tochtergesellschaften. Somit wird für das Jahr 2019 ein Jahresfehlbetrag von ca. 130 TEUR erwartet. Für die Folgejahre wären jährliche Kosten von knapp TEUR 180 zu erwarten. Die Liquiditätsplanung beinhaltet neben den erwarteten Kosten auch Zuflüsse aus der Liquidation von Tochtergesellschaften in Höhe von rd. 165 TEUR. Auf Basis dieser Annahmen wird zum 31. Dezember 2019 mit liquiden Mitteln bzw. in Wertpapieren angelegte überschüssige Liquidität in Höhe von rund EUR 1,1 Mio. gerechnet.

Auf Basis der aktuellen frei verfügbaren Liquidität und der Liquiditätsplanung dürfte die Gesellschaft somit theoretisch noch ca. acht Jahre ohne Überschuldungs- und/oder Zahlungsunfähigkeitsthematiken lebensfähig sein, wobei es selbstverständlich Ziel des Vorstands ist, auf Basis dem Agieren als Beteiligungsgesellschaft durch Anlage der Liquidität in Wertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis, die Kosten aus Einnahmen anstatt aus vorhandener Liquidität bestreiten zu können. Parallel hält der Vorstand Ausschau nach Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft. Die Chancen der zukünftigen Entwicklungen sind daher vor allem abhängig von der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft basierend auf dem Aufspüren von Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft mit einem guten Chance-/Risikoverhältnis. Der Vorstand erwartet derzeit, dass sich eine Konkretisierung innerhalb des Jahres 2019 ergibt.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat der MARNA Beteiligungen AG mitgeteilt, dass ihr seit dem 16. März 2018 eine Mehrheitsbeteiligung an der MARNA Beteiligungen AG gehört. Der im Hinblick hierauf abgegebene Bericht gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung:

„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Maßnahmen wurden auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder eines mit dem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Dezember 2018 weder getroffen noch unterlassen.“

 

Hamburg, den 19. Februar 2019

MARNA Beteiligungen AG

Der Vorstand

Hansjörg Plaggemars

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

EUR 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4,00 275,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 98.500,00 102.500,00
98.504,00 102.775,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.426,42 23.250,27
2. Sonstige Vermögensgegenstände 46.081,27 236.670,79
48.507,69 259.921,06
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.418.719,96 2.739.710,93
1.467.227,65 2.999.631,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.076,11 15.955,63
1.573.807,76 3.118.362,62

PASSIVA

EUR 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (Bedingtes Kapital: EUR 750.250,00; Vj.: EUR 0,00) 1.500.500,00 30.010.000,00
II. Kapitalrücklage 750.599,56 0,00
III. Bilanzverlust -905.307,95 -27.758.900,44
1.345.791,61 2.251.099,56
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 168.556,00 636.500,12
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.173,04 52.330,27
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 3.173,04 (Vj. EUR 52.330,27)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 56.287,11 178.432,67
davon aus Steuern: EUR 56.287,11 (Vj. EUR 178.432,67)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 56.287,11 (Vj. EUR 178.432,67)
59.460,15 230.762,94
1.573.807,76 3.118.362,62

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

2018
EUR
2017
EUR
1. Umsatzerlöse 12.500,00 4.265.717,01
2. Sonstige betriebliche Erträge 25.954,64 48.581.649,20
davon aus Währungsumrechnung EUR 13,21 (Vj. EUR 1.232.335,15)
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -495.518,86 -987.480,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -29.346,51 -51.690,90
davon aus Währungsumrechnung EUR 43,76 (Vj. EUR 145.307,98)
4. Abschreibungen auf Sachanlagen -262,00 -1.728.491,98
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -410.823,56 -6.199.363,38
davon aus Währungsumrechnung EUR 43,76 (Vj. EUR 145.307,98)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 3.413,12
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
7. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen -7.400,00 -176.915,85
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungenn 0,00 -670.435,86
davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 92.480,10)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 119.608,29
10. Ergebnis nach Steuern -904.896,29 43.156.008,67
11. Sonstige Steuern -411,66 -613,68
12. Jahresfehlbetrag-/überschuss -905.307,95 43.155.394,99
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -27.758.900,44 -70.914.295,43
14. Ertrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung 28.509.500,00 0,00
15. Einstellung in die Kapitalrücklage -750.599,56 0,00
16. Bilanzverlust -905.307,95 -27.758.900,44

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

2018
EUR
2017
EUR
Jahresfehlbetrag/-überschuss -905.308 43.155.395
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 7.662 1.905.408
– Abnahme der Rückstellungen -123.270 -327.363
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind bzw. auf Ertragsteuerzahlungen beruhen 366.572 311.123
– Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind bzw. auf -322.960 -1.321.397
+/- Verlust/Ertrag aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -164 2.982.590
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 0 667.023
– Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (Auflösung Garantenrückstellung) 0 -46.859.110
– Ertragsteuerertrag 0 -119.608
+/- Ertragsteuererstattungen/-zahlungen 4.378 -2.014.881
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -973.090 -1.620.820
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 171 37.666.978
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 2 0
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -3.400 -159.413
– Auszahlungen aufgrund Inanspruchnahme als Bürge/Garant -344.675 -19.800.238
+ Erhaltene Ausschüttungen von Tochterunternehmen 0 103.370
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -347.901 17.810.697
– Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen 0 -13.736.248
– gezahlte Zinsen 0 -579.608
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 -14.315.856
= Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.320.991 1.874.021
+ Zugang Finanzmittelfonds durch Verschmelzung 0 579.760
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.739.711 285.930
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.418.720 2.739.711
davon verfügungsbeschränkt 0 350.818

Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Gezeichnetes Kapital (Stammaktien)
EUR
Kapitalrücklage
EUR
Bilanzergebnis
EUR
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
EUR
Summe
EUR
Stand 1. Januar 2017 30.010.000,00 0,00 -70.914.295,43 40.904.295,43 0,00
Jahresergebnis 0,00 0,00 43.155.394,99 0,00 43.155.394,99
Umgliederung aus Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ 0,00 0,00 0,00 -40.904.295,43 -40.904.295,43
Stand 31. Dezember 2017 30.010.000,00 0,00 -27.758.900,44 0,00 2.251.099,56
Stand 1. Januar 2018 30.010.000,00 0,00 -27.758.900,44 0,00 2.251.099,56
Kapitalherabsetzung -28.509.500,00 750.599,56 27.758.900,44 0,00 0,00
Jahresergebnis 0,00 0,00 -905.307,95 0,00 -905.307,95
Stand 31. Dezember 2018 1.500.500,00 750.599,56 -905.307,95 0,00 1.345.791,61

Anhang für 2018

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 der MARNA Beteiligungen AG, Hamburg, (Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 96057) wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Nach § 264 Abs. 1 S. 2 HGB hat die Gesellschaft als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft i.S.d. § 264d HGB ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert, da sie nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist.

Die Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgt weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Im Rahmen der Neuausrichtung wird die Gesellschaft nun als Beteiligungsgesellschaft aktiv und legt überschüssige Liquidität in Wertpapiere mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis an, während parallel Ausschau nach Investitionsmöglichkeiten für ein operatives Geschäft gehalten wird. Für das Aufspüren einer Investitionsmöglichkeit mit gutem Chance-/Risiko-Verhältnis für ein operatives Geschäft bestehen ausreichend Mittel und damit einhergehend ein entsprechend langer Zeithorizont, so dass keine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Annahme der Unternehmensfortführung vorliegt. Selbstverständlich ist es aber auch Ziel des Vorstands, auf Basis des Agierens als Beteiligungsgesellschaft durch Anlage der Liquidität in Wertpapiere, die Kosten aus Einnahmen anstatt aus vorhandener Liquidität bestreiten zu können.

Das Geschäftsjahr 2018 war von der Kontrollerlangung durch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft geprägt, an der sich organisatorische und personelle Umstrukturierungen anschlossen, die auf eine organisatorische Eingliederung beim Mehrheitsaktionär, Kosteneinsparungen und Abarbeitung von Verpflichtungen in Bezug ehemaliger liquidierter Tochtergesellschaften abzielten.

Da im Geschäftsjahr 2017 noch Umsatzerlöse und korrespondierende Aufwendungen aus dem Betrieb eines Seeschiffes sowie außerordentliche Geschäftsvorfälle im Rahmen der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten finanziellen Restrukturierung anfielen, sind die Ergebnisgrößen und Zahlungsströme der Geschäftsjahre 2018 und 2017 nur bedingt – bzw. unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände – sinnvoll vergleichbar.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem Nominalwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich, werden Wertabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen – mit Ausnahme der Archivierungsrückstellung – nicht.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden – und damit ggf. die Möglichkeit der Bilanzierung von latenten Steuern – bestehen wie im Vorjahr nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Hierauf wurden – nicht zuletzt aufgrund einer nicht verlässlich bestimmbaren Nutzbarkeit – keine aktiven latenten Steuern gebildet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt grundsätzlich bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Euro-Referenzkurs (Devisenkassamittelkurs) am Entstehungstag. Die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Stichtag mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten werden unter Beachtung des Niederstwert- bzw. Höchstwertprinzips umgerechnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden als Davon-Vermerke zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen diejenigen aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Sie beinhalten sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten als auch die unrealisierten Währungsumrechnungseffekte.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

a) Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen besteht zum Abschlussstichtag lediglich noch aus auf Erinnerungswerte abgeschriebene Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von insgesamt EUR 4,00. Im Geschäftsjahr erfolgten reguläre Abschreibungen in Höhe von EUR 262,00. Aus dem Verkauf und Abgang einzelner Teile des Sachanlagevermögens resultierten Erträge in Höhe von EUR 162,21.

b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Das Anlagevermögen der MARNA Beteiligungen AG besteht zum überwiegenden Teil aus Finanzanlagen. Unter dem Posten Anteile an verbundenen Unternehmen (EUR 98.500,00; Vj. EUR 102.500,00) werden die Anteile folgender Unternehmen ausgewiesen:

MT „MARE ARCTIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG i.L. (EUR 1.000,00)

MT „MARE ANTARCTIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG i.L. (EUR 500,00)

MARE Panamax Tankschiffahrts GmbH i.L. (EUR 25.000,00)

MARE Produktentanker Schiffahrts GmbH i.L. (EUR 22.000,00)

MARE Containerschiff Verwaltungs GmbH i.L. (EUR 25.000,00)

MARE Supramax Bulker Schiffahrts GmbH i.L. (EUR 25.000,00)

Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten zunächst unterjährig Einzahlungen in das Eigenkapital von Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 3.400,00. Zum Bilanzstichtag waren sodann Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung in Höhe von zusammen EUR 7.400,00 notwendig.

Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte zudem ein Abgang von zwölf ehemals in Liquidation (i.L.) befindlichen Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG mit historischen Anschaffungskosten und Abschreibungen in Höhe von je EUR 141,95 Mio. Bei sieben Gesellschaften resultiert der Abgang dabei aus der Beendigung der Liquidation und Löschung der Gesellschaften. In fünf Fällen wurden die Anteile an einen Dritten übertragen, woraus ein Ertrag in Höhe von EUR 2,00 resultierte.

Die Beendigung der Liquidation der zum Bilanzstichtag noch bilanzierten Anteile dürfte im Laufe des Jahres 2019 erfolgen, woraus entsprechende Abgänge sowie Erträge in Höhe von ca. TEUR 65 zu erwarten sein dürften.

Weitere Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen bzw. Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2018:

Name Sitz Beteiligungsquote
%
Gesamt-Eigenkapital
EUR
Jahresergebnis HGB
EUR
MARE Panamax Tankschiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100,00 46.033,81 8.005,00
MARE Produktentanker Schiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100,00 22.371,15 1.393,41 *
MARE Containerschiff Verwaltungs GmbH i.L. Hamburg 100,00 44.835,14 6.894,13
MARE Supramax Bulker Schiffahrts GmbH i.L. Hamburg 100,00 48.777,42 9.758,88
MT „MARE ARCTIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG i.L. Hamburg 100,00 1.061,11 -1.481,43 *
MT „MARE ANTARCTIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG i.L. Hamburg 100,00 533,01 -1.513,63 *

Die mit einem “ *“ versehenen Jahresergebnisse stellen das aggregierte Jahresergebnis für das gesamte Jahr 2018 dar. Es summiert sich aus jeweils zwei Rumpfgeschäftsjahresabschlüssen, die aufgrund der Liquidationseröffnung im Jahr 2018 erforderlich waren.

c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Weiterbelastungen und Erstattungsansprüche.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer und Ertragsteuern.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

d) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Hierbei handelt es sich mit EUR 1.418.719,96 um frei verfügbare Liquidität.

Der noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres als zweckgebunden und verfügungsbeschränkt ausgewiesene Teil der liquiden Mittel in Höhe von EUR 350.817,50 wurde im Geschäftsjahr 2018 dem Zweck entsprechend ausgekehrt, wobei korrespondierend ergebnisneutral Rückstellungen gemindert wurden.

e) Grundkapital/Gezeichnetes Kapital

Zum Abschlussstichtag setzt sich das gezeichnete Kapital aus 1.500.500 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zusammen, so dass das Grundkapital EUR 1.500.500,00 beträgt. Die Anteile sind voll stimm- und dividendenberechtigt.

Zum Bilanzstichtag des Vorjahres betrug das Grundkapital noch EUR 30.010.000,00 bei 1.500.500 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 20,00. Die Veränderung resultiert aus einer von der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 beschlossenen ordentlichen Kapitalherabsetzung, wobei der Herabsetzungsbetrag von EUR 28.509.500,00 mit EUR 27.758.900,44 zum Ausgleich aufgelaufener Verluste eingesetzt wurde und mit EUR 750.599,56 in die Kapitalrücklage eingestellt wurde.

Nachdem die Gesellschaft zum Bilanzstichtag des Vorjahres über keine entsprechende Ermächtigung verfügte, wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 5. Juni 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 5. Juni 2023 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) von Schuldverschreibungen, Wandel- bzw. Optionsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 750.250,00 zu gewähren oder entsprechend Options- oder Wandlungspflichten zu begründen. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsanleihebedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Das Grundkapital wurde in diesem Zuge um bis zu insgesamt EUR 750.250,00 durch Ausgabe von bis zu 750.250 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 mit Gewinnbezugsrecht ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).

Nachdem die Gesellschaft zum Bilanzstichtag des Vorjahres über keine entsprechende Ermächtigung verfügte, wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG vom 5. Juni 2018 – um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden Erfordernissen anpassen zu können – ermächtigt, bis zum 5. Juni 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15.005.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und / oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (1) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund eines Bezugsverhältnisses ergeben; (2) wenn die Kapitalerhöhung in bar erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10 % nicht übersteigt und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; bei der Berechnung der 10 %- Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf neue oder auf zuvor erworbene eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die aufgrund von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten bezogen werden können oder müssen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 ausgegeben wurden; (3) soweit Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagenleistung zum Zweck der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiger Vermögensgegenstände durchgeführt werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzupassen.

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Von der Ermächtigung wurde bis zum 31. Dezember 2018 kein Gebrauch gemacht.

f) Kapitalrücklage

Seit dem 31. Dezember 2014 betrug die Kapitalrücklage EUR 0,00.

Die Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 hat eine ordentliche Kapitalherabsetzung beschlossen, wobei der Herabsetzungsbetrag von EUR 28.509.500,00 mit EUR 27.758.900,44 zum Ausgleich aufgelaufener Verluste eingesetzt wurde und mit EUR 750.599,56 in die Kapitalrücklage eingestellt wurde.

g) Bilanzverlust

Nachdem der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 27.758.900,44 durch eine von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Juni 2018 beschlossene ordentliche Kapitalherabsetzung ausgeglichen wurde, determiniert der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 905.307,95 (Vj. Jahresüberschuss EUR 43.155.394,99) zugleich den aktuellen Bilanzverlust. Zum 31. Dezember 2018 besteht daher unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals ein insgesamt positives Eigenkapital in Höhe von EUR 1.345.791,61 (Vj. EUR 2.251.099,56).

h) Sonstige Rückstellungen

Zum 31. Dezember 2018 dotieren die sonstigen Rückstellungen mit EUR 168.556,00.

TEUR 100 hiervon entfallen auf eine Rückstellung für Abfindungsverpflichtungen. Hintergrund hierfür ist eine am 17. Dezember 2018 zwischen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft und dem Vorstandsmitglied Bernd Raddatz geschlossene Vereinbarung, nach welcher sein Vorstandsanstellungsverhältnis bereits vorzeitig zum 31. Januar 2019 – anstatt zum ursprünglich vereinbarten Termin 31. Dezember 2019 – endet. Für die Verkürzung der Vorstandsanstellungsdauer und den Verzicht auf etwaige Boniansprüche wurde dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe von TEUR 210 zugesprochen. Davon wurden bereits TEUR 110 im Dezember 2018 ausgezahlt. Die verbleibenden TEUR 100 determinieren die diesbezügliche Rückstellung.

Weitere EUR 43.756,00 betreffen Rückstellungen für Prüfungs-, Abschluss- und Steuerberatungskosten. EUR 16.500,00 entfallen auf eine Archivierungsrückstellung sowie EUR 8.300,00 auf weitere erwartete ausstehenden Rechnungen.

i) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Rechnungen aus dem laufenden Leistungsverkehr, die im Januar 2019 bezahlt wurden.

Unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten werden ausschließlich Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von EUR 56.287,11 ausgewiesen, die aus der Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2018 resultieren und aufgrund der Abfindungszahlungen in Höhe von TEUR 110 (siehe 3h) außergewöhnlich hoch sind und im Januar 2019 beglichen wurden.

4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

a) Umsatzerlöse

Hierbei handelt es sich 2018 um Dienstleistungsvergütungen von konzernfremden Gesellschaften, welche noch bis zum 1. Quartal 2018 erbracht wurden (Vorjahr: EUR 129.448,04).

Im Vorjahr wurden unter den Umsatzerlösen noch Einnahmen aus der Vercharterung des Seeschiffes MS HÖEGH BERLIN (EUR 4.014.131,98) bis zu dessen Verkauf gezeigt. Weiterhin waren hier Geschäftsführungsvergütungen für Tochterunternehmen (gemäß § 14 „Gesellschaftervergütung“ der Gesellschaftsverträge der Schiffskommanditgesellschaften) in Höhe von EUR 122.136,99 enthalten.

b) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten im Vorjahr noch als außergewöhnlichen Posten mit EUR 46,86 Mio. den Ertrag aus Auflösung der Garantenrückstellung im Zuge der erfolgten Enthaftung. Im Geschäftsjahr 2018 entfallen von den insgesamt EUR 25.954.64 als wesentliche Position EUR 11.012,20 aus Weiterbelastungen an Tochterunternehmen. Ebenfalls enthalten sind mit EUR 3.432,97 periodenfremde Erträge (incl. Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen).

c) Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von EUR 524.865,37 (Vj. EUR 1.039.171,88) setzt sich zusammen aus Gehältern (EUR 495.518,86) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (EUR 29.346,51). Der Rückgang der diesbezüglichen Aufwendungen begründet sich in einem weiteren – mit dem Geschäftsumfang korrespondierenden – Abbau der Belegschaft. In den Aufwendungen des Geschäftsjahres enthalten sind auch Abfindungen in Höhe von TEUR 210 (siehe 3h).

d) Abschreibungen auf Sachanlagen

Die insgesamt EUR 262,00 (Vj. EUR 1.728.491,98) betreffen Abschreibungen auf den Erinnerungswert von Betriebs- und Geschäftsausstattung, während im Vorjahr noch mit EUR 1.709.221,98 reguläre Abschreibungen auf ein Seeschiff enthalten waren.

e) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 410.823,56 (Vj. EUR 6.199.363,38) sind im Geschäftsjahr 2018 als wesentliche Posten Kosten für zwei Hauptversammlungen von EUR 101.055,59 (Vj. 52.617,41), Rechts- und Beratungskosten von EUR 53.742,35 (Vj. EUR 2.304.497,18), Abschlussprüfungskosten in Höhe von EUR 42.256,00 (Vj. EUR 55.000,00), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von EUR 38.950,66 (Vj. EUR 94.109,57) sowie Steuerberatungskosten von EUR 15.408,25 (Vj. EUR 195.469,36) enthalten.

Der Aufwand des Vorjahres war zudem unter anderem als außergewöhnlicher Posten mit EUR 2,98 Mio. durch den Verlust aus dem Abgang eines Seeschiffes belastet.

f) Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen

Siehe dazu 3b.

5. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus Bankguthaben und entspricht der Bilanzposition „Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“.

6. Sonstige Angaben

a) Anzahl der Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren bei der MARNA Beteiligungen AG ohne Vorstand insgesamt ein Mitarbeiter (Vj. drei Mitarbeiter) beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 verfügte die MARNA Beteiligungen AG über keine (Vj. zwei) Mitarbeiter (ohne Vorstand).

b) Vorstand

Die Geschäftsleitung der MARNA Beteiligungen AG erfolgte im Geschäftsjahr 2018 zunächst durch den Alleinvorstand Herrn Bernd Raddatz, Lüneburg, der die Gesellschaft satzungsgemäß vertritt. Herr Raddatz hat sein Amt zum 31. Januar 2019 niedergelegt.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 5. Juni 2018 wurde Herr Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, zum weiteren Vorstand bestellt und ihm zudem Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Herr Plaggemars wurde gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 30. Juli 2018 zudem zum Vorstandsvorsitzenden benannt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 30. Juli 2018 eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.

Mit Datum vom 11./12. Oktober 2018 wurde zudem in Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand beschlossen, nach welchem die Ressortzuständigkeit für Herrn Plaggemars in den Bereichen „Strategie und Unternehmensentwicklung“ und für Herrn Raddatz in den Bereichen „Rechnungswesen und Betreuung Tochterunternehmen“ liegt. Der ausgeübte Beruf von Herr Raddatz ist Vorstandsmitglied der MARNA Beteiligungen AG, von Herrn Plaggemars ist es der des selbstständigen Unternehmensberaters.

Herr Hansjörg Plaggemars hat während seiner Bestellung als Vorstand im Geschäftsjahr 2018 neben seiner Tätigkeit als Vorstand der MARNA Beteiligungen AG noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:

Biofrontera AG, Leverkusen, Aufsichtsratsmitglied

CARUS AG, Heidelberg, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,

Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg, Aufsichtsratsmitglied

Ming Le Sports AG, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzender,

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Aufsichtsratsvorsitzender,

Youbisheng Green Paper AG, Köln, Aufsichtsratsvorsitzender (bis 14. September 2018).

Beide Vorstände sind gemäß Beschlüsse des Aufsichtsrats vom Mehrfachvertretungsverbot nach § 181 2. Alternative BGB befreit.

c) Aufsichtsrat

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Januar 2018 wurde unter anderem die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats beschlossen. Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Juni 2018 wurde zudem unter anderem die Verkleinerung des Aufsichtsrats von vier auf drei Mitglieder, die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Herabsetzung der Vergütung beschlossen. Die diesbezüglichen Satzungsänderungen wurden mit Eintragung im Handelsregister am 18. Juli 2018 wirksam.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018 danach wie folgt zusammen:

Herr Dr. Hans Michael Schmidt-Dencker, selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmensberater, Stuttgart (Mitglied bis zum 18. Juli 2018; Vorsitzender bis zum 4. Juli 2018),

Herr Jens Mahnke, Sprecher des Vorstands der Ernst Russ AG, Hamburg (Mitglied und stellvertretener Vorsitzender bis zum 5. Juni 2018),

Herr Björn Hagedorn, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei der RTC Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen (Mitglied bis zum 5. Juni 2018),

Herr David Landgrebe, selbständiger Unternehmensberater, Hamburg (Mitglied bis zum 29. Januar 2018),

Herr Hansjörg Plaggemars, selbständiger Unternehmensberater, Stuttgart (Mitglied vom 29. Januar bis zum 5. Juni 2018),

Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Head of Finance Lergenmüller Gruppe, Eltville (Mitglied und stellvertretende Vorsitzende seit dem 5. Juni 2018),

Mathias Schmid, Mitglied des Vorstands der Concord Capital AG, Frankfurt (Mitglied seit dem 5. Juni 2018),

Dr. Burkhard Schäfer, Geschäftsführer des Management Institut Dr. Schäfer & Partner, Mannheim (Mitglied seit dem 5. Juni 2018; Vorsitzender seit dem 4. Juli 2018).

Mitgliedschaften in weiteren Kontrollgremien:

Herr Dr. Hans Michael Schmidt-Dencker war Mitglied in folgenden Kontrollgremien:

Fidelitas Industrieholding GmbH, Nürtingen (Vorsitzender des Beirats)

KNV Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt (Vorsitzender des Beirats)

Loba GmbH & Co. KG und Loba Beteiligungsgesellschaft mbH, Ditzingen (Vorsitzender des Beirats)

Vito AG (nicht börsennotiert), Tuttlingen (Mitglied des Aufsichtsrats)

Herr David Landgrebe war Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

eFonds AG, München, (Mitglied des Aufsichtsrats)

Cognotekt GmbH, Köln, (Mitglied des Beirats)

Die Herren Björn Hagedorn und Jens Mahnke nehmen keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien wahr.

Herr Hansjörg Plaggemars nahm folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:

Ming Le Sports AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Youbisheng Green Paper AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrates bis 14. September 2018)

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

CARUS AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrates)

Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

Frau Prof. Dr. Lergenmüller nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:

Kingstone Europe Aktiengesellschaft, Königstein im Taunus (Vorsitzende des Aufsichtsrates)

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

Delphi Unternehmensberatung AG, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrates)

Alpha Cleantec AG, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrates)

Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

Herr Schmid nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:

DeFacto Recovery Services AG, Zürich, Präsident des Verwaltungsrats

Alpha Cleantec AG, Zug, Verwaltungsrat

Herr Dr. Schäfer nimmt derzeit folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:

Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates)

Mistral Media AG, Frankfurt am Main, (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Alpha Cleantec AG, Heidelberg, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)

SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrates seit 25. September 2018)

Youbisheng Green Paper AG, Köln, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)

VV Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)

d) Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge tätiger Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 betragen EUR 443.919,05 (Vj. EUR 336.453,41). Diese beinhalten Abfindungen in Höhe von EUR 210.000,00. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (inkl. Abfindung) für das Geschäftsjahr 2018 betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 225.833,33).

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Juni 2018 wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung gemäß § 286 Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB beschlossen.

Der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung für Vorstände betrug für das Geschäftsjahr 2018 EUR 10.669,05 (Vj. EUR 5.251,90).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 betrugen EUR 38.950,66 (Vj. EUR 94.109,57).

Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Juni 2018 wurde eine Herabsetzung der Aufsichtsratsvergütung von vormals EUR 15.000,00 p.a. auf EUR 3.500,00 p.a. für ein einfaches Mitglied beschlossen; der Vorsitzende erhält seitdem das Doppelte (zuvor: das 1,5-fache) des Betrags eines einfachen Mitglieds. Alle Beträge wurden im Jahr 2018 beglichen, so dass keine Rückstellung notwendig war.

Daneben wurden Auslagen, die mit der Aufsichtsratstätigkeit zusammenhängen, in Höhe von EUR 1.761,74 (Vorjahr EUR 3.405,22) netto erstattet.

Den oben genannten Personen wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt und es wurden auch keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

e) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen.

f) Treuhänderisch gehaltene Guthaben bei Kreditinstituten

Nicht in der Bilanz ausgewiesen sind treuhänderisch gehaltene Guthaben in Höhe von EUR 160.834,25 auf einem zweckgebundenen und verfügungsbeschränkten Konto. Auf dieses wurden verbliebene liquide Mittel von vier ehemaligen und inzwischen gelöschten Tochterunternehmen transferiert. Die Mittel dienen zur Begleichung etwaiger zweifelhafter Verpflichtungen der gelöschten Tochtergesellschaften. Sofern sich die Verpflichtungen in der Zukunft nicht realisieren sollten, stehen diese Gelder dann der ehemals die gelöschten Tochtergesellschaften finanzierenden Bank zu.

g) Zusammenfassung der Meldungen gemäß WpHG

Am 3. Januar 2018 teilte uns die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn mit, dass der Stimmrechtsanteil seit dem 28. Dezember 2017 0% (0 Stimmrechtsanteile) betrug (vormals 13,33%).

Am 3. Januar 2018 teilte uns die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn mit, dass der Stimmrechtsanteil seit dem 28. Dezember 2017 0% (0 Stimmrechtsanteile) betrug (vormals 6,66%).

Am 23. März 2018 hat uns Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil (inkl. Instrumente) an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 16. März 2018 52,38% (das entspricht 786.030 Stimmrechten) betragen hat. 52,38% der Stimmrechte (das entspricht 786.030 Stimmrechten) sind Herrn Zours gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG n.F. zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft.

In einer Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG n.F. wurde bereits am 25. Januar 2018 unter anderem mitgeteilt, dass die Investition langfristig angelegt ist mit dem Zweck der Erzielung von Vermögenszuwächsen und dass die Besetzung von Verwaltungsorganen angestrebt wird.

Am 23. März 2018 hat uns die Ernst Russ AG, Hamburg, Deutschland, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 16. März 2018 nur noch 0,24% (das entspricht 3.578 Stimmrechten) beträgt (vormals: 25,02%). Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG jeweils unter 3 Prozent beträgt: Dr. L.+ K. Einhundertzweiundsechzigste Verwaltungs GmbH, König & Cie. GmbH & Co. KG.

Am 19. Juni 2018 haben uns das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 15. Juni 2018 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt (vormals 4,68%). Ehemals zugerechnete Stimmrechte wurden dabei gehalten über folgende von ihnen kontrollierte Unternehmen: HSH Finanzfonds AöR, HSH Beteiligungs Management GmbH und HSH Nordbank AG.

Am 25. Juni 2018 hat uns der Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 15. Juni 2018 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.

Am 25. Juni 2018 hat uns die Kreissparkasse Bautzen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 19. Juni 2018 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt (vormals 3,32%).

Am 27. Juni 2018 hat uns die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 21. Juni 2018 3,33 % (vormals: 9,29 %) beträgt. Das entspricht 49.990 Stimmrechten.

Am 29. Juni 2018 hat uns die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Marenave Schiffahrts AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 15. Juni 2018 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt (vormals 4,69%).

Am 31. Juli 2018 hat uns der Landkreis Bautzen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MARNA Beteiligungen AG, Hamburg, Deutschland, seit dem 19. Juni 2018 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt (vormals 3,32%).

Gemäß Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) im Rahmen des Pflichtübernahmeangebotes der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, teilte diese am 13. Juni 2018 mit, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist des Pflichtübernahmeangebotes am 8. Juni 2018, insgesamt 287.679 Aktien an der MARNA Beteiligungen AG (19,17%) eingereicht wurden und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft damit 72,53% Stimmrechtsanteil an der MARNA Beteiligungen AG, Hamburg, Deutschland, hält (das entspricht 1.088.309 Stimmrechten). Die Stimmrechte werden der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

h) Corporate Governance

Die Gesellschaft hat im Jahr 2018 eine unterjährige Aktualisierung zu der Entsprechenserklärung für das Jahr 2017 sowie eine neue Entsprechenserklärung für das Jahr 2018 gemäß § 161 AktG abgegeben und auf ihrer Webseite (www.marna-beteiligungen.de) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

i) Konzernverhältnisse

Die MARNA Beteiligungen AG ist Muttergesellschaft verschiedener verbundener Unternehmen (siehe 3b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen). Es wird kein Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften erstellt. Grundlage ist hier der Befreiungstatbestand gemäß § 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB (Tochterunternehmen, die wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sind). Da die MARNA Beteiligungen AG als Mutterunternehmen somit nur Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden brauchen, ist sie von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit.

Die MARNA Beteiligungen AG wird von der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, kontrolliert (siehe 6g) Zusammenfassung der Meldungen nach WpHG) und wird im Geschäftsjahr 2018 erstmals in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Deutsche Balaton AG stellt dabei den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten wie den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

j) Kosten der Abschlussprüfung

Das im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfasste Gesamthonorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:

EUR
Abschlussprüfungsleistungen 42.256,00
Andere Bestätigungsleistungen 0,00
Steuerberatungsleistungen 0,00
Sonstige Leistungen 0,00
42.256,00

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen mit TEUR 40 die Prüfungskosten des Einzelabschlusses der MARNA Beteiligungen AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 und mit TEUR 2 Kosten für weitere Abschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2017.

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die MARNA Beteiligungen AG hat im Februar 2019 angefangen, überschüssige Liquidität in Aktien mit einem guten Chance-/Risiko-Verhältnis anzulegen. Der Vorstand geht auf Basis der Planung von überschüssiger Liquidität in 2019, welche für Investitionen in Wertpapiere genutzt werden kann, in Höhe von rund 1,1 Mio. EUR aus.

 

Hamburg, den 19. Februar 2019

MARNA Beteiligungen AG

Der Vorstand

Hansjörg Plaggemars

Entwicklung des Anlagevermögens 2018

Anschaffungskosten
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
1.1.2018
EUR
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.796,78 0,00 3.426,78 76.370,00 79.521,78
79.796,78 0,00 3.426,78 76.370,00 79.521,78
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 142.070.689,69 3.400,00 141.949.189,69 124.900,00 141.968.189,69
142.070.689,69 3.400,00 141.949.189,69 124.900,00 141.968.189,69
Gesamtsumme 142.150.486,47 3.400,00 141.952.616,47 201.270,00 142.047.711,47
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 262,00 3.417,78 76.366,00 4,00 275,00
262,00 3.417,78 76.366,00 4,00 275,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.400,00 141.949.189,69 26.400,00 98.500,00 102.500,00
7.400,00 141.949.189,69 26.400,00 98.500,00 102.500,00
Gesamtsumme 7.662,00 141.952.607,47 102.766,00 98.504,00 102.775,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG), Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG), Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG), Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Fortführung der Unternehmenstätigkeit

2.

Vollständigkeit, Bewertung und Darstellung von Personalrückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a)

Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht),

b)

Prüferisches Vorgehen

1. Fortführung der Unternehmenstätigkeit

a)

Die MARNA Beteiligungen AG hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 unter Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, obwohl die Gesellschaft ihre operative Geschäftstätigkeit eingestellt hat. Die gesetzlichen Vertreter unterstellen bis auf Weiteres den Betrieb als Beteiligungsgesellschaft. Nach den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 5. Juni 2018 wurden der Unternehmensgegenstand angepasst, die Firma geändert und eine ordentliche Kapitalherabsetzung des Grundkapitals zur Deckung von aufgelaufenen Verlusten vorgenommen.

Eine im letzten Halbjahresfinanzberichtbericht vor Ende des Jahres 2018 in Aussicht gestellte Information der gesetzlichen Vertreter zum wirtschaftlichen Neustart der Gesellschaft wurde bisher nicht veröffentlicht. Im Lagebericht wird zur „strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft“ im Prognosebericht ausgeführt, „dass sich eine Konkretisierung innerhalb des Jahres 2019 ergibt“.

Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da sie ermessensbehaftet ist und ihr ihrem Wesen nach unsichere künftige Auswirkungen von Ereignissen oder Gegebenheiten zugrunde liegen. Darüber hinaus hat die Prüfung dieses Sachverhalts wesentliche zeitliche Ressourcen gebunden.

Im Anhang sind diesbezüglich die Angaben der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt 1 „Allgemeine Angaben“ enthalten. Im Lagebericht sind Angaben im Abschnitt „Prognosebericht“ enthalten.

b)

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ereignisse und Gegebenheiten des Geschäftsjahres sowie nach dem Bilanzstichtag bis zur Beendigung unserer Prüfung kritisch gewürdigt und die Maßnahmen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung der Vollständigkeit und Bewertung der Fortführungsannahme analysiert. Dabei haben wir unsere Analysen auf unseren Kenntnissen sowie Unterlagen der Gremiensitzungen des Aufsichtsrats und den Prüfungsergebnissen aus dem Vorjahr aufgebaut und die aktuelle Situation durch kritische Befragungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats aufgeklärt. Zudem haben wir die Liquiditätsplanung der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen sowie die zugrunde liegenden Prämissen und Annahmen plausibilisiert und mit geeigneten Nachweisen abgestimmt. Des Weiteren haben wir beobachtend an den Hauptversammlungen der Gesellschaft am 29. Januar und 5. Juni 2018 teilgenommen.

2. Vollständigkeit, Bewertung und Darstellung von Personalrückstellungen

c)

Die gesetzlichen Vertreter der MARNA Beteiligungen AG ergriffen im Geschäftsjahr 2018 verschiedene Maßnahmen zur Kostenreduktion. Hierzu gehörten Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag mit einem Vorstandsmitglied. Über die Klage des Vorstandsmitglieds gegen die Gesellschaft haben die gesetzlichen Vertreter im Halbjahresfinanzbericht 2018 wie folgt berichtet: „Streitgegenstand ist die Frage, ob eine zwischen [dem Vorstandsmitglied] und dem Aufsichtsrat […] verhandelte Aufhebungsvereinbarung wirksam zustande gekommen ist. Mit seiner Klage begehrt [das Vorstandsmitglied] die Feststellung der Wirksamkeit und seinen Anspruch auf Umsetzung der Vereinbarung. Die Aufhebungsvereinbarung sieht vor, dass [das Vorstandsmitglied] vorzeitig spätestens am 31. März 2019 (anstatt ursprünglich 31. Dezember 2019) als Vorstand aus der Gesellschaft ausscheidet.“

Am 17. Dezember 2018 – und damit vor dem Termin einer zwischenzeitlich angesetzten gerichtlichen Verhandlung – schloss der Aufsichtsrat mit dem Vorstandsmitglied eine außergerichtliche Aufhebungsvereinbarung, die gegen eine Abfindungszahlung u.a. eine Beendigung des Vorstandsanstellungsverhältnisses zum 31. Januar 2019 vorsieht und das Vorstandsmitglied verpflichtet, seine Klage zurückzuziehen.

Wir haben die Vollständigkeit und Bewertung der Personalrückstellungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da er im Rahmen unserer Prüfung wesentliche zeitliche Kapazitäten gebunden hat.

Im Anhang sind diesbezüglich die Angaben der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt 3 h) „Sonstige Rückstellungen“ enthalten. Im Lagebericht sind Angaben im Vergütungsbericht enthalten.

d)

Im Verlauf unserer Prüfung haben wir vor Abschluss der Aufhebungsvereinbarung Gespräche mit Vorstandsmitgliedern sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die anhängige Rechtsstreitigkeit geführt. Auch haben wir im Zusammenhang mit der Klage die von den Anwälten der Gesellschaft und den Anwälten des Vorstandsmitglieds erstellten Schriftsätze eingesehen. Nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung haben wir insbesondere die vorgesehene Abfindung mit Zahlungsnachweisen und der zum 31. Dezember 2018 gebildeten Personalrückstellung abgestimmt. Zudem haben wir beurteilt, ob die bestehenden Streitpunkte zwischen dem Vorstandsmitglied und der Gesellschaft durch die Abfindungsvereinbarung abgedeckt sind und die Abbildung im Abschluss im Einklang mit der Darstellung des Sachverhalts im Vergütungsbericht steht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht verwiesen wird,

die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG), Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Jan Fürwentsches.

 

Hamburg, den 25. Februar 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer

Dr. Jan Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer

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