Jörg Trübl trägt innerhalb der MABEWO AG eine entscheidende Verantwortung – sowohl für den Erfolg des Unternehmens als auch ganz klar dann, wenn etwas nicht richtig läuft.
Natürlich muss man sich in einem solchen Fall auch damit befassen, wer haftet, wenn Dinge nicht so umgesetzt werden, wie zuvor zugesagt. In Bezug auf die Partizipationsscheine sehen wir hier ganz klar auch Jörg Trübl in der Verantwortung.
Meiner Einschätzung nach hält das veröffentlichte Prospekt einer kritischen rechtlichen Prüfung nicht stand – mit anderen Worten: Es war nicht geeignet, um Kapital auf rechtssichere Weise einzuwerben.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht eindeutig, dass jeder, der Partizipationsscheine bei der MABEWO AG erworben hat, diese gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben kann. In der aktuellen Situation der MABEWO AG ist das aus meiner Sicht eine klare Empfehlung, um die Rückgewinnung Ihres Geldes zu ermöglichen.
Natürlich wird Herr Trübl dem widersprechen. Aber spätestens ein deutsches Gericht wird ihm mitteilen, dass unsere Einschätzung berechtigt ist.
Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen. Lassen Sie sich nicht von Vertriebsmitarbeitern beschwichtigen – es sei denn, diese erklären sich bereit, bei einem eventuellen Schaden persönlich und vollständig gegenüber Ihnen zu haften.
Dass sich der Vertrieb rechtlich absichern möchte, ist verständlich – aber für Sie als Anleger sollte das keine Rolle spielen.
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