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MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der MABA FinTech GmbH, München, vertreten durch Frau Andrea Bargholz, mit Bescheid vom 11. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die MABA FinTech GmbH nahm Gelder des interessierten Publikums für ein auf Ihrer Webseite (maba.net) angebotenes „Online Sparbuch 2.0“ mit dem Versprechen eines Zinssatzes von 5,25 % p. a. und der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Damit betreibt die MABA FinTech GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Bereits am 17. Januar und am 8. Februar 2019 hatte die BaFin zwei Kreditinstitute angewiesen, auf den für die MABA FinTech GmbH geführten Konten keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr gutzuschreiben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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