Leipzig/Hamburg, 28. September 2026 – Man muss diese Zahlen zweimal lesen.
Am 3. Juli 2020 wurde die Anklageschrift im Lombardium-Komplex gefertigt. Am 8. Juli 2020 ging sie beim Landgericht Hamburg ein. Vorgeworfen werden unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Betrug in 1.730 Fällen sowie weitere Straftaten. Acht Angeschuldigte sind betroffen.
Heute schreiben wir September 2026.
Und noch immer ist öffentlich keine Entscheidung darüber bekannt, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird.
Kein Prozess.
Kein Freispruch.
Keine Verurteilung.
Nicht einmal die grundlegende Entscheidung:
Reicht die Anklage für eine Hauptverhandlung – ja oder nein?
Die Hamburger Bürgerschaft bestätigte noch im April 2025 ausdrücklich, dass das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden hatte.
Für diebewertung.de stellt sich deshalb inzwischen nicht mehr nur die Frage, warum das Verfahren lange dauert.
Die Frage lautet:
Was passiert hier eigentlich noch?
Eine Anklage von 235 Seiten und 142 Umzugskartons
Niemand sollte so tun, als handele es sich bei Lombardium um eine einfache Strafsache.
Der Hamburger Senat selbst beschreibt das Verfahren als außergewöhnlich umfangreich und hochstreitig.
Nach offiziellen Angaben umfasst die Hauptakte mehr als 5.500 Seiten. Hinzu kommen 142 Umzugskartons mit Unterlagen. Die Anklageschrift hat 235 Seiten. Acht Angeschuldigte und zeitweise 13 Verteidiger sind beteiligt. Außerdem gibt es zahlreiche Adhäsionskläger.
Das ist viel.
Sehr viel.
Aber die entscheidende Frage bleibt:
Sind sechs Jahre für ein Zwischenverfahren wirklich noch mit „Komplexität“ zu erklären?
Denn genau darum geht es bislang.
Noch nicht um die Beweisaufnahme in einer monatelangen Hauptverhandlung.
Noch nicht um hunderte Zeugen.
Noch nicht um ein Urteil.
Sondern um die vorgelagerte Entscheidung, ob die Anklage zugelassen wird.
Der Vergleich mit normalen Wirtschaftsstrafverfahren ist brutal
Besonders unangenehm für die Hamburger Justiz wird der Vergleich mit den eigenen Zahlen.
Nach Angaben des Senats dauerte es im Jahr 2024 bei den Hamburger Wirtschaftsstrafkammern im Durchschnitt rund acht Monate vom Eingang einer Sache bis zum Erlass eines Eröffnungsbeschlusses.
Beim Lombardium-Verfahren sprechen wir inzwischen von mehr als sechs Jahren.
Natürlich ist ein Durchschnitt kein Maßstab für jeden Einzelfall.
Ein Mammutverfahren darf länger dauern.
Aber hier reden wir nicht über zehn Monate statt acht.
Nicht über anderthalb Jahre.
Nicht über zwei Jahre.
Wir reden über eine Verfahrensdauer, die inzwischen ein Vielfaches dessen beträgt, was selbst Wirtschaftsstrafkammern durchschnittlich benötigen.
Da reicht irgendwann die Formel „komplexes Verfahren“ nicht mehr.
Dann muss erklärt werden, was konkret in diesen Jahren geschehen ist.
Was wirft die Staatsanwaltschaft überhaupt vor?
Auch die Dimension der Anklage ist erheblich.
Der Hamburger Senat hat den Anklagevorwurf detailliert wiedergegeben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen Anleger beim Fonds LombardClassic 3 über die tatsächliche Verwendung ihrer Gelder getäuscht worden sein. Rund 1.425 Anleger sollen Beteiligungen von etwa 40 Millionen Euro erworben haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in den angeklagten Fällen von einem Vermögensschaden von mindestens rund 41 Millionen Euro aus.
Hinzu kommen Vorwürfe wegen unerlaubter Bankgeschäfte, Urkundenfälschung und weiterer Taten.
Wichtig bleibt:
Das sind Anklagevorwürfe.
Sie sind nicht rechtskräftig festgestellt.
Für alle Angeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Genau deshalb wäre eine gerichtliche Entscheidung so wichtig.
Auch die Verteidigung hat schwere Einwände erhoben
Das Verfahren hängt nicht ausschließlich deshalb, weil ein Gericht angeblich „nichts tut“.
Die Verteidigung hat nach öffentlich bekannten Berichten erhebliche Einwände gegen die Anklage erhoben.
Der Verteidiger eines zentralen Beschuldigten stellte einen Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens und bezeichnete die Vorwürfe gegen seinen Mandanten als unbegründet.
Das Gericht muss diese Argumente prüfen.
Selbstverständlich.
Dafür ist das Zwischenverfahren da.
Aber auch ein hochstreitiges Zwischenverfahren muss irgendwann zu einer Entscheidung führen.
Entweder:
Die Einwände greifen – dann wird nicht eröffnet.
Oder:
Die Anklage trägt – dann wird verhandelt.
Ein Rechtsstaat ist nicht verpflichtet, schnell zu verurteilen.
Er ist aber verpflichtet, Verfahren ernsthaft zu fördern und Entscheidungen zu treffen.
Hamburg verweist auf Überlastung und EncroChat
Der Hamburger Senat nennt als einen Grund für die hohe Belastung des Strafbereichs des Landgerichts insbesondere die umfangreichen EncroChat-Verfahren.
Zugleich verweist er darauf, dass das Landgericht personell verstärkt worden sei und die zuständige Behörde regelmäßig die Belastungssituation überprüfe.
Auch 2025 blieb die Antwort im Wesentlichen dieselbe: hohe Belastung, insbesondere durch EncroChat, regelmäßiger Austausch mit der Gerichtsleitung.
Das mag die allgemeine Belastung erklären.
Aber beantwortet es wirklich die konkrete Frage:
Warum dauert ausgerechnet dieses Zwischenverfahren seit Juli 2020 an?
Wo bleibt die konkrete Chronologie?
Was der Öffentlichkeit bislang fehlt, ist eine nachvollziehbare Zeitleiste.
Welche Entscheidungsschritte gab es seit Juli 2020?
Wann gingen Stellungnahmen der Verteidigung ein?
Wann antwortete die Staatsanwaltschaft?
Gab es Nachermittlungen?
Gab es Gutachten?
Wurden Akten nachgereicht?
Musste die Kammer neu besetzt werden?
Gab es krankheitsbedingte Ausfälle?
Wie viele Monate oder Jahre war das Verfahren faktisch nicht bearbeitbar?
Wie häufig wurde es aktiv gefördert?
Solche Angaben wären viel aussagekräftiger als der wiederholte Hinweis, das Verfahren sei groß und kompliziert.
Droht Verjährung?
Auch hier besteht Anlass zur Aufmerksamkeit, aber nicht zur Panikmache.
Der Hamburger Senat erklärte 2024, dass die angeklagten Vorwürfe des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung einer relativen Verjährung von zehn Jahren und einer absoluten Verjährung von 20 Jahren unterliegen.
Nach damaliger Einschätzung drohte hinsichtlich dieser Vorwürfe frühestens Anfang Juli 2030 eine relative Verjährungsproblematik, sofern das Hauptverfahren entsprechend eröffnet wird.
Das bedeutet:
Es ist nicht korrekt zu behaupten, das gesamte Verfahren sei bereits verjährt.
Aber 2030 ist inzwischen keine ferne Zukunft mehr.
Und jede weitere jahrelange Verzögerung erhöht den Druck.
Ist die Verzögerung mutwillig?
Diese Frage muss gestellt werden dürfen.
Aber sie darf nicht voreilig beantwortet werden.
Nach der derzeit öffentlich zugänglichen Faktenlage gibt es keinen Beweis, dass Richter oder andere Verantwortliche das Lombardium-Verfahren absichtlich verschleppen.
Es gibt auch keinen öffentlich belegten Nachweis dafür, dass politische Akteure Einfluss auf das Verfahren genommen hätten.
Das muss klar gesagt werden.
Aber ebenso klar darf gefragt werden:
Kann eine Verfahrensdauer von mehr als sechs Jahren im Zwischenverfahren noch allein mit Komplexität und Arbeitsbelastung erklärt werden?
Oder gab es Phasen, in denen das Verfahren nicht mit der gebotenen Konsequenz betrieben wurde?
Diese Frage ist nicht ehrenrührig.
Sie betrifft die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.
Gibt es politische Gründe?
Auch hierzu gilt:
Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass politische Interessen eine Eröffnung des Lombardium-Prozesses verhindert hätten.
Wer das behauptet, müsste Beweise vorlegen.
Solche Beweise liegen uns nicht vor.
Aber nach einer derart außergewöhnlichen Verzögerung ist es legitim, von den zuständigen Stellen Transparenz zu verlangen.
Gerade wenn über Jahre keine öffentliche Entscheidung erfolgt, entstehen zwangsläufig Spekulationen.
Diese beseitigt man nicht durch Schweigen.
Man beseitigt sie durch nachvollziehbare Fakten.
Öffentliche Fragen an das Landgericht Hamburg und die Hamburger Justiz
Diebewertung.de richtet deshalb folgende Fragen öffentlich an die Hamburger Justiz:
1. Warum hat das Landgericht Hamburg seit Eingang der Anklage am 8. Juli 2020 noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden?
2. Welche konkreten Verfahrenshandlungen hat die zuständige Kammer seit Juli 2020 vorgenommen?
3. Wie lange befand sich das Verfahren in den vergangenen sechs Jahren jeweils aktiv in Bearbeitung und über welche Zeiträume gab es keine wesentlichen Verfahrensschritte?
4. Welche zusätzlichen Ermittlungen oder Beweiserhebungen wurden seit Eingang der Anklage angeordnet?
5. Wann gingen die wesentlichen Stellungnahmen und Nichteröffnungsanträge der Verteidigung beim Gericht ein und wann wurde hierzu jeweils erwidert?
6. Gab es Wechsel in der Besetzung der zuständigen Kammer, Erkrankungen, Pensionierungen oder andere personelle Gründe, die das Verfahren verzögerten?
7. Wie viele Richter beziehungsweise Servicekräfte waren oder sind konkret mit dem Lombardium-Verfahren befasst?
8. Hatten andere Verfahren Vorrang vor Lombardium? Falls ja: welche und aufgrund welcher Priorisierung?
9. Reicht der pauschale Hinweis auf EncroChat-Verfahren tatsächlich aus, um eine Verzögerung von inzwischen mehr als sechs Jahren zu erklären?
10. Hält die Gerichtsleitung die Dauer des Zwischenverfahrens noch für angemessen?
11. Wurde intern geprüft, ob das Beschleunigungsgebot verletzt sein könnte?
12. Gibt es inzwischen eine belastbare Prognose, wann über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird?
13. Welche Maßnahmen wurden konkret getroffen, um eine weitere Verzögerung zu verhindern?
14. Besteht aus Sicht des Gerichts die Gefahr, dass Teile der angeklagten Vorwürfe verjähren könnten?
15. Kann das Landgericht ausschließen, dass sachfremde oder politische Erwägungen irgendeinen Einfluss auf die Dauer oder Behandlung des Verfahrens hatten?
16. Kann die Justiz ausschließen, dass das Verfahren bewusst oder fahrlässig über längere Zeiträume nicht ausreichend gefördert wurde?
17. Gab es Kontakte zwischen politischen Stellen und dem Gericht oder der Justizverwaltung, die sich konkret auf das Lombardium-Verfahren bezogen? Falls ja: wann, durch wen und mit welchem Inhalt?
18. Ist der Hamburger Justiz bewusst, welchen Eindruck eine sechsjährige Nichtentscheidung bei Geschädigten und in der Öffentlichkeit erzeugt?
Eine weitere Frage richtet sich an die Justizbehörde
Die richterliche Unabhängigkeit ist unantastbar.
Die Justizbehörde darf einem Gericht nicht vorschreiben, wie es über eine Anklage zu entscheiden hat.
Aber die Justizverwaltung trägt Verantwortung dafür, dass Gerichte personell und organisatorisch in der Lage sind, Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten.
Deshalb lautet eine weitere zentrale Frage:
Wenn eine Wirtschaftsstrafkammer ein Verfahren sechs Jahre lang nicht bis zum Eröffnungsbeschluss bringen kann – ist sie dann ausreichend ausgestattet?
Falls nein:
Warum wurde nicht früher reagiert?
Falls ja:
Was erklärt dann die Dauer?
Auch die Angeschuldigten werden durch diese Dauer belastet
Bei aller Empörung der Anleger darf eines nicht vergessen werden.
Auch die acht Angeschuldigten haben ein Recht darauf, dass die gegen sie erhobenen schweren Vorwürfe irgendwann gerichtlich geklärt werden.
Wer sechs Jahre unter dem Gewicht einer Anklage steht, ohne zu wissen, ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt, befindet sich ebenfalls in einem rechtsstaatlich problematischen Schwebezustand.
Das Verfahren muss deshalb nicht zugunsten der Anleger beschleunigt werden.
Es muss zugunsten aller Beteiligten ordnungsgemäß vorangebracht werden.
Hamburg muss nicht erklären, wie entschieden wird – aber warum nicht entschieden wurde
Niemand verlangt von der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer, ihre interne rechtliche Würdigung offenzulegen.
Niemand darf Richter unter politischen oder medialen Druck setzen, eine Anklage zuzulassen.
Die Entscheidung muss unabhängig bleiben.
Aber richterliche Unabhängigkeit ist kein Synonym für völlige öffentliche Erklärungslosigkeit bei außergewöhnlichen Verfahrensdauern.
Hamburg muss nicht verraten, wie die Kammer entscheiden wird.
Nach mehr als sechs Jahren darf die Öffentlichkeit aber eine nachvollziehbare Antwort darauf erwarten, warum sie noch nicht entschieden hat.
Unser Fazit
Der Lombardium-Komplex war zunächst ein Anlageskandal.
Inzwischen droht daraus zusätzlich ein Vertrauensproblem für die Hamburger Justiz zu werden.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Anklage 2020 vorgelegt.
Die Verteidigung hat ihre Einwände erhoben.
Die Unterlagen sind gewaltig.
Das Verfahren ist kompliziert.
All das ist bekannt.
Was weiterhin fehlt, ist die entscheidende Antwort.
Warum dauert die bloße Entscheidung über die Eröffnung eines Strafprozesses länger als bei vielen anderen Verfahren der gesamte Strafprozess?
Eine absichtliche Verschleppung ist bislang nicht belegt.
Politische Einflussnahme ist bislang nicht belegt.
Gerade deshalb sollten Landgericht und Justizverwaltung maximale Transparenz über die organisatorischen und tatsächlichen Ursachen dieser außergewöhnlichen Dauer schaffen.
Denn wenn eine Justiz sechs Jahre braucht, um zu entscheiden, ob sie überhaupt verhandeln will, entsteht irgendwann zwangsläufig eine zweite Akte.
Nicht nur die Akte Lombardium.
Sondern die Akte:
Warum hat Hamburg so lange gebraucht?
Kommentar hinterlassen