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Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG-die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz mit einer erstaunlichen Anmerkung

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Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

EUR EUR 31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 29.452,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 240.320,00 269.772,00 255.051,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 632.893,00 562.112,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 73.747,16 976.412,16 43.747,16
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00
Waren 3.182.812,51 2.331.699,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.283.553,05 90.517.580,88
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 439.389,07 380.110,02
3. Sonstige Vermögensgegenstände 14.317.298,56 121.040.240,68 1.137.402,45
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 146.489,26 124.369.542,45 178.478,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 47.266,17 108.538,74
Summe 125.393.220,78 95.514.719,95

Passiva

EUR 31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 4.496.433,72 4.027.495,84
B. Rückstellungen 0,00
1. Steuerrückstellungen 822.631,00 1.038.735,39
2. Sonstige Rückstellungen 225.462,04 1.048.093,04 124.716,80
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 135,33 110,75
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.149.740,53 1.484.094,50
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.984.380,06 211.851,78
4. Sonstige Verbindlichkeiten 114.714.438,10 119.848.694,02 88.627.714,89
– davon aus Steuern: EUR 64.236,42 (31.12.2012: EUR 19.591,19)
Summe 125.393.220,78 95.514.719,95

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013

EUR 31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
1. Umsatzerlöse 22.767.759,76 20.567.122,04
2. Sonstige betriebliche Erträge 303.699,62 132.408,03
– davon Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 943,12 (31.12.2012: EUR 0,00)
3. Materialaufwand 392,70 253,11
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -987.667,41 -918.267,41
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung -194.866,07 -1.182.533,48 -184.255,39
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -79.994,25 -56.401,20
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -45.540,00 -125.534,25
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.419.436,67 -8.923.581,11
– davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 2,40 (31.12.2012: EUR 656,72)
7. Erträge aus Beteiligungen 133.514,39 379.351,63
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 964.247,21 233.330,03
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.900.307,47 -6.720.966,56
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 541.801,81 4.508.993,17
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -70.195,30 -794.801,95
12. Sonstige Steuern -2.593,77 -72.789,07 -2.222,02
13. Jahresüberschuss 469.012,74 3.711.969,20
14. Gutschrift auf Ergebniskonten der Kommanditisten -469.012,74 -3.711.969,20
15. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2013 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft ist nach dem in § 267 HGB in Verbindung mit § 264a HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Gesellschaft einzustufen. Von den Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 264a, § 288 Abs. 2 i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert übernommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt (Nutzungsdauer – entsprechend den AfA-Tabellen – zwischen 3 und 23 Jahren). Die Nutzungsdauer des Geschäfts- und Firmenwertes wurde auf 15 Jahre geschätzt, weil durch die langfristig bestehende Nutzbarkeit des Markenrechts mit einer entsprechend langen Nutzung zu rechnen ist. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410 nicht überschreiten, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Waren erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich der Zeit nach dem Stichtag zuzuordnen sind, gebildet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Gewährung von Pfanddarlehen und den entsprechenden Zinsen und Gebühren. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen und nahestehende Personen in Höhe von TEUR 24.093 (Vj: TEUR 20.536) und darin wiederum Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.900 (Vj. TEUR 1.592) enthalten. In den Forderungen gegen Gesellschafter sind TEUR 10 (Vj. TEUR 10) aus ausstehenden Einlagen enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegen verbundene Unternehmen von TEUR 1.464 (Vj. TEUR 507) und solche gegen Gesellschafter von TEUR 36 (Vj. TEUR 22) enthalten.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 14.366 (Vj. 1.200), von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 11.990 (Vj. TEUR 1.137) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Zusammensetzung der Abschreibungen ist im Anlagespiegel dargestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 212).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegen verbundene Unternehmen von TEUR 113.919 (Vj. TEUR 85.927) enthalten.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Sicherheiten gesichert sind beträgt TEUR 112.353 (Vj. TEUR 84.280). Bei den diesbzgl. Sicherheiten handelt es sich ausschließlich um Zessionen der Forderungen aus dem Pfandgeschäft.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die gegenüber verbundenen Unternehmen und die gegenüber Gesellschaftern haben allesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Von den Rückstellungen in Höhe von TEUR 225 (Vj. TEUR 125) entfallen TEUR 27 (Vj. TEUR 21) auf Personalkosten, TEUR 7 (Vj. TEUR 1) auf Beiträge zur Berufsgenossenschaft, TEUR 50 (Vj. TEUR 50) auf Rechts- und Beratungskosten, TEUR 30 auf Zinsen zum Gewerbesteuerrisiko aus der Betriebsprüfung, TEUR 1 (Vj. TEUR 30) auf Aufbewahrung von Unterlagen und TEUR 110 (Vj. TEUR 23) auf Abschluss- und Prüfungskosten.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind solche im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen von TEUR 10.695 (Vj. 6.466) enthalten.

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind solche im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen von TEUR 622 (Vj. TEUR 0) enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen stammen vollständig aus verbundenen Unternehmen.

Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG war in 2013 die Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, die über ein gezeichnetes Kapital von TEUR 25 verfügt.

Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2013 durch die Komplementärgesellschaft Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Rainer Walter Biehl, Kaufmann, Ahrensburg. Von der Befreiung gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Mutterunternehmen ist die BFMC Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.

Im Jahresdurchschnitt wurden von der Gesellschaft 18 (Vj. 17) Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte.

Die Gesellschaft hält 90% der Anteile an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Diese Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss von TEUR 212 (Vj. TEUR 419) und weist zum 31.12.2013 ein Eigenkapital von TEUR 194 (Vj. TEUR 131) aus.

Die Gesellschaft hält 100% der Anteile an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG, Hamburg. Diese Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013 nach vorläufiger Bewertung einen Jahresüberschuss von TEUR 69 und weist zum 31.12.2013 ein Eigenkapital von TEUR 100 aus.

Die Gesellschaft hält 100% der Anteile an der Lombardium Schweiz GmbH, Zürich, Schweiz. Diese Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013 einen Verlust von TCHF 1.624 (TEUR 1.464) (Vj. TCHF 171; TEUR 139) und weist zum 31.12.2013 ein negatives Eigenkapital von TCHF 1.775 (TEUR 1.448) (Vj. TCHF 151; TEUR 123) aus.

Der für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 469 wurde gemäß den im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Beteiligungsverhältnissen den jeweiligen Kommanditisten zugewiesen.

Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2013

Anschaffungs- Herstellungskosten 01.01.2013 Zugänge Abgänge- kumulierte Abschreibungen 31.12.2013 Abschreibungen Zuschreibungen- vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Buchwert 31.12.2013 Buchwert 31.12.2012
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 32.725,00 3.273,00 3.273,00 29.452,00 0,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 296.916,47 5.093,20 61.689,67 19.824,20 240.320,00 255.051,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 296.916,47 37.818,20 64.962,67 23.097,20 269.772,00 255.051,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 723.622,59 128.473,05 218.327,64 56.817,05 632.973,00 562.112,00
-795,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
Sachanlagen 723.622,59 128.473,05 218.327,64 56.817,05 632.973,00 562.112,00
-795,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 43.747,16 30.000,00 0,00 73.747,16 43.747,16
Finanzanlagen 43.747,16 30.000,00 73.747,16 43.747,16
1.064.286,22 196.291,25 283.290,31 79.914,25 976.492,16 860.910,16
-795,00

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Das Unternehmen Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ist ein zugelassenes Pfandhaus mit Sitz in Hamburg. Es werden ausschließlich hochwertige Pfandgüter beliehen, speziell Kunstobjekte und andere exklusive Luxusgüter.

Zu den Kunden von Lombardium zählen neben vermögenden Privatkunden Kaufleute und Unternehmen, private Sammler, Galerien und Auktionshäuser. Die Anlässe der Finanzierungsanfragen sind unterschiedlich. Ein Lombardkredit wird häufig zur Überbrückung von finanziellen Engpässen, zur Finanzierung von Handelsware, der Realisierung eines lukrativen Geschäfts oder auch zur Vorfinanzierung z.B. von Sammlungen oder einzelner Kunstwerke bei Auktionshäusern benötigt.

Die finanziellen Mittel für die Vergabe von Lombardkrediten werden Lombardium als Darlehen über Beteiligungsgesellschaften, an denen Anleger stille Beteiligungen eingehen können, gewährt. Lombardium zahlt für die Darlehensinanspruchnahme Zinsen und die darüber hinausgehenden Kosten der Finanzierungsstruktur.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Fachamt Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt des Bezirksamts Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg. Lombardium ist Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

II. Wirtschaftsbericht

1. Rahmenbedingung

Das Pfand- und Lombardkreditgeschäft ist in Deutschland seit 1961 durch die Pfandleiherverordnung (PfandlV) gesetzlich geregelt. Daneben hat sich die Branche im Wege eines legalen Konditionenkartells auf einheitliche, zuletzt 1999 angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe verständigt. Beide Grundlagen zusammen ermöglichen den traditionellen und branchenüblichen Abschluss mündlicher Pfandkreditverträge.

Eine Besonderheit des Pfand- bzw. Lombardkredits ist, dass sich das Pfandhaus wegen seiner Forderung auf Rückzahlung des Pfandkredits sowie wegen der Zinsen, Vergütungen und Kosten gegen den Pfandkreditnehmer nur aus dem Pfand befriedigen darf. Für das Pfandhaus bietet die konservative Beleihung der Pfandgegenstände – deutlich unter Marktwert – einen entsprechenden Sicherheitspuffer.

In der PfandlV ist geregelt, dass die Laufzeit für einen Pfandkredit mindestens drei Monate betragen muss; längere Laufzeiten können vereinbart werden. Ein abgelaufener Pfandkredit kann verlängert werden. Dazu muss der Verpfänder die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren entrichten, ggf. den Pfandgegenstand neu einschätzen lassen und die Laufzeit mit dem Pfandhaus vereinbaren. Nach Ablauf des Pfandkredites muss ein weiterer Monat verstreichen, bis ein nicht ausgelöster Pfandgegenstand durch das Pfandhaus versteigert werden darf. Spätestens sechs Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung muss ein Pfandgegenstand verwertet werden. Diese kurzen Laufzeiten von der Beleihung bis zu einer möglichen Versteigerung bieten eine zusätzliche Sicherheit, da Wertschwankungen der Pfandgegenstände in solchen kurzen Zeiträumen regelmäßig überschaubar sind.

Wenn ein Pfandgegenstand versteigert wird, wird aus dem Versteigerungserlös zunächst der Pfandkredit mit aufgelaufenen Zinsen und Gebühren bedient. Ein eventueller Mehrerlös ist an den Pfandgeber auszukehren. Wenn innerhalb von zwei Jahren dieser Mehrerlös nicht im Pfandhaus abgeholt wird, fällt der Mehrerlös den Behörden zu.

Auch die Höhe der Zinsen ist in der PfandlV geregelt, sie beträgt 1% pro Monat. Hinzu kommen Gebühren für die Verwaltung des Pfandes. Deren Höhe richtet sich nach der Pfandkredithöhe und beträgt 1,5 % bis 2,5 % pro Monat bzw. ist bei Pfandkreditsummen von mehr als 300,- Euro frei verhandelbar.

Das Pfandhaus ist verpflichtet, die Pfandgegenstände ordnungsgemäß zu lagern und gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl und Raub zu versichern. Die Versicherung muss mindestens den doppelten Pfandkreditbetrag abdecken.

Derzeit gibt es in Deutschland rund 200 (davon 146 verbandlich organisierte) Pfandleihäuser. Die im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes organisierten Pfandleihhäuser (Lombardium ausgenommen) vergeben pro Jahr Pfandkredite im Volumen von rund 635 Mio. Euro, das entspricht pro organisiertem Pfandhaus durchschnittlich 4,38 Mio. Euro. Das tatsächliche Kapital liegt aufgrund mehrfacher unterjähriger Ausleihe jedoch deutlich darunter. Der durchschnittliche Pfandkredit beläuft sich in der Branche auf rund 380,00 Euro.

Da Lombardium seinen Fokus auf die Kundenzielgruppe Unternehmer und vermögende Privatpersonen sowie auf exklusive Wertgegenstände legt, beträgt der durchschnittliche Lombardkredit hingegen über 100.000,00 Euro und der Bestand an ausgereichten Lombardkrediten mehr als 100 Mio. Euro.

Der hohen Nachfrage nach Lombardkrediten steht noch immer zu wenig Kapital zur Befriedigung der Nachfrage zur Verfügung. Die Bereitschaft, ein bereits im Eigentum befindlichen Wertgegenstand für eine Besicherung aus der Hand zu geben, wächst. Alleine das Marktvolumen für Auktionsvorfinanzierungen beträgt geschätzte 800 Mio. Euro pro Jahr in Anbetracht eines für 2014 erwarteten Gesamtauktionsvolumens der führenden Auktionshäuser in Europa und USA von mindestens 4 Mrd. USD bzw. 3,2 Mrd. EUR allein im Bereich der Nachkriegs- und zeitgenössischen Kunst. Der Bereich der Finanzierung von Immobilien ist allein in Deutschland ein Milliardenmarkt. Die an Lombardium herangetragenen Kreditanfragen mussten im Jahr 2014 im großen zweistelligen Millionenbereich abgelehnt werden, da noch keine ausreichenden Refinanzierungsmittel zur Verfügung standen.

Direkte Wettbewerber zu Lombardium sind am Markt derzeit nicht zu finden.

2. Geschäftsverlauf

a. Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2013 verlief insgesamt positiv und war von der Konsolidierung des vorangegangenen Wachstums geprägt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (469 TEUR) liegt unter dem Ergebnis des Vorjahres (2012: 3.712 TEUR). Dies hat drei Ursachen: Die Konsolidierung des Geschäftes, die eingeschränkte Darlehensvergabe neuer Mittel durch die Beteiligungsgesellschaft sowie in geringerem Umfang die notwendigen Investitionen in Büro- und Geschäftsausstattung. Insbesondere musste Neugeschäft im zweistelligen Millionenbereich abgelehnt werden, da es bei der Beteiligungsgesellschaft mehrere Monate Pause bei der Einwerbung von neuem Kapital gab.

b. Ertragslage

Der Umsatz bestehend aus Zins- und Gebührenerträgen hat sich aufgrund der erhöhten Darlehensmittelzuführung und der längeren als geplanten Laufzeiten der Pfanddarlehen in 2013 um 10,7 % auf 22,8 Mio. Euro erhöht. Wertberichtigungen für Einzelrisiken aus Pfanddarlehen (nicht Zinsen/Gebühren) und das pauschale Ausfallrisiko wurden in Höhe von 2 % auf den Forderungsbestand gebildet.

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rd. 28%, die Personalkosten inkl. Sozialabgaben erhöhten sich um rd. 7 %. Diese Erhöhung ist in der Reorganisation und der Anpassung des Unternehmens an den gestiegenen Geschäftsumfang der letzten Jahre begründet.

c. Finanzierung

Die Finanzierung des Unternehmens basiert weiterhin im Wesentlichen auf Darlehen von geschlossenen Fonds. Zurückgeführte Pfandkredite wurden zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Beteiligungsgesellschaften) verwendet.

3. Lage des Unternehmens

a. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 29,9 Mio. Euro auf 125,3 Mio. Euro erhöht, was einer Steigerung um rd. 31% entspricht. Die Erhöhung der Aktiva resultierte insbesondere aus deutlichen Anstiegen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 15,8 Mio. Euro und der sonstigen Vermögensgegenstände um 13,1 Mio. Euro. Das wiederum ist zurückzuführen auf eine weitere Ausweitung der Vergabe von Lombardkrediten sowie den längeren als geplanten Laufzeiten der Pfandkredite im Jahr 2013 und ein dadurch erhöhten Forderungsbestand aus Zinsen und Gebühren aus ausstehenden Lombardkrediten. Darüber hinaus wurden in 2013 Forderungsansprüche aus anderen geschäftlichen Aktivitäten, wie die kurzfristigen Darlehen, unter sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Die Eigenkapitalrendite ist aufgrund des geringen Jahresüberschusses deutlich auf 10,43 % gegenüber 92,17 % im Vorjahr gesunken.

Die Erhöhung der Aktiva wurde im Wesentlichen durch die Zunahme der Darlehensverbindlichkeiten und der Zinsverbindlichkeiten gegenüber der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG finanziert. Ebenso ergaben sich erstmals Verbindlichkeiten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft LombardClassic 3 GmbH & Co. KG im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den Beteiligungsgesellschaften betreffen die Fondsangebote SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3. Von den in Anspruch genommen Darlehen wurden 14,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr zurückgeführt.

Für die Darlehensfinanzierungen entstanden Zinsaufwendungen in Abhängigkeit des Beteiligungsfonds zwischen 7,00 und 8,75 Prozent p.a. Hinzu kamen Provisionsaufwendungen für die Kapitaleinwerbung, Vergütungen an die Beteiligungsgesellschaften sowie an den Mittelverwendungsprüfer und Sicherheitentreuhänder.

b. Finanzlage

Die Finanzlage war geprägt durch den weiteren Darlehensmittelzufluss in 2013 in Höhe von 42,2 Mio. Euro und ist dadurch als sehr stabil zu bezeichnen. Die Kapitalanteile der Kommanditisten haben sich leicht auf 5,0 Mio. Euro erhöht.

Die Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber Beteiligungsgesellschaften machen insgesamt 92,81 % der Bilanzsumme aus.

Die Liquiditätslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr als stabil dargestellt. Die Zinszahlungen für die Kredite wurden von Lombardium in voller Höhe geleistet. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war in 2013 jederzeit gegeben.

c. Ertragslage

Der Umsatz bestehend aus Zins- und Gebührenerträgen hat sich aufgrund der erhöhten Darlehensmittelzuführung und der längeren als geplanten Laufzeiten der Pfandkredite in 2013 um 10,70 % auf 22,8 Mio. Euro erhöht.

Die unter der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesenen Vertriebsprovisionen erhöhten sich um 1,0 Mio. Euro wie auch die Zinsaufwendungen für die aufgenommenen Darlehen um 4,2 Mio. Euro.

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um 27,97 %, ebenso die Personalkosten inkl. Sozialabgaben um 7,26 %. Diese Erhöhungen sind insbesondere in der Reorganisation und der Anpassung des Unternehmens an den gestiegenen Geschäftsumfang des letzten Jahres begründet.

Wertberichtigungen für Einzelrisiken wurden gebildet. Das pauschale Ausfallrisiko wurde mit 2,0 % auf den Forderungsbestand an Pfanddarlehen berücksichtigt.

Der Jahresüberschuss fiel im Geschäftsjahr deutlich geringer aus, was auf eine fehlende Darlehensmittelgewährung an Lombardium über einen Zeitraum von etwa viereinhalb Monaten sowie von Lombardium zu leistenden Darlehensrückflüsse im Geschäftsjahr zurückzuführen ist. Dadurch ging die Umsatzrentabilität auf 2,06 % gegenüber 18,05 % im Vorjahr zurück.

Als Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wurden 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 11,0 Mio. Euro) erzielt. Entsprechend rückläufig war die EBIT-Marge von 45,61 % in 2012 auf 53,47 % in 2013.

III. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

IV. Prognosebericht

Nach der Konsolidierungsphase wird Lombardium die Umsetzung von Neugeschäft gezielt in Angriff nehmen. Die Ausweitung des Engagements in bestimmten Geschäftsfeldern wird weiter geprüft. Dazu gehören neben dem großen Markt der Immobilienfinanzierung auch insbesondere die Auktionsvorfinanzierung, welche durch die Kooperation mit Auktionshäusern einen neuen Antrieb erhalten kann. Gerade durch die hohe bestehende Nachfrage nach Lombardkrediten beurteilt die Geschäftsleitung die zukünftige Entwicklung positiv. Für das Geschäftsjahr 2014 wird mit leicht höheren Umsätzen und einem verbesserten Ergebnissen auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Voraussetzung dafür ist der weiterhin positive Verlauf der Refinanzierung. Da diese jedoch nicht planbar ist, erfolgt der Ausblick zunächst vorsichtig. Sollten die Darlehensmittel abnehmen, so ist auch ein Rückgang des Umsatzes zu erwarten. Es werden jedoch neben der Finanzierung über geschlossene Fonds weitere alternative Refinanzierungsmaßnahmen geprüft, welche aber voraussichtlich erst in 2015 umgesetzt werden können.

Die Aussagen, welche die zukünftige Entwicklung der Lombardium Hamburg betreffen, stellen eine Einschätzung dar, welche auf den derzeit zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurde. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, besteht die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.

V. Risiko- und Chancenbericht

1. Risikobericht

Das Pfandgeschäft ist ein verhältnismäßig risikoarmes Geschäft. Nichtsdestotrotz bestehen einige wenige Risiken. Folgende Einzelrisiken sind nach unserer Einschätzung vorhanden und wesentlich:

a. Bewertungsrisiko

Der wesentliche Faktor des Pfandgeschäftes ist die Bewertung der als Sicherheit angebotenen Pfandgegenstände. Wenn die Bewertung nicht stimmt und somit der Pfandgegenstand falsch (zu hoch) eingeschätzt wird, besteht folgendes Risiko: Es besteht die Gefahr, dass die Sicherheit nicht ausreichend ist, um Darlehen, Zinsen und Gebühren abzudecken.

Wenn der Wert des Pfandes Darlehen, Zinsen und Gebühren nur teilweise deckt, kann es sein, dass der Kunde das Geschäft als eine gute Veräußerung seines Pfandes ansieht und dem Unternehmen nur der Verwertungsweg bleibt. Bei einer Fehleinschätzung des Wertes besteht dann die Gefahr, dass der zu erzielende Erlös nicht ausreicht und ggf. nicht mal die komplette Pfanddarlehenssumme erzielt werden kann. Dies bedeutete nicht nur den Verlust des Umsatzes sondern auch einen Teilverlust des eingesetzten Geldes (des Pfanddarlehens).

Lombardium begegnet diesem Risiko wie folgt. Es besteht ein – sich ständig erweiternder – Pool aus Experten und Sachverständigen, welche die Einschätzung der Pfandgegenstände übernehmen. Sofern diese Experten bei Lombardium arbeiten, ist deren Zuverlässigkeit gegeben und bei einer sorgfältigen Mitarbeiterauswahl ist auch die Expertise für das jeweilige Fachgebiet vorhanden. Externe Sachverständige werden sorgfältig ausgewählt und müssen auch für die getroffene Aussage zum Wert haften. Auf diese Weise wird das Risiko minimiert oder von Lombardium ferngehalten.

b. Fälschungsrisiko

Insbesondere im Bereich Kunst sowie Uhren und Schmuck besteht das Risiko, dass ein Kunde versucht, der Lombardium gefälschte Gegenstände als Pfand anzubieten. Sollte das Unternehmen dies nicht feststellen, dann besteht das Risiko des Totalausfalles, da eine Verwertung eines gefälschten Gegenstandes nicht möglich ist.

Die Gegenmaßnahmen gegen dieses Risiko entsprechen denen des Bewertungsrisikos. Hier ist der jeweilige Experte oder Sachverständige derjenige, der im Zuge seiner Werteinschätzung auch die Echtheit des Gegenstandes prüfen und auch für dieses Ergebnis haften muss. Dies ist auch ein Grund dafür, dass Lombardium vielfach mit externen Experten zusammenarbeitet, da dadurch stets der jeweilige Spezialist für den speziellen Pfandgegenstand ausgewählt werden kann. Auf diese Weise wird auch dieses Risiko minimiert oder sogar vollständig von der Lombardium ferngehalten.

c. Wertbeständigkeitsrisiko

Ein weiteres Risiko ist die Wertbeständigkeit eines Pfandgegenstandes. Selbst wenn zum Zeitpunkt der Beleihung der Wert durch ein Sachverständigengutachten festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dass über die Dauer der Beleihung – insbesondere dann, wenn der Kunde das Pfanddarlehen verlängert – eine Änderung des Wertes eintritt (abhängig von dem jeweiligen Pfandgegenstand).

Diesem Risiko kann zum einen durch regelmäßige Neubewertungen des Pfandgegenstandes begegnet werden. Insbesondere wenn ein Pfanddarlehen mehrfach verlängert wird, kann auf diese Weise sichergestellt werden, ob der Pfandgegenstand weiterhin die für das Darlehen notwendige Werthaltigkeit hat. Zum anderen ist die vorsichtige Festsetzung der Beleihungshöhe eine geeignete Maßnahme, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Eine maximale Beleihung von 50 % des Zeitwertes stellt sicher, dass selbst bei einem Preisverfall von 30 – 40 % des ursprünglichen Wertes immer noch eine ausreichende Sicherheit für das Darlehen besteht.

d. Verwertungsrisiko

Ein weiteres Risiko ist im Falle einer notwendigen Verwertung des Pfandgegenstandes aufgrund Nichteinlösung durch den Pfandgeber angesiedelt. Selbst wenn die Bewertung richtig und die Echtheit gegeben ist, besteht die Möglichkeit, dass es für den fraglichen Pfandgegenstand keinen geeigneten Absatzmarkt gibt und die Sicherheit des Pfanddarlehens nicht, oder nur zu einem schlechten Preis oder mit zeitlicher Verzögerung verwertet werden kann.

Diesem Risiko kann entgegengewirkt werden, indem bereits vor Annahme des Pfandes als Sicherheit für ein Pfanddarlehen die Marktsituation geklärt und eine Exit-Strategie für das jeweilige Pfand geplant wird. Gegebenenfalls muss in Anbetracht der Marktlage ein Abschlag im Wert gemacht werden.

e. Refinanzierungsrisiko

Das Refinanzierungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass das Unternehmen seinen gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Liquiditätsrisiko). Insbesondere zählt hierzu die Möglichkeit, dass Anschlussfinanzierungen von Aktivgeschäften aufgrund inkongruenter Kapitalbindungsfrist auf der Passivseite nicht, oder nur zu ungünstigeren Konditionen, sichergestellt werden können.

Im Rahmen der regelmäßig revidierten Liquiditätsplanung der Geschäftsleitung wird die verfügbare Nettoliquidität für die nächsten 12 Monate auf Basis von vertraglichen und ökonomischen Cash Flows ermittelt und den liquidierbaren Vermögenswerten gegenübergestellt. Auf dieser Basis werden Prognosen für die Entwicklung der Liquidität erstellt. Dem Risiko wird außerdem grundlegend dadurch begegnet, dass die derzeitige Hauptrefinanzierungsbasis Laufzeiten von planmäßig drei Jahren, die Kapitalbindung im Pfandkreditgeschäft hingegen planmäßig weniger als ein Jahr aufweist. Die Laufzeit der einzelnen Pfandkredite gestaltete sich jedoch in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 im Mittel länger als ursprünglich geplant. Die Geschäftsleitung hat daher seit dem 3. Quartal 2013 vielfältige organisatorische Veränderungen eingeleitet und in 2014 verstärkt, die zu einem signifikant früheren Rückfluss der Pfandkredite führen sollen. Die Refinanzierung durch Darlehen geschlossener Fonds wird in einer dem Markt- und Regulationsumfeld angepassten Form stetig fortgeführt. Zur zusätzlichen Stabilisierung der Liquiditätsplanung wird der Ausbau der Refinanzierungsbasis um Darlehen aus alternativen Quellen mit Laufzeiten von mindestens fünf Jahren aktiv vorangetrieben.

Sofern die vorhandenen finanziellen Mittel und die geplante kurzfristige Erholung der Zahlungseingänge nicht ausreichen, um die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den finanzierenden Beteiligungsgesellschaften vollständig zu erfüllen und den laufenden finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft nachzukommen, ist die Gesellschaft abhängig von der Zuführung weiterer liquider Mittel.

f. Aufsichtsrechtliches Risiko

Es besteht, ohne dass es derzeit hierfür Hinweise gäbe, grundsätzlich das Risiko, dass der Gesetzgeber die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für das Pfandleihgewerbe oder Teilbereiche der Geschäfte dieses Gewerbes ändern könnte, was zu zusätzlichen Auflagen für das Unternehmen führen könnte.

Diesem Risiko wird durch freiwillige Antizipation von Maßnahmen zur Erfüllung derartiger Auflagen in den Strukturen und Prozessen des Unternehmens bereits heute umfänglich Rechnung getragen, so dass etwaige gesetzliche Änderungen in diesem Bereich die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes nicht negativ beeinflussen sollten.

g. Gesamtrisikobeurteilung

Eine bestandsgefährdende Verwirklichung der vorgenannten Risiken ist bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 nicht eingetreten und wird auch für die folgenden Geschäftsjahre 2014 und 2015 nicht erwartet, sofern der Rückfluss aus den Pfanddarlehen und den bisher aufgelaufenen Zinsen und Gebühren kurzfristig erhöht werden kann oder zusätzliche liquide Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Daneben würde das kumulative Eintreten des oben beschriebenen Wertbeständigkeitsrisikos und des Verwertungsrisikos zu ggf. wesentlichen außerordentlichen Wertberichtigungsbedarf der Pfandforderungen führen

2. Chancenbericht

Chancen ergeben sich aus der weiter hohen Nachfrage nach Lombardkrediten in allen Bereichen. Da sich die Kriterien der Kreditvergabe durch Banken im Euro-Raum absehbar nicht ändern werden und die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Euro-Raum ungewiss ist, wird die Nachfrage nach alternativen Finanzierungslösungen für anstehende geschäftliche oder private Investitionen auch weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus sehen wir ein deutliches Potential in der Ausweitung der Auktionsvorfinanzierung, welche Kunden von Auktionshäusern die lange Kapitalbindung bis zur Auktion in Teilen erspart und den Verkauf ihrer Kunstwerke stark erleichtert.

 

Hamburg, 21. November 2014

Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH

Rainer W. Biehl, Geschäftsführer

Die Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 21. November 2014.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 3.182.812,51 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir nicht an der Inventur teilgenommen und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit der genannten Einschränkung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Der Lagebericht steht im Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken im Abschnitt V. des Lageberichts hin. Hier wird insbesondere ausgeführt, dass die weitere Entwicklung der Gesellschaft von der Zuführung weiterer liquider Mittel abhängig ist, sofern die geplante kurzfristige Erhöhung der Zahlungseingänge nicht eintreten sollte.“

 

Hamburg, den 21. November 2014

TPW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Roger Hönig, Wirtschaftsprüfer

Dennis Oehler, Wirtschaftsprüfer

1 Komment

  • Wieviel mehr Gewissheit braucht es eigentlich für alle bislang noch „zweckoptimistischen“ Anleger, um endlich zu begreifen, dass es sich hier schlicht um die perfide Umsetzung eines langfristig geplanten (noch dazu öffentlich im Verkaufsprospekt beschriebenen und damit angekündigten) Kapitalanlagebetruges in einer Größenordnung von ca.150Mio Euro handelt?

    Aus informierten Kreisen hier der gegenwärtige Erkenntnisstand des schon seit 2014 laufenden Ermittlungsverfahrens des LKA Hamburg:
    Lombardium, Isetreuhand, sämtliche Beteiligungsgesellschaften: Alles in einer Hand.
    Darlehnsnehmer, Darlehensgeber, Mittelverwendungskontrolle:
    alles in einer Hand.
    Pfandlisten: überwiegend Fake!
    Lombardium-„Kunden“: überwiegend Statisten bei angeblichen Pfandgeschäften.
    Pfand – Bewertungen: regelmäßig überbewertet.
    „Pfänder“ nicht wieder ausgelöst.
    Somit floss Anleger-Geld ins Lombardium für regelmäßig angeblich nicht wieder ausgelöste und zu hoch bewertete Pfänder – und versickerte dort.
    Ein verflochtenes Dickicht einer Vielzahl von weiteren Firmen und Unternehmen, das einzig der Verschleierung des Betruges dient.
    Dieses deliktische Konstrukt war von langer Hand konzipiert, kontrolliert und inszeniert von einem Netzwerk hochkrimineller Akteure, deren einziges Ziel es war, mittels der Schmierenkomödie eines vorgetäuschten „Edelpfandhauses“ ahnungslose und vertrauensvolle Kleinanleger um ihr Erspartes zu bringen. Widerlich und gewissenlos.
    Jeder betroffene Anleger schuldet es sich selbst und seinem gesunden Menschenverstand und Rechtsgefühl, jetzt schnellstmöglich zur Polizei zu gehen und entsprechende Anzeige wegen Kapitalanlagebetruges zu erstatten.
    Zum einen, um zu retten, was zu retten ist(viel wird’s wohl nicht sein).
    Zum anderen, um hier die Rechtsstaatlichkeit zu entschiedenerem Handeln und schnellerem Vorgehen zu drängen, um die Betrüger endlich zur Verantwortung zu ziehen.

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Du: verfasse aus den nachfolgenden Infos ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev ud sage was betroffene Anleger jetzt tun können:Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG 1. Betreff: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin 2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift: Emittentin: Luana Energieversorgung Deutschland GmbH Anschrift: An der Alster 47, 20099 Hamburg Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2024 im Handelsregister publiziert. Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16.09.2024 im Handelsregister publiziert. 3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 5 Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 10.10.2019 Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 18.10.2019 Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 7 Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 14.07.2020 Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 29.07.2020 Bezeichnung der Vermögensanlage: Energieversorgung Deutschland Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 27.07.2021 Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 04.08.2021 4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG: Die Emittentin befindet sich seit dem 22.01.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und seit dem 23.04.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Die von den Vermögensanlagen finanzierten Energiezentralen basieren auf Erdgas. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine trat eine erhebliche Gasknappheit ein, die einerseits zu drastischen Preissteigerungen führte und andererseits durch regulatorische Maßnahmen (u.a. Gebäudeenergiegesetz) den Fortgang geplanter Projekte faktisch verhinderte. Hinzu kam, dass Projektentwickler ihre Bauvorhaben stoppten oder aufgaben, während zahlreiche Betreiber insolvent wurden. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken brachen ein. Weiter gibt es offene Forderungen aus einem Kundenprojekt, das wir als Projektentwickler begleitet haben. Vor diesem Hintergrund können vertragsgemäße Zinszahlungen ab dem 31.12.2024 für die Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und die vertragsgemäßen Zinsenzahlungen ab dem 31.03.2025 für die Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland nicht fristgerecht geleistet werden. 5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände: Da bis zum 31.12.2024 keine größeren Forderungseingänge zu verzeichnen waren, kann die Emittentin die fälligen Zinszahlungen nicht leisten. 6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt: Siehe bereits unter Ziff. 4. 7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt: Siehe bereits unter Ziff. 4. 8. Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzunge 1 IN 195/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Luana AG, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Vorstand Marcus Florek Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 25748 HL – Schuldnerin – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, Gz.: 179-25 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 23.12.2025 um 10:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Grimm 8, 20457 Hamburg, Telefon mobil: 0174 3006371, Telefon: 040 3037368-0, Telefax: 040 3037368-29. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwarzenbek Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht – 23.12.2025 ChatGPT: Interview: Zahlungsverzug, Energiekrise und Insolvenz – was Anleger jetzt wissen müssen Redaktion: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH hat nach § 11a VermAnlG einen erheblichen Zahlungsverzug gegenüber Anlegern veröffentlicht. Worum geht es konkret? Kerstin Bontschev: Konkret geht es um mehrere Vermögensanlagen – Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 sowie Energieversorgung Deutschland. Seit Anfang 2025 werden fällige Zinszahlungen nicht mehr geleistet. Die Emittentin begründet dies mit Projekt- und Zahlungsverzögerungen, ausgelöst durch die Energiekrise, regulatorische Eingriffe wie das Gebäudeenergiegesetz und den Ausfall von Projektpartnern. Redaktion: Die Veröffentlichung nennt auch Verschmelzungen mehrerer Gesellschaften. Warum ist das für Anleger relevant? Bontschev: Die Kette von Verschmelzungen – von der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH über die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH hin zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH – erschwert die Transparenz. Für Anleger ist entscheidend, wer aktuell Vertragspartner ist und welche Gesellschaft haftet. Gerade im Krisenfall kann das erhebliche rechtliche Folgen haben. Redaktion: Nun kommt noch hinzu, dass für die Luana AG ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet wurde. Was bedeutet das? Bontschev: Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 InsO steht das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Verfügungen sind nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Für Anleger ist das ein klares Warnsignal: Die wirtschaftliche Lage ist ernst, und es geht nun vorrangig um Sicherung und Verteilung der verbliebenen Vermögenswerte. Redaktion: Wie bewerten Sie die Begründung des Unternehmens – Stichwort Ukrainekrieg und Gasknappheit? Bontschev: Diese Faktoren haben die Branche zweifellos belastet. Rechtlich entlasten sie den Emittenten jedoch nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Risiken im Verkaufsprospekt zutreffend dargestellt wurden und ob das Geschäftsmodell ausreichend diversifiziert war. Genau hier setzen mögliche Anlegeransprüche an. Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun? Bontschev: Ich rate dringend zu folgenden Schritten: Unterlagen sichern: Zeichnungsscheine, Prospekte, Kontoauszüge und Schriftverkehr sammeln. Forderungen prüfen lassen: Es muss geklärt werden, ob Zins- und ggf. Rückzahlungsansprüche bestehen. Insolvenzverfahren beobachten: Forderungen müssen fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Prospekt- und Beratungsprüfung: Mögliche Ansprüche gegen Verantwortliche, Initiatoren oder Vermittler prüfen lassen. Keine Alleingänge: Nicht vorschnell Vergleiche akzeptieren oder auf Ansprüche verzichten. Redaktion: Gibt es noch eine Chance auf Geldrückflüsse? Bontschev: Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös prognostizieren. Viel hängt davon ab, welche Vermögenswerte gesichert werden können und ob zusätzlich Haftungsansprüche durchsetzbar sind. Wichtig ist: Wer jetzt untätig bleibt, riskiert, leer auszugehen. Redaktion: Ihr Fazit? Bontschev: Der Fall zeigt erneut, dass Vermögensanlagen im Energiebereich kein Selbstläufer sind. Anleger sollten die aktuelle Situation sehr ernst nehmen und zeitnah fachkundigen Rat einholen, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsachen nach § 11a VermAnlG wird nicht durch die BaFin geprüft. Für Anleger ist daher eine eigene rechtliche Bewertung unerlässlich. Du: Text auf deutsch neu verfassen:Skip to main content USA TODAY Home U.S. Politics Sports Entertainment Life Money Tech Travel Opinion Crossword USA TODAY Stories most recent stories Lottery Did anyone win the Powerball jackpot last night? See results Shopping Don’t wait for shipping: BOPIS for Christmas Gifts Movies One of these movies is what you should watch tonight News Modified Chrysler minivan ‚Bak2Bak‘ cruises in Detroit Big Ten Grading Michigan coaching candidates from Jeff Brohm to Eli Drinkwitz College Football Arizona State coach begging proves college football all about money Shopping Buy Scotland 2026 World Cup tickets here hockey 10 college women’s hockey players to watch at the Olympics football Here are 16 players to start or sit for fantasy football Week 17 Justice Department releases new trove of Epstein files Reuters 1 hour ago Show Caption Deeper DiveBETA Ask USA TODAY anything Help me understand something important happening right now. What are the biggest updates at the moment? What’s the talk of the day? The Justice Department released a new trove of documents on Tuesday from its investigations into the late financier and convicted sex offender Jeffrey Epstein, including CCTV videos and legal records. The latest release comprises around 29,000 pages, with many redactions, and dozens of video clips, including several purporting to be shot inside a prison. Epstein was found dead in 2019 after an apparent suicide in a New York jail. The latest material comes a few days after the Trump administration published a large cache of Epstein files in an attempt to comply with a new law forcing disclosure on the politically fraught topic. More: Epstein files takeaways: Vaginal cream, celebs and redacted photos (Editing by Alex Richardson) 1 hour ago Share your feedback to help improve our site! Help Terms of Service Subscription Terms & Conditions Privacy Policy Site Map Accessibility Our Ethical Principles Responsible Disclosure Your Privacy Choices instagram logo © Copyright Gannett 2025 Deeper DiveBETA Ask USA TODAY anything ChatGPT: US-Justizministerium veröffentlicht neue Akten zu Jeffrey Epstein Das US-Justizministerium hat am Dienstag eine umfangreiche neue Sammlung von Unterlagen aus seinen Ermittlungen gegen den verstorbenen Finanzier und verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlicht. Die Akten umfassen nach Angaben der Behörden rund 29.000 Seiten mit Dokumenten sowie Dutzende Videoaufnahmen, darunter auch CCTV-Material, das angeblich aus dem Inneren eines Gefängnisses stammt. Ein Großteil der Unterlagen ist weiterhin geschwärzt, was den Umfang der öffentlich einsehbaren Informationen einschränkt. Epstein war im Jahr 2019 tot in seiner Zelle in einem New Yorker Gefängnis aufgefunden worden. Die Behörden gingen damals von einem Suizid aus – ein Umstand, der bis heute für Diskussionen sorgt. Die nun veröffentlichten Materialien folgen nur wenige Tage nach einer weiteren Aktenfreigabe durch die Trump-Regierung. Diese hatte zuvor bereits eine große Menge an Epstein-Dokumenten veröffentlicht, um einem neuen Gesetz zur Offenlegungspflicht nachzukommen. Das Gesetz verpflichtet die US-Regierung, Informationen zu politisch besonders sensiblen Themen transparenter zu machen. Beobachter sehen die erneute Veröffentlichung auch als Reaktion auf anhaltenden öffentlichen Druck, insbesondere wegen zahlreicher Spekulationen über mögliche Netzwerke, Mitwisser und die Rolle prominenter Personen. Welche neuen Erkenntnisse sich tatsächlich aus den nun freigegebenen Unterlagen ergeben, ist derzeit noch offen – nicht zuletzt wegen der umfangreichen Schwärzungen. Das Justizministerium betonte, dass die Veröffentlichung Teil eines fortlaufenden Prozesses sei und weitere Bewertungen der Unterlagen folgen könnten. Du: Skip to main content USA TODAY Home Movies Celebrities TV Music Books Broadway Theatre Crosswords Games Entertain This! Celebrity Deaths Horoscopes American Influencer Awards USA TODAY Acoustic Streaming USA TODAY Stories most recent stories Lottery Did anyone win the Powerball jackpot last night? 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Yes, Virginia, while there is a Santa Claus, the music of the Christmas season can make you shift from having the feels to the flinches in the jingle of a bell. But even bad songs are tough to whittle into a list and culling some of the worst offenders is highly subjective. While many are quick to vilify “Baby, It’s Cold Outside,” it’s a challenging song to dissect. No doubt there are many ick factors inherent in the Oscar-winning duet made famous by Dean Martin and Marilyn Maxwell and covered by seemingly everyone with vocal cords. But when put into context that songwriter Frank Loesser penned it to sing with his wife as a way to nudge guests to leave their housewarming party, it feels as if the cancellation police need to take a beat. Another popular contender is Paul McCartney’s “Wonderful Christmas Time.” It should be impossible to smear such well-intentioned tune that also possesses a marvelous McCartney melody, but some people can’t stomach its sappy leanings. More: 50 best Christmas songs, definitively ranked There are plenty of other lumps of audible coal to avoid. Here are the 10 worst Christmas songs. 10. NSYNC, ‘I Never Knew the Meaning of Christmas’ Christmas isn’t about the birth of Christ, spending time with people and exchanging gifts, visiting Santa at the mall (or whatever virtual version there is now) or submersing yourself in tinsel and trees? Not according to Justin Timberlake, JC Chasez, Chris Kirkpatrick, Lance Bass and Joey Fatone because for NSYNC, the meaning of Christmas is all about … finding a girlfriend. Then, and only then, when you realize “in all of the rush, I was missing so much” until “Girl, you made me finally see,” will you truly understand the Christmas spirit. 9. Neil Diamond, ‚Cherry Cherry Christmas‘ This feels like a song born out of a marketing meeting. “Hey, let’s see if Neil can take some of his most beloved song titles and phrases and turn them into a Christmas song.” “Great idea! His fans will devour it!” Some probably did. And while Diamond is indisputably one of the most notable songwriters in contemporary music, this is a song sung blue for all the wrong reasons. 8. The Killers, ‘Don’t Shoot Me Santa’ If ever a Christmas song deserved a “what drugs were they on when they recorded this?” reaction, this is it. It feels like the band is playing a joke on fans. The weird conversation between singer Brandon Flowers (“Don’t shoot me, Santa Claus, I’ve been a clean living boy, I promise you”) and Santa (“The party’s over, kid, because I’ve got a bullet in my gun”). The plodding beat that suddenly escalates into what would be a decent chorus in any other context before it spirals again. And the video, showcasing a diabolical Santa holding Flowers hostage in the desert while gleefully digging his grave. All of it might have been intended as satire, but sometimes the sardonic is just stupid. 7. The Pussycat Dolls, ‘Santa Baby’ There are only two acceptable versions of this song: Eartha Kitt’s original and Madonna. This big band take of a song already teetering on irredeemable absurdity, wants to be lush and seductive. But instead it’s flat and charmless, with singing (from many of the Dolls) on par with the fun karaoke planned for your workplace Christmas party. 6. Lou Monte, ‘Dominick the Donkey’ The guy who popularized „Pepino the Italian Mouse“ turns his questionable charm to an Italian Christmas donkey that helps Santa bring presents (“made in Brooklyn,” of course). Dominick wisely doesn’t have much to say beyond “la la la” because Monte and songwriters Ray Allen, Sam Saltzberg and Wandra Merrell – yes, it took three people to write this drivel – are too busy imitating the rhythmic thread of “That’s Amore” to concentrate on lyrics. 5. New Kids on the Block, ‘Funky Funky Xmas’ If you make it past the opening 12 seconds of “ho ho ho”s delivered in bizarre vocals intending (we think) to sound like Santa Claus, you’ve listened longer than necessary. Taken from the 1989 “Merry, Merry Christmas” album between the boy band’s breakout “Hangin’ Tough” and successful follow-up “Step By Step,” this song is a product of popularity as well a blatant cash grab (see: NSYNC). Joey McIntyre, Donnie Wahlberg, Danny Wood and Jonathan and Jordan Knight half-rap over an irritating electronic backbeat like wannabe Beastie Boys. Meanwhile, James Brown is rolling in his grave at the ridiculousness of this tripe being referred to as “funky” anything. More: Bob Geldof calls ‚Do They Know It’s Christmas‘ an ‚instrument of change‘ amid criticism 4. Jessica and Ashlee Simpson, ‘The Little Drummer Boy’ There really aren’t many ways to screw up a straightforward ballad that needs only a rolling snare drum as required instrumentation, but leave it to the Simpson sisters circa 2004 to burn it all down. Their breathy enunciation coupled with a drippy string arrangement and some weirdly placed horns don’t help. And that’s before the song detours into a misplaced gallop before returning to the two dragging out every syllable of the song like it’s their lifeline. 3. NewSong, ‘The Christmas Shoes’ Look, even the Scroogiest among us can’t condemn a song for ostensibly trying to show the true meaning of the holiday through the story-song of a little boy who wants to buy his dying mother a pair of shoes for Christmas but doesn’t have enough money so he appeals to a stranger in line at the shoe (?) store for help. Oh, wait. Yes we can. 2. Elmo and Patsy, ‘Grandma Got Run Over By a Reindeer’ The tale of an elderly lady getting steamrolled by Rudolph because she drank too much eggnog and forgot to take her meds might make a 6-year-old snigger, but isn’t it a bit, oh, you know, cruel? And forget grandma’s louse of a husband, who is so distraught by her untimely death that he’s “drinkin’ beer and playin’ cards” with cousin Mel. Top it all off with some truly bad singing and you have the novelty song from hell. 1. Alvin and the Chipmunks, ‘The Chipmunk Song (Christmas Don’t Be Late)’ Nails, meet chalkboard. Is there a screechier Christmas song? One more grating than the helium-voiced „crooning“ of Simon, Alvin and Theodore? Even the dogs barking Christmas songs are dulcet-toned virtuosos compared with this trio. It’s a wonder the Grammy Awards survived after nominating this cringe-fest for record of the year at the first-ever ceremony in 1959 (it didn’t win that one, but did pick up three other Grammys). This might be the only time I’ve ever wished ill on an adorable woodland creature, animated or otherwise. Share your feedback to help improve our site! Help Terms of Service Subscription Terms & Conditions Privacy Policy Site Map Accessibility Our Ethical Principles Responsible Disclosure Your Privacy Choices instagram logo © Copyright Gannett 2025 ChatGPT: Die 10 schlimmsten Weihnachtssongs – ein satirisches Ranking Weihnachten hat seine Klassiker – aber leider auch musikalische Ausrutscher. Zwischen Besinnlichkeit und Glockengeklingel liegen oft nur wenige Takte. Die folgende Liste zeigt, wie schnell festliche Stimmung in akutes Ohrenklingeln umschlagen kann. Das Urteil ist subjektiv, aber gnadenlos. Platz 10: NSYNC – „I Never Knew the Meaning of Christmas“ Hier geht es weniger um Nächstenliebe als um die verzweifelte Suche nach einer Freundin. Romantik statt Christkind – das wirkt eher peinlich als festlich. Platz 9: Neil Diamond – „Cherry Cherry Christmas“ Ein Song wie aus dem Marketing-Lehrbuch: bekannte Songtitel, weihnachtlich verpackt, aber ohne echte Seele. Platz 8: The Killers – „Don’t Shoot Me Santa“ Düstere Dialoge mit einem bewaffneten Weihnachtsmann – Satire oder einfach nur unerquicklich? Die Meinungen gehen auseinander, die Irritation bleibt. Platz 7: The Pussycat Dolls – „Santa Baby“ Im Vergleich zu den Klassikern wirkt diese Version überraschend farblos und unfreiwillig unfestlich. Platz 6: Lou Monte – „Dominick the Donkey“ Ein italienischer Weihnachtsesel aus Brooklyn – schrill, repetitiv und für viele schwer erträglich. Platz 5: New Kids on the Block – „Funky Funky Xmas“ Mehr Kassenhit als Herzenslied. „Funky“ ist hier eher Etikett als Inhalt. Platz 4: Jessica Simpson & Ashlee Simpson – „The Little Drummer Boy“ Ein eigentlich simples Weihnachtslied, überladen mit Pathos und unnötigen Effekten. Platz 3: NewSong – „The Christmas Shoes“ Gefühlsdramatik bis zur Schmerzgrenze – gut gemeint, aber für viele kaum zu ertragen. Platz 2: Elmo and Patsy – „Grandma Got Run Over By a Reindeer“ Eine makabre Geschichte, die eher Kopfschütteln als Lachen auslöst. Platz 1: Alvin and the Chipmunks – „The Chipmunk Song (Christmas Don’t Be Late)“ Hohe Stimmen treffen Nervgrenze. Für viele der ultimative Beweis, dass selbst Weihnachten nicht vor musikalischen Grausamkeiten schützt. Fazit: Ob Kult oder Katastrophe – Weihnachtsmusik polarisiert. Und manchmal ist Stille eben doch das schönste Geschenk. Du: verfasse einen Artikel und erkläre was die Veröffentlichung bedeutet:340 IN 479/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JM Projektinvest GmbH & Co.KG, Niels-Bohr-Str. 10 b, 39106 Magdeburg, Unternehmen der Solar – und erneuerbaren Energiewirtschaft (AG Stendal, HRA 2751), vertr. d.: 1. JM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Niels-Bohr-Str. 10b, 39106 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Ramon Müller, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 5.11.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Schuldnerin zur Insolvenzverfahren der JM Projektinvest GmbH & Co. KG: Was die neue gerichtliche Veröffentlichung bedeutet

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 23. Dezember 2025 im Insolvenzantragsverfahren 340 IN...