Startseite Allgemeines Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Loewenherz24 Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Loewenherz24 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, bietet auf ihrer Webseite unter der Domain loewenherz24.de ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft Loewenherz24 Group unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt oder erbringt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ist unsere Gasversorgung noch sicher?

Ach, wie beruhigend — unsere Energieversorgung ist ja schließlich in den besten...

Allgemeines

ChatGPT sagt auf die Frage was weist Du über die TGI AG in Vaduz?

Zur TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) gibt es einige Punkte,...

Allgemeines

Miley Cyrus bringt „Hannah Montana“ zurück – inspiriert von Dolly Parton

Das Comeback von „Hannah Montana“ könnte einer anderen berühmten Blondine zu verdanken...

Allgemeines

Hypothekenzinsen steigen auf Drei-Monats-Hoch – Nahostkrieg schürt Inflationssorgen

Der Krieg im Iran wirkt sich zunehmend auf den US-Immobilienmarkt aus: Die...