Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Life Performance GmbH, Rheinfelden, mit Bescheid vom 29. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die Life Performance GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Außerdem bot das Unternehmen nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen sowie der Entgegennahme des Darlehenskapitals betreibt die Life Performance GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Den Antrag der Life Performance GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21. Juli 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der Life Performance GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 zurückgewiesen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Sie sind immer am laufenden.
Wie sieht es mit der versprochenen Auszahlung (mitte Jänner)
von PC-1 Shedlin aus.
Danke für die Auskunft
Wie schaut es eigentlich mit der Rückabwicklung von Halebridge aus.
Ist da noch keine Nachricht von BAFin , nach den Einspruch von Shedlin ,gekommen?
Not Found
http://www.halebridge.com
The requested URL / was not found on this server.
Additionally, a 404 Not Found error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.
Das ist alles was zu Halebridge zu sagen ist! Robert G. Schmidt hat sich in Luft aufgelöst und die Anleger sind die Gelackmeierten
Das habe ich gefunden bei uns in der badischen Zeitung:Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Rheinfelder Anlagefirma Life Performance unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte untersagt und die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger angeordnet hatte, tritt jetzt auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Bei der Strafverfolgungsbehörde in Lörrach ist in diesen Tagen eine Anzeige gegen Life Performance eingegangen.
Die Anzeige wurde postwendend an die Staatsanwaltschaft Mannheim weitergeleitet, die sich schwerpunktmäßig mit Wirtschaftskriminalität befasst – dort wird jetzt geprüft, ob die Anzeige angenommen oder zurück nach Lörrach geleitet wird.
Dies wird auch von der Summe abhängen, um die es geht: Die Anzeigeerstatter machen einen Schaden von 50 000 Euro geltend, insgesamt geht es aber um Millionen: Nach Auskunft der Bafin betrug das Volumen bei den fragwürdigen Geschäften der Life Performance 6,5 Millionen Euro, das Geld stammt von insgesamt 634 Anlegern, deren Namen auf der Liste stehen. Die Bafin selbst übt ihre Kontrollaufsicht auch dahingehend aus, dass die Rückgabe der Einlagen an die Anleger auch erfolgt.
Muttergesellschaft sitzt in Liechtenstein
Die Rheinfelder Life Performance GmbH ist die Tochter der gleichnamigen Holding, einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein. Die deutsche Tochter war offenbar für den Vertrieb der Finanzprodukte zuständig. Zwei unterschiedliche Geschäfte wurden betrieben, die der Finanzmarktaufsicht missfielen: Zum einen wurde der Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungs- und Bausparverträgen gegen das Versprechen angeboten, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.
Im Mai des vergangenen Jahres sind diese Zahlungen nach dem ersten Eingreifen der Bafin eingestellt worden. Außerdem hat das Unternehmen sogenannte partiarische Darlehensverträge offeriert, die dem Darlehensgeber eine Beteiligung am Gewinn des Geschäfts versprochen hat, für das das Darlehen gewährt wurde.