Leipzig: Stadtregierung abwählen- Jetzt bei den Kommunalwahlen! Weg mit dieser Bürgerbevormundungskoaltion.

Published On: Sonntag, 05.05.2024By Tags:

Leipzig ist eine tolle Stadt, wenn nur nicht diese Stadtregierung aus SPD, Grünen und der Linken im Rathaus das Sagen hätte. Höhere Gebühren, Kollaps des Verkehrs in der Innenstadt und permanente Bevormundung der Bürger – das ist das Ergebnis seit der letzten Kommunalwahl. Die Bürger dieser tollen Stadt haben jetzt die Möglichkeit, dies zu verändern, indem man diesen Parteien nicht mehr sein Bestes gibt, die Wahlstimme. Machen Sie es wie wir, wir wählen die Zukunft für Leipzig, die CDU, nicht die Kandidaten der Vergangenheit.

Wer darf in Sachsen zur Kommunalwahl gehen?

In Sachsen sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Kommunalwahl spezifisch festgelegt. Die wahlberechtigten Personen müssen folgende Kriterien erfüllen:

Mindestalter: Wähler müssen mindestens 18 Jahre alt sein am Tag der Wahl.
Staatsangehörigkeit: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Wohnsitz: Die Wähler müssen mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde, in der sie wählen möchten, gemeldet sein.

Diese Kriterien ermöglichen es, dass sowohl deutsche Staatsbürger als auch EU-Bürger, die in Sachsen wohnhaft sind, ihre Stimme bei den Kommunalwahlen abgeben können.

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