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Leipzig: Abrechnungsbetrug und Behandlungsfehler? Durchsuchungen bei Ärzten

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig durchsuchen heute am 11. Oktober 2022 in Leipzig und weiteren Städten rund 30 Objekte. Betroffen sind Praxisräume verschiedener Medizinischer Versorgungszentren, Arztpraxen, Geschäftsräume und Wohnungen. Die Durchsuchungen dauern an.

Ungefähr 300 Beamte sind vor Ort im Einsatz. Fachkräfte des Landeskriminalamtes, auswärtiger Polizeidienststellen, der Landesdirektion Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) und IT-Sachverständige unterstützen die Beamten bei der Durchsuchung. Umfangreiches Beweismaterial (u.a. Geschäftsunterlagen, Handys und Computer) konnte bereits sichergestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen zehn Ärzte und zwei kaufmännische Führungskräfte wegen unterschiedlicher Straftaten.

Gegen sechs der Beschuldigten besteht der Verdacht des Betruges. Sie sollen teilweise einzeln, teilweise gemeinschaftlich handelnd im Zeitraum von 2017 bis 2021 systematisch ärztliche Behandlungen unter Verstoß gegen den Grundsatz der peinlich genauen Leistungsabrechnung wissentlich und willentlich falsch gegenüber der KVS abgerechnet haben. Die Höhe des entstandenen Schadens ist derzeit noch nicht bezifferbar.

Sechs der Beschuldigten sollen sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem sie Operationen fehlerhaft ausgeführt haben sollen. Zudem besteht gegen einige dieser Beschuldigten der Verdacht, dass sie aus rein wirtschaftlichen Interessen an verschiedenen Patienten chirurgische Eingriffe vorgenommen haben, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig gewesen sind.

Auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz sind Gegenstand der Ermittlungen; hiervon betroffen sind drei Beschuldigte.

Die Ermittlungen müssen nun klären, ob sich der Tatverdacht gegen die Beschuldigten bestätigt. Die Sichtung der umfangreichen Beweismittel wird Monate in Anspruch nehmen.

Ihr Ansprechpartner für diese Pressemitteilung ist Christine Schumann, Durchwahl +49 341 21 36 179, christine.schumann@stal.justiz.sachsen.de.

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