Leiharbeit:Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über die Festsetzung einer Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Published On: Mittwoch, 30.11.2022By Tags:

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über die Festsetzung einer Lohnuntergrenze
in der Arbeitnehmerüberlassung

Vom 18. November 2022

Über den in der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2022 (BAnz AT 10.11.2022 B1, AT 18.11.2022 B1) näher bezeichneten Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung und den Entwurf der Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des § 3a Absatz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

wird der Tarifausschuss

am Freitag, dem 9. Dezember 2022, um 11 Uhr,

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 7. Dezember 2022, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 18. November 2022

IIIa6-31324-18

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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