Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung
von Tarifverträgen für das Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland

Vom 24. November 2022

Über die in der Bekanntmachung vom 13. September 2022 (BAnz AT 22.09.2022 B4) näher bezeichneten Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für

a)
den Tarifvertrag über das Verfahren der überbetrieblichen Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (Verfahrenstarifvertrag oder VTV) vom 13. Mai 2022,
kündbar mit Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2027,
b)
den Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (TVZN) vom 13. Mai 2022,
kündbar mit Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2027,

wird der Tarifausschuss

am Freitag, dem 9. Dezember 2022, um 11 Uhr,

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, Steinsaal, öffentlich verhandeln.

Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 7. Dezember 2022, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 24. November 2022

IIIa6-31241-Ü-05a/​10,11

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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