LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG – höheres 6-stelliges Minus als Jahresergebnis

Das Unternehmen verbinden wir natürlich dann immer auch gedanklich mit der Luana Capital New Energy Concepts GmbH.

Auch dieses Unternehmen hatte im Jahre 2018 eine Vermögensanlage begeben, da schaut man sich doch die Bilanz einmal genauer an, denn schließlich geht es um Anlegergelder.

Die Bilanz weist ein höheres 6-stelliges Minus aus, ergo haben die Anleger natürlich kein Geld verdient. Nun ist das dann sicherlich auch ein Hoffnungsinvestment – hoffen, dass es bessere Ergebnisse gibt in der Zukunft.

LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

Registerqericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer: HRA 121256

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.164.206,50 442.694,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.942.345,60 1.770.783,00
5.106.552,10 2.213.477,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.775,45 0,00
2. Forderungen gegen zukünftige Kommanditisten 0,00 115.000,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 296.295,72 118.377,83
323.071,17 233.377,83
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.649.536,91 1.495.350,18
1.972.608,08 1.728.728,01
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 291,00 0,00
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 1.094.721,80
7.079.451,18 5.036.926,81

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile des Kommanditisten
1. Kapitalkonto I 8.810.000,00 10.000,00
2. Kapitalkonto III -1.880.817,63 -1.104.721,80
3. Kapitalkonto IV -28.535,01 0,00
6.900.647,36 -1.094.721,80
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 0,00 1.094.721,80
6.900.647,36 0,00
B. ZUR DURCHFÜHRUNG VON KAPITALERHÖHUNGEN GELEISTETE EINLAGEN 0,00 4.541.000,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 10.775,45 8.065,00
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 166.875,07 454.861,81
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 166.875,07 (Vorjahr: EUR 454.861,81)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.153,30 33.000,00
– davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 1.153,30 (Vorjahr: EUR 33.000,00)
168.028,37 487.861,81
7.079.451,18 5.036.926,81

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 195.219,48 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.667,11 0,00
3. Materialaufwand -133.261,49 0,00
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -76.543,30 0,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -761.452,25 -1.097.516,99
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10,00 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.735,38 -134,31
8. Ergebnis nach Steuern -776.095,83 -1.097.651,30
9. Jahresfehlbetrag -776.095,83 -1.097.651,30
10. Belastung auf Kapitalkonten 776.095,83 1.097.651,30
11. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg („Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“), eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Hamburg, unter HRA 121256 ist eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach § 24 Abs. 1 VermAnlG in Verbindung mit dem Dritten Buch des Handelsgesetzes, erster Unterabschnitt des zweiten Abschnitts. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen.

Da die Gesellschaft sich noch in der Investitionsphase befindet, sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Aufgrund der Corona Pandemie besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch aus heutiger Sicht für die Luana-Gruppe nicht erkennbar.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung für die Blockheizkraftwerke erfolgt linear über die Nutzungsdauer von zehn Jahren.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nominalwert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktiva

Anlagevermögen

Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Passiva

Das Festkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 8.810.000. Das Haftkapital wurde in Höhe von 100% vom Festkapital in das Handelsregister eingetragen.

Der Posten „Zur Durchführung von Kapitalerhöhungen geleistete Einlagen“ in Höhe von EUR 4.541.000 beinhaltet Einzahlungen für zukünftiges Kommanditkapital. Ein Ausweis als Eigenkapital war zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2018 nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Beitritt der Treuhandgesellschafterin als Kommanditistin in die Gesellschaft erfolgt war. Daher erfolgt ein gesonderter Ausweis dieser Position.

Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber der LCF Verwaltungsgesellschaft mbH von EUR 11.900 (Vorjahr EUR 0).

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Haftungsverhältnisse liegen zum Stichtag nicht vor.

Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Bilanzstichtagsstichtag in Form von Verpflichtungen, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen Treuhandvergütung (0,3% p.a. des Nominalbetrags des verwalteten Kapitals), Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle (0,1% p.a. des Gesellschaftskapitals, mindestens jedoch EUR 5.000 p.a.), Managementfee (1,5% p.a. auf die Summe des gezeichneten Kapitals, mindestens jedoch EUR 175.000 p.a.) und Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung (EUR 5.000 p.a.).

Zum 31.12.2019 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Bestellobligo in Höhe von EUR 91.662.

5. Organe

Komplementärin der Gesellschaft ist die LCF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000.

Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

Daneben ist die Kommanditistin Luana Capital New Energy Concepts GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Deren Geschäftsführer sind Marc Banasiak (Diplom-Kaufmann) und Marcus Florek (Finanzfachwirt IHK).

6. Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Verwendung von Jahresergebnissen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen) ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.

 

Hamburg, den 19.05.2020

Die persönlich haftende Gesellschafterin

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2019
EUR EUR EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 442.694,00 752.555,80 45.500,00 0,00 1.240.749,80
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.770.783,00 2.217.062,60 -45.500,00 0,00 3.942.345,60
2.213.477,00 2.969.618,40 0,00 0,00 5.183.095,40
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2019 Zuführungen 31. Dez. 2019
EUR EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 76.543,30 76.543,30
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
0,00 76.543,30 76.543,30
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2019 31. Dez. 2018
EUR EUR
SACHANLAGEN
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.164.206,50 442.694,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.942.345,60 1.770.783,00
5.106.552,10 2.213.477,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Im Rahmen des Beteiligungsangebotes hat die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ genannt), Blockheizkraftwerke (nachfolgend auch „BHKW“ abgekürzt) an verschiedenen Standorten in Deutschland erworben, um sie operativ zu betreiben und die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie zu übernehmen.

1.2 Ziele und Strategien

Für den oben genannten Zweck wurde im März 2018 mit dem Einwerben des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft begonnen. Aufgrund des großen Interesses am Kapitalmarkt wurde das geplante Eigenkapitalvolumen in Höhe von EUR 8.800.000 bis Ende der Zeichnungsfrist im März 2019 eingeworben.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Anders als in den Bereichen Sonnen- und Windenergie, wo Deutschland weltweit eine Vorreiterstellung einnimmt, besteht im Bereich der Energiegewinnung durch BHKW noch ein gewisser Nachholbedarf. In den europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden wird beispielsweise bereits über 40% und in Dänemark sogar über 50% der Stromgewinnung über KWK-Anlagen gedeckt.

Der Anteil in Deutschland beträgt dagegen lediglich ca. 17% und liegt damit noch unter 100 Terawattstunden (im Folgenden auch „TWh“). Hält man sich die Verpflichtung der Bundesregierung vor Augen, den Ausbau der KWK-Stromerzeugung bis 2025 auf 120 TWh zu erhöhen, wird das Potenzial dieses Marktes deutlich. Experten schätzen, dass der KWK-Bereich in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen wird; sollten die Strompreise steigen sogar überproportional zum Wärmemarkt. In der Vergangenheit war der BHKW-Markt in Deutschland noch dominiert von biogasbetriebenen Motoren. Mit dem Jahr 2012 hatte sich dies grundsätzlich geändert und die Neuinstallationen von Erdgas-BHKW führen seitdem die Statistiken an.

Nach wie vor legt die Beteiligungsgesellschaft den Fokus auf den Betrieb von BHKW, die mit ihrer ausgereiften Motorentechnologie und Wirkungsgraden von über 90% ein sicheres und wirtschaftliches Investment darstellen.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Beteiligungsgesellschaft hat bei Anlegern Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 8.800.000 eingeworben. Neben der Einwerbung des Kapitals erfolgte parallel die sukzessive Umsetzung von BHKW-Projekten. Die Versorgung erster Endkunden mit Wärme und Strom startete Anfang 2019.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Das laufende Geschäftsjahr war weiterhin vom Einwerben von Eigenkapital und Aufbau des Geschäfts geprägt, die ersten Projekte sorgten bereits für operative Geschäfte mit den dazugehörigen Cash Flow.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 761.452 (Vorjahr EUR 1.097.516) und wurden hauptsächlich geprägt durch Vermittlungsprovisionen über EUR 461.900 (Vorjahr EUR 418.000). Darüber hinaus fielen planmäßige Managementgebühren in Höhe von EUR 175.000 (Vorjahr EUR 175.000) sowie Rechts- und Beratungskosten von 25.839 EUR (Vorjahr EUR 82.725) an.

Das Jahresergebnis von EUR -776.095 (Vorjahr EUR -1.097.651) war erwartungsgemäß negativ, wie es für eine Beteiligungsgesellschaft in der Einwerbephase des Kapitals und dem sukzessiven Start erster Projekte üblich ist.

2.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Einzahlungen zukünftigen Kommanditisten zur Durchführung einer Kapitalerhöhung betrugen EUR 4.259.000 (Vorjahr EUR 4.541.000). Da die Anleger bis zum 31.12.2018 noch nicht über die Treuhänderin als Kommanditisten der Gesellschaft beigetreten waren, wurde dieser Betrag im Vorjahr als Sonderposten in den PASSIVA ausgewiesen. Die Eintragung ist nach Beendigung der Einwerbephase im Juni 2019 erfolgt. Die eingezahlten Beträge werden seitdem als Eigenkapital ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 166.875 (Vorjahr EUR 454.861) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Generalübernehmer im Rahmen der Realisierung neuer BHKW-Projekte.

Investitionen

Im Geschäftsjahr wurden weitere fünf BHKW-Anlagen in Betrieb genommen sowie Anzahlungen für neue Projekte geleistet.

Liquidität

Auf dem Konto der Hamburger Sparkasse (Geschäftskonto) befinden sich Liquide Mittel in Höhe von EUR 462.875 (Vorjahr EUR 202.763). Das Mittelverwendungskonto beim Bankhaus Neelmeyer weist ein Guthaben von EUR 1.186.661 (Vorjahr EUR 1.292.586) aus.

Im Geschäftsjahr 2018 war die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft jederzeit gegeben.

2.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag EUR 7.079.451 (Vorjahr EUR 5.036.926). Wesentliche Positionen auf der Aktivseite sind die Sachanlagen bestehend aus Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.164.206 (Vorjahr EUR 442.694), deren Wert sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die BHKW abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen ergibt. Darüber hinaus entfallen auf geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau EUR 3.942.345 (Vorjahr EUR 1.770.783), welche die noch zu installierenden BHKWs betreffen.

Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital in Höhe von EUR 6.900.647 (Vorjahr EUR -1.094.721) im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 166.875 (Vorjahr 454.861) geprägt. Im Vorjahr enthielt die Passivseite den Ausweis des Postens „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe von TEUR 1.095, bedingt durch das negative Kapital. Eine tatsächliche Überschuldung war jedoch nicht gegeben, da zum 31.Dezember 2018 Einzahlungen seitens zukünftiger Kommanditisten in Höhe von TEUR 4.541 bestanden.

2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Eigenkapitalquote der Beteiligungsgesellschaft zum Bilanzstichtag beläuft sich auf rd. 97% (Vorjahr unter Berücksichtigung des Sonderpostens „Zur Durchführung von Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ rd. 90%).

2.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft kann als solide beschrieben werden.

3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1 Risikobericht

3.1.1 Vorbemerkung

Im Risikobericht werden einzelne Risiken der Beteiligungsgesellschaft aufgeführt.

3.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Konkrete Adressenausfallrisiken sind bislang nicht bekannt.

Die Marktpreisrisiken sind zukünftig erhöht aufgrund der Änderungen durch Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG); die operationellen Risiken liegen im normalen, marktüblichen Bereich.

3.1.3 Marktpreisrisiken

Deutschland hatte sich zusammen mit den Ländern der EU verpflichtet, die C02-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990, um mindestens 40% zu senken. Ende 2019 wurden die bereits geltenden EU-Vorga- ben im Klimaschutzpaket der Bundesregierung umgesetzt und in neue gesetzliche Vorgaben verankert. Ziel ist es, die bereits eingegangenen Verpflichtungen nochmal deutlich zu übertreffen und ab dem Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Durch das in diesem Zuge beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ab 2021 eine CO 2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe sowie ab 2023 Kohle und weitere) erhoben, welche an das Inverkehrbringen dieser Brennstoffe gekoppelt ist. Abgabe- und berichtspflichtig werden damit Unternehmen, die Steuerschuldner im Sin-ne des Energiesteuergesetzes sind. Die Abgabe wird jährlich erhöht und der Einsatz dieser Brennstoffe im Ergebnis zunehmend teurer.

3.1.4 Operationelle Risiken

Die Beteiligungsgesellschaft betreibt die erworbenen BHKW selbst. Es bestehen somit grundsätzlich die normalen operationellen Risiken, wie beispielsweise Betriebsunterbrechungen oder Netzstörungs- bzw. Einspeiseunterbrechungen.

3.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Die Risiken können sich insbesondere durch die geplanten Gesetzesänderungen erhöhen.

3.2 Chancenbericht

Die Beteiligungsgesellschaft wird in 2020 weitere BHKW umsetzen und parallel Energielieferverträge abschließen. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die geplanten Einstandskosten der BHKW geringer sind als erwartet. Darüber hinaus können die Erträge aus dem Betrieb der BHKW übertroffen werden, beispielsweise aufgrund höherer Bedarfssituationen beim Endkunden und/oder geringerer laufender Kosten als geplant.

3.3 Prognosebericht

Die in 2018 erworbenen bzw. in 2019 installierten Projekte erwirtschaften bereits ihre Umsätze und Erträge. Zusätzlich werden die sukzessiv in 2020 fertig gestellten BHKW schon Energie anteilig für das Jahr liefern. Daher ist für 2020 mit einer knappen Umsatzverdopplung zu rechnen. Insgesamt ist erstmals mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen.

Das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft, Blockheizkraftwerke, an verschiedenen Standorten in Deutschland operativ zu betreiben, ist stabil. Jedoch sind Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie auf die Ertragsprognose nicht ausgeschlossen, weil direkte und indirekte Abhängigkeiten von Akteuren und Prozessen in anderen Branchen bestehen.

3.4 Gezahlte Vergütungen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

In der Beteiligungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr folgende Vergütungen (netto) angefallen:

Aufwendungen für Treuhandvergütung: EUR 26.400

Aufwendungen für Managementtätigkeiten: EUR 175.000

Aufwendungen für Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung: EUR 5.000

Weitere Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 VermAnlG wurden nicht geleistet.

 

Hamburg, den 19. Mai 2020

Die persönlich haftende Gesellschafterin

LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhänigen Abschlussprüfers

An die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögsanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetz-lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Nach unser Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 22. Juni 2020

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jessen, Wirtschaftsprüfer

Papenroth, Wirtschaftsprüferin

Abschluss

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Lagebericht

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, den 19. Mai 2020

Gezeichnet: Die persönlich haftende Gesellschafterin LCF Verwaltungsgesellschaft mbH

Marc Banasiak, Geschäftsführer

Marcus Florek, Geschäftsführer

Feststellung: Bei der Offenlegung handelt es sich um einen Abschluss, der noch nicht festgestellt und zur Wahrung der gesetzlichen Fristen offengelegt wurde. Nach Feststellung wird das Feststellungsdatum, bzw. der geänderte Abschluss, sofern sich Änderungen ergeben sollten, in einer korrigierten Fassung nachgereicht.

 

 

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