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KTG Energie. Zustimmung zur Insolvenz in Eigenregie

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Das Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht – hat dem Antrag des Vorstands der KTG Energie AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit Beschluss vom heutigen Tage stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht – Herrn Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE in Berlin, bestellt.Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs in Eigenverwaltung wie geplant fortgesetzt werden. Ob dies dann letztlich auch erfolgreich sein wird, wird man abwarten müssen. Oft haben Eigenverwaltungsinsolvenzen dann in einer Regelinsolvenz geendet.

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