Startseite Allgemeines KREMLIN AG-Zwangsgeldfestsetzung der BaFin
Allgemeines

KREMLIN AG-Zwangsgeldfestsetzung der BaFin

Teilen

Die BaFin hat am 18. Oktober 2016 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.

Die KREMLIN AG hatte gegen die Vorschriften des § 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:HB-Park GmbH & Co. KG

IN 6/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HB-Park GmbH &...

Allgemeines

Chiara Ferragni vom Betrugsvorwurf freigesprochen – „Ein Alptraum ist vorbei“

Die italienische Influencerin und Unternehmerin Chiara Ferragni ist vom Mailänder Gericht vom...

Allgemeines

Was ist ein Menschenleben wert?

Zehntausend Franken. So viel will der Kanton Wallis den Opfern der Brandkatastrophe...

Allgemeines

Die partielle Alzheimer des Markus Söder, oder an alles vor 1990 erinnere ich mich nicht

Bayern hat von der Einführung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 1950 bis zum...