Krankengeld

Wer erhält Krankengeld?

Krankengeld wird gezahlt für

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Als Student bekommen Sie dagegen in der Regel kein Krankengeld – auch dann nicht, wenn Sie neben dem Studium versicherungsfrei ein wenig jobben. Das dreht sich erst, wenn Sie länger mehr Gewicht auf die Arbeit als aufs Studium legen. Das bedeutet: Ist der Job Ihre Hauptbeschäftigung, sind Sie versichert und bekommen Krankengeld. Wichtig ist dabei meist die Frage: Arbeiten Sie in einer typischen Woche mehr als 20 Stunden?

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bekommen Sie kein Krankengeld. In diesen Fällen ist stattdessen die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig.

Ab wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld?

Sobald Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.

Die meisten Arbeitnehmer haben allerdings Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber während der ersten sechs Krankheitswochen. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Die Krankmeldung durch Ihren Arzt wird meist „Attest“ genannt – eigentlich ist es eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Sie müssen

  • bei vielen Arbeitgebern die Krankmeldung vorlegen, sobald Sie mehr als drei Tage am Stück krank sind.
  • sie bei der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlegen – dafür sind Sie selbst verantwortlich, Ihr Arbeitgeber erledigt das nicht für Sie.
  • auch bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der Krankenkassen per Folge-Attest belegen, dass Sie weiterhin krank sind.

Haben Selbstständige auch einen Anspruch auf Krankengeld?

Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber drei verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:

  1. Sie geben eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlen einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
  2. Sie schließen einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
  3. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Wie viel Krankengeld wird gezahlt?

Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens:

  • Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
  • Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 105,88 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2019) begrenzt.

Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen.

Für die meisten bedeutet das, dass Sie mit Krankengeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben als während sie arbeiten.

Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit sogar über Monate und müssen Sie für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Anteile zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten. Die Versicherung springt dann in der Regel nach sechs Monaten Krankheit ein und zahlt über einen längeren Zeitraum eine Rente.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.

Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.

Das heißt: Sie müssen spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt! Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.

Was passiert, wenn ich ein Attest nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn Sie über eine längere Zeit krank sind, müssen Sie regelmäßig neue Atteste vom Arzt besorgen und der Krankenkasse sowie Ihrem Arbeitgeber zuschicken. Tun Sie das nicht, kann es beim Krankengeld zu Lücken kommen. Die Versicherungen zahlen nicht, sobald kein gültiges Attest mehr vorliegt.

Kommen Sie mit einem Folgeattest ein paar Tage zu spät, verlieren Sie auf diese Weise etwas Geld. Der Krankengeldanspruch ruht für diesen Zeitraum. Kommt dann wieder ein Attest bei der Krankenversicherung an, wird sie die Zahlungen fortsetzen.

Schlimmer kann es dagegen sein, wenn die Lücke wegen derselben Erkrankung länger als einen Monat dauert. Lassen Sie sich mehr Zeit, ein neues Attest bei der Krankenversicherung vorzulegen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz!

Sie sollten daher unbedingt erst gar keine Lücken entstehen lassen und die Folgebescheinigung umgehend nach dem Ende der letzten AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten.

Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?

Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse müssen Sie auch nicht über eine solche Reise informieren. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Ist während der Zeit der Reise keine Behandlung geplant, können Sie im Inland also problemlos fahren.

Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland. Das können Sie in der Regel verhindern, indem Sie sich vor einer Auslandsreise die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Mehr dazu haben wir in einem separaten Beitrag zusammengestellt.

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