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Knightsbridge Advisors AG – Konkurs-Anordnung durch die Finma

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Schuldner Knightsbridge Advisors AG in Liquidation,
Im Zentrum 1, 8102 Oberengstringen

2. Mitteilung Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend mehrere Verwertungshandlungen, den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Konkursitin und den Verzicht auf die Fortführung von Prozessen oder Verfahren zugestellt.Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen und die Abtretung von Rechtsansprüchen bei der Konkursliquidatorin zu beantragen.Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Verena Fontana, Bösiger Engel Egloff Rechtsanwälte, Gerechtigkeitsgasse 23, 8001 Zürich, Tel. +41 (0)58 206 1000) anfordern.

3. Frist Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Kollokationsplan

19.11.2015

Eigenschaft Details
1. Schuldner Knightsbridge Advisors AG in Liquidation, Im Zentrum 1, 8102 Oberengstringen

2. Einsicht Kollokationsplan Ab dem 19. November 2014 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin (Verena Fontana, Bösiger Engel Egloff Rechtsanwälte, Gerechtigkeitsgasse 23, 8001 Zürich,) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Voranmeldung Tel. unter +41 (0)58 206 1000 notwendig).
3. Frist Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Schuldenruf

12.11.2013

1. Schuldnerin: Knightsbridge Advisors AG, Im Zentrum 1, 8102 Oberengstringen, und Stockerstrasse 39, 8002 Zürich
2. Konkurseröffnung: 30. Oktober 2013, 08.00 Uhr
3. Verfahren: Bankenkonkursverfahren.
Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren
4. Eingabefrist: 15. Dezember 2013
Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen.
5. Herausgabeansprüche: Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist den Konkursliquidatoren unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
6. Herausgabe- und Meldepflicht: Schuldner der Gemeinschuldnerin (auch Träger eines Berufsgeheimnisses wie Anwälte, Banken etc.) sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei den Konkursliquidatoren zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
7. Konkursliquidatoren: RA Verena Fontana, von Wäldi (TG), in Obersiggenthal, und RA Thomas Keller, von Buch (SH), in Berg am Irchel, jeweils Kampfen Bösiger Theiler & Partner Rechtsanwälte, Gerechtigkeitsgasse 23, 8001 Zürich
8. Insolvenzort: Oberengstringen
9. Hinweise: Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren, RA Verena Fontana und RA Thomas Keller, Kämpfen Bösiger Theiler & Partner Rechtsanwälte, Tel. +41 (0)44 206 11 99 oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Tel. +41 (0)31 327 91 00).
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

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