Allgemeines

Kluges Urteil

EliasSch / Pixabay
Teilen

Ärzte und Ärztinnen in Deutschland sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizid gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gesterm in Leipzig entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt.

Der BGH verhandelte zwei Fälle, bei denen Mediziner aus Berlin und Hamburg körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten, ohne ihnen das Leben zu retten. Sie hatten sich wegen Tötungsdelikten verantworten müssen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Luxus, Lügen und Millionen: Der Fall der angeblichen Society-Betrügerin

In den exklusiven Vierteln von Mayfair in London und Monaco war Ekaterina...

Allgemeines

Der Admiral im Zentrum von Trumps Iran-Krieg

Während der Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran immer weiter...

Allgemeines

Goldco oder American Hartford Gold? Zwei bekannte Anbieter für Gold-IRAs im Vergleich

Edelmetalle wie Gold und Silber gelten für viele Anleger als Möglichkeit, ihr...

Allgemeines

Atomkraft gegen Wassermangel? Gigantischer Plan soll Wasserkrise im Westen der USA lösen

Im trockenen Südwesten der USA spitzt sich die Wasserkrise dramatisch zu. Der...