Startseite Allgemeines Kleinanlegerschutzgesetz
Allgemeines

Kleinanlegerschutzgesetz

Teilen

Auch „TEST“ befasst sich jetzt mit dem Thema in einem interessanten Artikel, den wir Ihnen gerne vorstellen wollen.

 

Die Pleite von Prokon Regenerative Energien im Januar 2014 hat Politiker aufgeschreckt. Der Wind­kraft­spezialist hatte in U-Bahnen und Post­wurfsendungen für seine riskanten Vermögens­anlagen geworben und sie als sicher und rendite­stark dargestellt. Darauf­hin investierten 75 000 Anleger mehr als 1 Milliarde Euro. Selbst als Zweifel am Geschäfts­modell aufkamen, konnte die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) nicht eingreifen. Das soll sich ändern: Das Bundes­kabinett hat am 12. November 2014 das Klein­anleger­schutz­gesetz beschlossen. „Wir weiten die strikten Regeln zum Anleger­schutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte“, kündigte Finanz­minister Wolfgang Schäuble an.

https://www.test.de/Kleinanlegerschutzgesetz-Wie-Anleger-besser-vor-Reinfaellen-geschuetzt-werden-sollen-4792026-0/

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kraichgau-Krimi: TSG Hoffenheim verliert nächsten Boss – und bald vielleicht auch die Übersicht

Die TSG Hoffenheim hat ein neues Hobby: Geschäftsführer verschleißen. Tim Jost heißt...

Allgemeines

Insolvenz:Tiertafel Deutschland e.V.,

In dem Verfahren über den Antrag d. Tiertafel Deutschland e.V., c/o Herr...

Allgemeines

Insolvenz:ThüSa Thüringisch-Sächsische Gesellschaft für Kommunales Wohnen mbH

8 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ThüSa...

Allgemeines

Insolvenz:Alpha Capital Holding GmbH

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 6/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...