Klatsche für die Nova Sedes: Bundesgerichtshof verwirft Nichtzulassungsbeschwerde der Nova Sedes Wohnungsbau eG.

Einen interessanten Artikel zur dubiosen Genossenschaft Nova Sedes haben wir dort bei Anwalt.de gefunden. Einen, den man kennen sollte, wenn man Mitglied der Genossenschaft ist oder auf eine Mitgliedschaft angesprochen wurde.

Zitat:

Wie wir bereits berichteten, verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit seinem Urteil vom 05.03.2019, Az.: 7 O 6408/18, die Nova Sedes Wohnungsbau eG, es zu unterlassen, eine Allgemeine Geschäftsbedingung zu verwenden und sich darauf zu berufen. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung sah vor, dass die monatlichen Raten, die die Mitglieder an die Nova Sedes zahlen, zunächst auf das Agio/Eintrittsgeld verrechnet werden, wenn nicht der Pflichtgenossenschaftsanteil von der betreffenden Person bereits voll eingezahlt worden ist. Außerdem sollten die zu erhebenden Verwaltungskosten in der Weise beglichen werden, dass nach Tilgung des Agios 30 Monate lang auf die weiteren monatlichen Raten ein Teil auf die Monatsrate der Kosten verrechnet wird, der Rest dem Kapitalkonto des Mitglieds gutgeschrieben wird, wenn nicht der Pflichtgenossenschaftsanteil von der betreffenden Person bereits voll eingezahlt ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-nuernberg-bestaetigt-klausel-der-nova-sedes-wohnungsbau-eg-ueber-agio-ist-unzulaessig_181018.html

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