Verbraucherschutzinformationen

Klasseurteil für Mozilla

Teilen

Die Mozilla-Stiftung hat ihre Klage gegen Portale gewonnen, die grundsätzlich kostenlose Software an Internetnutzer verkaufen.
In einem Gerichtsurteil des Landgerichtes Hamburg wurde vergangene Woche der Klage der US-amerikanischen gemeinnützigen Stiftung gegen verschiedene Betreiber so genannter „Abzockportale“ bzw. „Abo-Fallen“ entsprochen. Damit dürfen die Open Source-Programme „Firefox“ und „Thunderbird“ von Mozilla auf diesen Seiten nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden. Zudem müssen etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten auf derart konzipierten Webseiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich gemacht werden, urteilte das Landgericht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...

Verbraucherschutzinformationen

RFID-Schutzhüllen: Brauche ich das wirklich?

Immer mehr Kreditkarten, Ausweise oder Hotel-Zugangskarten funktionieren heute kontaktlos – per Funktechnik...