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Klage gegen Alexander Hahn in Sachen Deutsche Licht Miete

AJEL (CC0), Pixabay
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Rüdiger Weiß, der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete AG (DLM), hat eine Schadensersatzklage gegen den Unternehmensgründer Alexander Hahn eingereicht. Die Klage, die sich zunächst auf einen Streitwert von 1,65 Millionen Euro beläuft, könnte nur die Spitze des Eisbergs sein. Weiß prüft derzeit weitere Haftungsansprüche, die sich voraussichtlich auf einen zweistelligen Millionenbetrag summieren könnten.

Im Zentrum der aktuellen Klage steht ein Darlehen in Höhe von 1,65 Millionen Euro, das Hahn in seiner damaligen Funktion als Vorstand der DLM an die konzerneigene „Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH“ vergeben hatte. Insolvenzverwalter Weiß bezeichnet diese Transaktion als „nicht nachvollziehbare und folglich ungerechtfertigte Darlehensvergabe“, da das Darlehen für „nicht existierende, weil zu keinem Zeitpunkt produzierte Wirtschaftsgüter“ gewährt wurde.

Das Landgericht Oldenburg hat dem Antrag auf Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren bereits stattgegeben, was darauf hindeutet, dass das Gericht der Klage überwiegende Erfolgsaussichten einräumt. Diese Entwicklung wirft ein grelles Licht auf die Geschäftspraktiken innerhalb des DLM-Konzerns und könnte weitreichende Konsequenzen für Alexander Hahn haben.

Angesichts dieser schwerwiegenden Vorwürfe und der offensichtlichen gerichtlichen Einschätzung drängt sich eine kritische Frage auf: Warum lässt das Gericht Alexander Hahn bis heute noch in diversen Unternehmen agieren? Die Tatsache, dass eine Person, gegen die solch gravierende Anschuldigungen erhoben werden und deren Handlungen bereits gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weiterhin in Führungspositionen tätig sein darf, wirft Fragen zur Effektivität der Unternehmensregulierung und zum Schutz von Investoren und Gläubigern auf. Es bleibt abzuwarten, ob die laufenden rechtlichen Schritte zu einer Neubewertung von Hahns Position in der Geschäftswelt führen werden.

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