Startseite Allgemeines Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?
Allgemeines

Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?

Teilen

Ja – ganz klar! Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat.

Grundlage dieser Einschätzung ist ein Urteil des Amtsgerichtes Heidelberg vom 28. Juli 2010. In dieser Entscheidung (Az. 29 C 139/10) wird genau das bejaht. Das AG Heidelberg gab dami der Klage eines Anlegerss gegen eine Bank statt. Diese Bank hatte den Anleger hinsichtlichd er Analge eines größeren Geldbetrages beraten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Joe Rogan wird zum Problem für Trump – Kritik aus den eigenen Reihen

Der einflussreiche Podcaster Joe Rogan galt im Präsidentschaftswahlkampf 2024 als einer der...

Allgemeines

Bericht: Irans neuer oberster Führer soll bei Angriff verletzt worden sein

Der neue oberste Führer des Iran, Mojtaba Khamenei, soll nach Angaben aus...

Allgemeines

Mysteriöses Verschwinden eines US-Generals: FBI beteiligt sich an Suche

In den USA sorgt das Verschwinden eines ehemaligen hochrangigen Militärs für Aufsehen....

Allgemeines

Wort der Woche: Warum alle über „Brent“ reden – und wer oder was eigentlich dahintersteckt

In diesen Tagen sprechen Händler, Analysten und Nachrichten ständig über Brent Crude...