Startseite Allgemeines Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?
Allgemeines

Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?

Teilen

Ja – ganz klar! Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat.

Grundlage dieser Einschätzung ist ein Urteil des Amtsgerichtes Heidelberg vom 28. Juli 2010. In dieser Entscheidung (Az. 29 C 139/10) wird genau das bejaht. Das AG Heidelberg gab dami der Klage eines Anlegerss gegen eine Bank statt. Diese Bank hatte den Anleger hinsichtlichd er Analge eines größeren Geldbetrages beraten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hilary Knight wird Kapitänin des US-Fraueneishockeyteams bei Olympia 2026

Die US-Eishockeylegende Hilary Knight wurde offiziell zur Kapitänin des US-amerikanischen Frauenteams für...

Allgemeines

Neue Epstein-Fotos zeigen Prinz Andrew in kompromittierender Pose – Britischer Premier fordert Aussage

Neue Fotos aus Ermittlungsakten des US-Justizministeriums zeigen den ehemaligen britischen Royal Andrew...

Allgemeines

Trump droht Trevor Noah nach Epstein-Witz bei den Grammys mit Klage

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat dem Komiker Trevor Noah mit rechtlichen...

Allgemeines

Milliardär Frank Stronach steht in Kanada wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Der 93-jährige austro-kanadische Unternehmer Frank Stronach muss sich in Kanada wegen mehrerer...