Startseite Allgemeines Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?
Allgemeines

Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?

Teilen

Ja – ganz klar! Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat.

Grundlage dieser Einschätzung ist ein Urteil des Amtsgerichtes Heidelberg vom 28. Juli 2010. In dieser Entscheidung (Az. 29 C 139/10) wird genau das bejaht. Das AG Heidelberg gab dami der Klage eines Anlegerss gegen eine Bank statt. Diese Bank hatte den Anleger hinsichtlichd er Analge eines größeren Geldbetrages beraten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Betrüger:muhammadumar46855@gmail.com

Sachen gibt es da kann man nur den Kopf schütteln: Das ist...

Allgemeines

Wer ist Nick Reiner? – Der Sohn von Rob und Michele Reiner im Zentrum eines Familiendramas

Nick Reiner, Sohn des bekannten Regisseurs Rob Reiner (Stand by Me, Harry...

Allgemeines

Warner Bros. Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab – Machtkampf in Hollywood spitzt sich zu

Der Bieterkrieg um Warner Bros. Discovery (WBD) geht in die nächste Runde:...

Allgemeines

Warnliste der Schweizer Polizie in Sachen Cryptobetrugsverdacht

Diese Onlineplattformen und Kryptowährungsadressen wurden uns von Nutzern aufgrund verdächtiger Aktivitäten gemeldet,...