Startseite Vorsicht Insolvenzen KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co. – Insolvent
Insolvenzen

KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co. – Insolvent

Schiffsbeteiligung | © Comfreak / Pixabay
Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KG Schifffahrtsgesellschaft MS „Tini“ mbH & Co., Lindenstraße 24, 21635 Jork, Postanschrift: Dünenweg 21, 27476 Cuxhaven, (AG Tostedt, HRA 121097), vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin MS „Tini“ GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer, ist am 17.10.2018 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421-200 959 0, Fax: 0421-200 959 29, E-Mail: moritz.sponagel@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.

 

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

 

Rechtsmittelbelehrung

 

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 17.10.2018 12 IN 122/18:

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Insolvenzen

Insolvenzbekanntmachung – Energiekonzepte Deutschland PV-Montage GmbH

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 2110/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Insolvenzen

Insolvenzbekanntmachung – Energiekonzepte Deutschland Investorenholding GmbH

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 2107/26 In dem Verfahren über...

Insolvenzen

Insolvenzbekanntmachung – Energiekonzepte Deutschland Holding GmbH

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 2101/26 In dem Verfahren über...

Insolvenzen

Girlan Deutschland GmbH: Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Für die Girlan Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein Insolvenzantragsverfahren...