Kein schlechtes Gewissen Frau Rechtsanwältin Schmudde?

Published On: Mittwoch, 18.01.2017By Tags: ,

Rechtlich, sehr geehrte Frau Schmudde, mögen Sie sicherlich alles richtig machen, wobei ich dies als Nichtjurist letztlich nicht endgültig zu beurteilen mag. Trotzdem, der Eindruck der hier gegenüber den betrogenen Anlegern entsteht, ist natürlich nicht nur fatal, sondern den Anlegern gegenüber auch kaum vernünftig erklärbar. Es geht um den Vorgang German Pellets, eine Unternehmenspleite, bei der Anleger mehr als 200 Millionen Euro verlieren werden. Das darf man sicherlich heute schon spekulieren. Tausende von geprellten und sich betrogen fühlenden Anlegern bleiben zurück. Wie müssen einem da als betroffenem Anleger Meldungen vorkommen, die besagen, das Unternehmen aus der Insolvenz wieder an die Familie Leibold verkauft werden, nur jetzt ohne Schulden und irgendeine Rückzahlungsverpflichtung an die betrogenen Anleger. Irgendwie kommt einem dann wieder der Spruch in den Sinn: „In Deutschland wird man am schnellsten Millionär, wenn man Anleger betrügt“. Finden Sie, sehr geehrte Frau Schmudde, diesen Eindruck nicht auch fatal? Irgendwie wirkt das auf Außenstehenden wie „Schmuddelkram“, meinen Sie nicht auch?

„Bereits vor rund drei Wochen, pünktlich zum Weihnachtsfest, berichtete das Handelsblatt von den weiteren Vorgängen im Nachgang der „Kriminalinsolvenz“ (Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde) der durch Peter H. Leibold gegründeten und geführten German-Pellets-Unternehmensgruppe. Leibold hatte alleine in Deutschland in den vergangenen Jahren bei etwa 17.000 Anlegern rund 270 Millionen € eingesammelt, Kapital, welches am Ende auf wundersame Weise entfleucht, verschoben, verschwunden und verbrannt schien. Wie vielfach berichtet, wird gegen Leibold sowie weitere Verantwortliche strafrechtlich ermittelt, die Vorwürfe lauten hier unter anderem auf Insolvenzverschleppung sowie Bankrotthandlungen.

Zwischenzeitlich nun wurde bekannt, dass Peter H. Leibolds Tochter, Kathrin Wiedmer, den Zuschlag im Bieterverfahren für die drei vormaligen Woodox-Unternehmen in Sachsen-Anhalt und Sachsen bekommen habe. Wie das Handelsblatt ausführt, übernehme die durch Wiedmer gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV) die drei Werke. Kurz vor Beginn der Domino-Insolvenzen innerhalb der Konzernstruktur hatte Leibold seiner Tochter noch freihändig Teile des Vertriebs von Holzpellets auf ihre MPV übertragen. Ein zunächst und zum damaligen Zeitpunkt scheinbar unspektakulärer Vorgang, welchen Leibold seinen Geldgebern in einem Anschreiben „der guten Ordnung halber“ zur Kenntnis gab.

Obwohl Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde zum Zeitpunkt der Übernahme der Verantwortlichkeit des Pleite-Unternehmens gerade einmal 5000 € in der Kasse vorfand und werthaltige Assets im Unternehmen zum Teil bereits zwei- und dreifach verpfändet waren, hatte nun Leibold-Tochter Wiedmer offensichtlich keinerlei Schwierigkeiten, den Ankauf der Woodox-Werke zu finanzieren. Komplett hinterlegt habe sie den höher einstelligen Millionenbetrag, wie das Handelsblatt mit Verweis auf ungenannte Informanten schreibt.

Die geprellten Investoren dürften sich vor dem Hintergrund der aktuellen Informationen nun tatsächlich die Frage stellen, warum sie selber vor dem Totalverlust ihrer Anlagen stehen, während der das gigantische Desaster zu verantwortende Familienclan munter weiter seinen Geschäften nachzugehen imstande ist und aus der Insolvenzmasse heraus Unternehmen für Millionenbeträge erstehen kann. Wir empfehlen jedenfalls erneut allen Betroffenen, mit entsprechend erfahrener anwaltlicher Vertretung und Hilfe bestehende Ansprüche auf Schadensersatz zu artikulieren und nachdrücklich einzufordern. Zwischenzeitlich erarbeiten wir im Auftrage unserer Mandantschaft in o.a. Angelegenheit Schadensersatzklagen gegen Mitglieder der Familie Leibold sowie weitere Verantwortliche aus der Firmengruppe sowie in Richtung der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer.

Adwus Rechtsanwälte in Kooperation mit Prof. Dr. jur. habil. Jürgen Rath wurden im Jahre 2003 als Kanzlei Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte gegründet und im Rahmen der Expansion im Jahre 2015 in Adwus Rechtsanwälte umfirmiert.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der seit 2003 bestehenden Kanzlei liegen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Bank- und Kapitalmarktrechts. Adwus Rechtsanwälte führen auf diesen Gebieten ständig mehrere hundert Verfahren. Hierbei vertritt die Kanzlei sowohl Anleger als auch Emittenten von Kapitalanlagen. Aufgrund der umfangreichen und langjährigen Erfahrung auf diesen Tätigkeitsfeldern verfügen Adwus Rechtsanwälte über qualifizierte Sachkenntnisse und aber auch die technischen Ressourcen, sogenannte Massen- oder Sammelverfahren zu führen. Weitergehende Informationen zu allen aktuellen Fällen finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter „Rechtsgebiete“ – „Bank- und Kapitalmarktrecht“.

Wir stehen mit unserem bundesweit tätigen Unternehmen für ausgewiesene fachliche Kompetenz und langjährig erworbene Expertise und setzen uns mit Erfahrung und Leidenschaft dafür ein, Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu vertreten.“

Quelle: Adwus Rechtsanwälte Nürnberg

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