Startseite Allgemeines Kaufreue und Widerruf
Allgemeines

Kaufreue und Widerruf

Teilen

Bei Geschäften im Internet oder bei Abschlüssen am Telefon besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Als Anschrift dafür genügt ein Postfach, entschied der BGH.Das ist ein gutes Urteil für die Verbraucher!Viele windige Unternehmen hatten versucht den Kunden mit der Benennung eines Postfaches auzutricksen „man habe das Schreiben nicht bekommen“ hiess es dann oft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

John Roberts gab Trump eine Ausfahrt bei den Zöllen – doch Trump nimmt sie nicht

Donald Trumps beispielloser Einsatz von Strafzöllen hat die Weltwirtschaft in Atem gehalten:...

Allgemeines

Was ist Blue Owl – und warum sorgt „Private Credit“ plötzlich für Nervosität?

An der Wall Street sorgt erneut ein Bereich für Unruhe, der ohnehin...

Allgemeines

Flüche, Beschimpfungen und Politik: Wenn der Ton in Amerika kippt

Der politische Diskurs in den USA ist rauer geworden – oder, wie...

Allgemeines

Seufz- Die Social Media Abteilung der Heilbronner Polizei: Schonmal was von Demokratie gehört?

Wenn Pinocchio zum Staatsfeind wird Manchmal fragt man sich, ob es in...