Karwendelbahn AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG
Karwendelbahn AG
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage
gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Stoewer-Werke AG i.L. und Reichsquell Brauerei Bürgerliches Brauhaus GmbH i.L. eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung zu TOP 2 der Hauptversammlung am 24.09.2021 erhoben haben. Hilfsweise, dass festgestellt wird, dass der Beschluss nichtig ist. Äußerst hilfsweise, dass der Beschluss unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Abteilung für Zivilsachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 14184/21 (2) anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
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