Kampf um den Impfzwang schon 1874 im Deutschen Reich – Pocken und Co.

Kurze Geschichte der Impfung

Bis ins späte 19. Jahrhundert waren die besonders gefürchteten in großen Zügen auftretenden pandemischen Infektionskrankheiten Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken und Lepra weitgehend unerforscht. Bevor Klarheit über Erreger und Erscheinungsformen herrschte, gab es keinerlei wirksame Behandlungsmöglichkeiten, so dass die Menschen den krankheit- und todbringenden Seuchen hilflos ausgesetzt waren. Viele Jahrtausende waren daher die Menschen übertragbaren Krankheiten hilflos ausgeliefert bis ein englischer Arzt namens Edward Jenner beschrieb in einer in aller Welt beachteten Veröffentlichung von 1798 eine sehr viel ungefährlichere Impfmethode, die Vakzination, wissenschaftlich beschrieb. Die Impfung wurde begeistert auch in Deutschland aufgenommen. Die Vakzination, die nur einen leichten Krankheitsverlauf hervorrief und sonst mit keinerlei Komplikationen behaftet schien, wurde umgehend praktiziert. Auch die Landesfürsten, die Volk und vor allem Soldaten in Seuchen verloren, gewannen sofort Interesse. Mit organisatorischen Vorgaben, Aufklärung und Weiterbildung Impfungen und teils Impfzwang versuchten die deutschen Teilstaaten, die erst 1871 zum Deutschen Reich zusammengeführt wurden, der Seuchen – insbesondere Pocken – Herr zu werden.

Impfgesetz, vom 18. April 1874 (Reichsgesetzblatt 1874, Nr. 996)

„Das Impfgesetz, das am 1. April 1875 in Kraft gesetzt wurde, schrieb den bundesweiten gesetzlichen Impfzwang vor, der unter Androhung von Geld- und Haftstrafen vollzogen werden sollte. Eine Impfgegnerbewegung, die bis 1914 auf 300.000 Mitglieder anstieg, suchte jahrzehntelang mit einer Flut von Petitionen und Tausenden von Unterschriften das Impfgesetz, zumindest aber den Impfzwang aufzuheben. Die Proteste gingen hauptsächlich von Vertretern der naturgemäßen Lebens- und Heilweisen aus, die in der Pockenschutzimpfung eine grobe Verletzung ihrer Grundsätze sahen. Ihre Kritik wurde begünstigt, als Impfnebenwirkungen, Folgeerkrankungen und im Besonderen Übertragungen von Infektionen offiziell anerkannt werden mussten. Diese zwar seltenen, doch wahrscheinlichen Impfgefahren wurden vor allem im „Impfgegner“, dem 1876 von den aktivsten Impfopponenten Heinrich Oidtmann und Theodor Hahn gegründeten Propagandaorgan generalisiert und verbreitet, um die Bevölkerung zu verunsichern und Druck auf den Gesetzgeber auszuüben. Auch in Ärzteverbänden und auf Naturforscherversammlungen fanden kritische Diskussionen über die bestehende Impfproblematik statt, mit der sich Ärzte als Ausführende und Verantwortliche im Besonderen konfrontiert sahen. Nachdem es zu verschiedenen Syphilisübertragungen und vereinzelten der Impfung zugeschriebenen Todesfällen gekommen war, wurde der Ärztetag 1879 in Eisenach ganz der Impfung gewidmet. In repräsentativen Vorträgen wurden alle wichtigen Sachfragen behandelt und auch Kritik an der nachlässigen und unqualifizierten Impfausführung mancher Kollegen geübt. Einig war man sich aber darüber, dass der beständige Mangel an guter Lymphe und das Abimpfproblem die größten Risiken in sich barg. Um diese Gefahrenquelle auszuschließen, wurde an den Gesetzgeber appelliert, gemäß §9 des Impfgesetzes für genügend Impfstoff zu sorgen und die technische Gewinnung von Tierlymphe voranzutreiben. In wiederholten Reichstagsverhandlungen hatten sich Impfgegner und Befürworter mit den in zahlreichen Petitionen geäußerten Einwänden gegen den Impfzwang auseinander zu setzen. Im Juni 1883 wurde beschlossen, dass eine Sachverständigenkommission den physiologischen und pathologischen Stand der Impffrage klären, besonders die Möglichkeiten einer Impfung mit animaler Lymphe ausloten und eine Impfstatistik über Pockenerkrankungen erarbeiten sollte. Das Ergebnis erschien 1888 als Denkschrift, in der auf den deutlichen Rückgang an Pockenfällen in Deutschland verwiesen, die bekannten Nebenwirkungen als Impfgefahren anerkannt, Aspekte zum Impfschutz aufgeführt und besondere Impfrichtlinien für Ärzte bekanntgegeben wurden. Impfärzte sollten eine gezieltere Ausbildung erhalten und die Bevölkerung besser aufgeklärt werden. Im Vordergrund stand die im Juni 1885 vom Bundesrat beschlossene Entwicklung von Tierlymphe. Diese allerdings war erst ab 1917 soweit gediehen, dass ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Reichstagsberatungen im Frühjahr 1896 wurden von der Frage dominiert, ob das Reichsimpfgesetz nach den derzeitigen Erkenntnissen noch Gültigkeit habe. Darüber sollte eine Sachverständigenkommission entscheiden. Doch nach den Beratungen der Petitionskommission von 1912 und 1913, an denen sich auch Mitglieder des Kaiserlichen Gesundheitsamts beteiligten, war der Beschluss gefasst worden, dass die verbündeten Regierungen vom Nutzen der Impfung überzeugt sind, der Impfzwang bestehen bleibt und eine Aufhebung des Impfgesetzes überhaupt nur auf Initiative der Wissenschaft, und nicht von Petitionen erwirkt werden kann. Nach dieser Erklärung misslang auch der letzte Versuch der Impfgegner, mit der Einführung der Gewissensklausel eine Änderung der bestehenden Impfregelung herbeizuführen. Der Erfolg der Impfung wurde 1980 bestätigt, als die WHO die Pockenbekämpfung als beendet erklärte. In Deutschland wurde 1982 die Impfung aufgehoben.“

Zitate aus http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/10458/1/dissertation_15_02_10.pdf

Der Weg zum Reichsimpfgesetz von 1874

 

 

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