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JUSTUS Rechtsanwälte-Knud J. Steffan Berlin- Was will man mit so einem Urteil?

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Informieren und vor allem Werbung machen aus unserer Sicht. Werbung um Mandanten zu bekommen, aber kann ich das mit einem nicht rechtskräftigen Urteil? Nein, wenn man seriös ist, veröffentlicht man eigentlich solche Urteile erst dann, wenn es rechtskräftig ist. Nun, klappern gehört sicherlich zum Geschäft, auch bei Anwälten. Jeder Betroffene der dieses Urteil zum Thema „Prisma Life“ liest sollte erst einmal schauen im Internet, ob es dann dort  den Vermerk über bereits rechtskräftige Urteile zu dem Themenkomplex gibt. Die helfen Ihnen sicherlich dann mehr weiter. Alle anderen Urteile können dann ja in einem weiteren Verfahren noch ganz anders lauten, oder natürlich auch bestätigt werden.

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