Jura Power, wenn es um Kundengelder geht keine Power

Seit Beginn des Jahres häufen sich bei den Verbraucherzentralen Beschwerden über den Energieanbieter Jura Power.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von nicht fristgerecht erstellten Schlussrechnungen und verspätet ausgezahlten Guthaben. Kundinnen und Kunden, die sich per Mail direkt an das Unternehmen gewandt haben, erhielten nur vorgefertigte Textbausteine beziehungsweise mehrere Wochen gar keine Antwort. Über die Kunden-Hotline ist das Unternehmen laut Bandansage während des Lockdowns nicht erreichbar.

Im ersten Quartal des Jahres 2021 kam es in den Beratungen der Verbraucherzentralen zu sechsmal so vielen Beschwerden über den Energielieferanten Jura Power wie im gesamten Jahr zuvor. Gründe hierfür waren nach Angaben der Verbraucher in der Regel nicht oder verspätet ausgezahlte Guthaben und nicht fristgerecht erstellte Schlussrechnungen.

Kunden, die die Hotline des Energieversorgers wählen, hören nur eine Bandansage mit dem Hinweis, der telefonische Kundenservice sei aufgrund eines krankheitsbedingten Personalausfalls erst wieder nach dem Lockdown erreichbar. Und dies obwohl der Anbieter auf seiner Unternehmenswebseite suggeriert, er stünde bei allen Anliegen während normaler Bürozeiten telefonisch zur Verfügung. Auch Anfragen per E-Mail werden nur eingeschränkt bearbeitet.

„Es ist besonders ärgerlich, wenn ein Energieversorger die Auszahlung von Guthaben verzögert und Kunden per Bandansage damit abspeist, die Kunden-Hotline sei erst wieder nach dem Ende des Lockdowns erreichbar. Für Verbraucher bleibt unklar, ob und wann sie mit der Bearbeitung ihres Anliegens rechnen können“, sagt Sabine Lund, Expertin im Team Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Energielieferanten sind verpflichtet, die Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beantworten. „Verbraucher könnten sich durch die Bandansage mit ihrem Anliegen bis auf das Ende der Pandemie vertröstet fühlen, was nicht akzeptabel ist“, so Lund.

vzbv fordert Jura Power zur Zahlung auf

Bereits im Sommer 2020 hatte der vzbv die Jura Power GmbH & Co KG wegen Nichtauszahlung von Guthaben aus Schlussrechnungen nach Ende des Vertrages abgemahnt. Daraufhin hat der Stromlieferant am 18.September 2020 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Dem vzbv liegen aber nunmehr Verbraucherbeschwerden vor, in denen nach Ende des Vertrages Guthaben nicht oder verzögert ausgezahlt wurden. Nach Ansicht des vzbv wurde die Vertragsstrafe verwirkt und das Unternehmen zur Zahlung aufgefordert.

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