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Ist Deutschland für die ARAS Group aus Dubai ein rechtsfreier Raum?

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Das ist schon starker Tobak, was sich die ARAS Group aus Dubai dort gegenüber der BaFin leistet. Die BaFin hatte der ARAS Group die Werbung für das Kreditgeschäft untersagt laut nachfolgener Anordnung:ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an

Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten.

Die Darlehensverträge sahen trotz ihrer Bezeichnung als „Nachrangdarlehen“ die unbedingte Rückzahlbarkeit der Darlehenssummen vor. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

BaFin Anordung Ende

Liest man das, dann sollte doch auch den Verantwortlichen der ARAS Group und deren deutschem Rechtsanwalt Andreas Ehlen aus Berlin eigentlich unmissverständlich klar sein, dass man keine Werbung mehr für Nachrangdarlehen machen darf. Bereits einmal hatte die ARAS Group aus Dubai sich nicht an diese Anordnung gehalten, auch darüber haben wir berichtet.

Nun hat uns ein User unserer Plattform erneut auf eine Werbeanzeige der ARAS Group aus Dubai aufmerksam gemacht. Liest man diese Anzeige, dann kann man schon zu der Einschätzung gelangen, dass „selbst eine BaFin Anordnung denen egal ist“. Nun, ich bin überzeugt, dass die BaFin hier nicht untätig bleiben wird, um dem verbotenen Treiben ein Ende zu bereiten.

Was wir nicht verstehen, ist, warum sich die ARAS Group keine BaFin Zulassung holt, um ihr Kreditgeschäft in Deutschland dann gesetzeskonform und rechtlich sauber zu betreiben. In Deutschland hat man doch angeblich über 300 Millionen Euro an Krediten vergeben, also mithin scheint Deutschland doch der Zielmarkt für die ARAS Group zu sein und vor allem ein wirtschaftlich interessanter Markt. Warum hole ich mir dann keine ordentliche Erlaubnis der BaFin?

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