Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Plattform tofrof.com bzw. tofro.pro, weil diese ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Was bedeutet das konkret für betroffene Anleger?
RA Jens Reime: Die Warnung der BaFin ist ein deutliches Zeichen, dass hier ein unerlaubtes Geschäft betrieben wird – das heißt: Die Plattform ist nicht reguliert, nicht beaufsichtigt und damit rechtlich angreifbar. Wer dort investiert hat, sollte umgehend handeln – denn es besteht der Verdacht auf einen möglichen Anlageskandal oder gar Betrug.
Redaktion: Was raten Sie konkret den Anlegern, die dort bereits investiert haben?
RA Reime: Zunächst: Ruhe bewahren, aber keine Zeit verlieren. Anleger sollten sämtliche Unterlagen – Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe mit der Plattform, Screenshots der Website – sichern. Diese Dokumentation ist essenziell für die spätere rechtliche Prüfung.
Ich empfehle dringend, keine weiteren Einzahlungen zu tätigen – selbst wenn angeblich eine Auszahlung oder Bonuszahlung „nur noch eine Gebühr entfernt“ sei. Das ist ein typisches Lockmittel.
Redaktion: Gibt es eine Chance, das investierte Geld zurückzubekommen?
RA Reime: Ja, in vielen Fällen durchaus – zumindest teilweise. Wir prüfen aktuell die Möglichkeit von Rückzahlungsansprüchen gegenüber involvierten Zahlungsdienstleistern oder Banken – insbesondere, wenn gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen wurde.
Zudem können Strafanzeigen gestellt werden, wenn der Verdacht auf Betrug vorliegt. Parallel können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Redaktion: Wie realistisch ist es, dass es sich hier um einen klassischen Krypto-Betrugsfall handelt?
RA Reime: Die Anzeichen sprechen dafür. Viele dieser unseriösen Plattformen locken mit hohen Gewinnen, täuschen Handelsaktivität vor und verschwinden dann plötzlich mit dem Geld. Dass tofrof.com offenbar ohne Lizenz arbeitet, ist ein starkes Warnsignal.
Redaktion: Sollte man sich einer Sammelklage anschließen?
RA Reime: In Deutschland gibt es keine klassische „Sammelklage“ wie in den USA, aber wir führen aktuell Musterverfahren und bündeln Mandanten, um wirtschaftlich effizient gegen solche Anbieter vorzugehen. Je mehr Geschädigte sich melden, desto größer ist der Druck – auch auf Strafverfolgungsbehörden.
Redaktion: Wie kann man sich in Zukunft besser vor solchen Plattformen schützen?
RA Reime: Ganz einfach: Vor jeder Investition prüfen, ob der Anbieter eine BaFin-Erlaubnis hat. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Bei fehlender Lizenz: Finger weg. Zudem gilt: Keine Geldanlage, bei der man nicht versteht, wie sie funktioniert.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.
RA Reime: Gern. Und mein Appell an alle Betroffenen: Je schneller Sie handeln, desto größer ist die Chance, Ihr Geld zu retten.
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