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Interview: „Verfolgt vom Betrug – was nun?“

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Rechtsanwalt Jens Reiime im Gespräch über die gefälschte BaFin-Website verfolgn(.)com und die Rechte der Betroffenen

Redaktion (R):
Herr Reiime, die Finanzaufsicht BaFin warnt aktuell eindringlich vor der Website verfolgn.com, die mit einem angeblichen Rückholservice für betrogene Verbraucher wirbt – und dabei sogar die Identität einer BaFin-Direktorin fälscht. Was ist da los?

Rechtsanwalt Jens Reiime (JR):
Kurz gesagt: Ein Betrug mit eingebautem Rückwärtsgang. Hier nutzen Kriminelle schamlos die Hoffnung von Menschen aus, die bereits betrogen wurden. Frei nach dem Motto: „Du wurdest betrogen? Dann komm her, wir betrügen dich nochmal – im Namen der BaFin!“

R:
Also doppelt Pech für die Betroffenen?

JR:
Nicht unbedingt. Aber klar: Wer hier erneut drauf reinfällt, verliert nicht nur Geld, sondern auch das letzte bisschen Vertrauen in Hilfe. Die Täter geben sich als staatliche Institution aus, kopieren echte Namen, und bauen professionelle Websites – mit dem Ziel, sensible Daten oder weitere Gelder abzugreifen. Das ist perfider als jede Spam-Mail mit nigerianischem Prinzen.

R:
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, die so eine Nachricht oder Website sehen?

JR:
Drei Dinge:
1. Nicht reagieren. Kein Klick, kein Anruf, keine Überweisung.
**2. Screenshot machen – Beweise sichern.
3. Anzeige erstatten – bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Auch die echte BaFin freut sich über Hinweise, aber sie ersetzt keine Strafverfolgung.

R:
Und wenn man schon auf so eine Masche reingefallen ist?

JR (seufzt):
Dann ist schnelle Reaktion gefragt. Wer Geld überwiesen hat, sollte sofort seine Bank informieren und eine Rückbuchung versuchen – auch wenn das oft schwierig ist. Außerdem empfiehlt sich eine Anzeige, und – falls sensible Daten rausgegeben wurden – eine Meldung bei der Datenschutzbehörde und gegebenenfalls eine Sperre bei Schufa und Co..

R:
Die Täter nutzen angeblich sogar den Namen von BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe. Ist das rechtlich relevant?

JR:
Aber selbstverständlich. Das ist nicht nur Identitätsmissbrauch, sondern auch Amtsanmaßung, weil der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein staatlich legitimiertes Angebot. Frau Rodolphe dürfte wenig begeistert sein, in betrügerischen Mails aufzutauchen – aber rechtlich betrifft das vor allem die Täter. Die gute Nachricht: Das Strafmaß ist hier ziemlich deutlich – bis zu fünf Jahre Haft sind möglich. Die schlechte: Die Täter sitzen meist im Ausland, tauchen hinter Fake-Identitäten ab und lassen sich schwer greifen.

R:
Was raten Sie Betroffenen abschließend?

JR:
Misstrauen Sie professionell aussehenden „Hilfsangeboten“, die über Nacht auftauchen. Und glauben Sie mir: Die BaFin ruft Sie nicht an und schreibt auch keine E-Mails mit der Endung „.com“. Wenn der Name Rodolphe in Ihrem Postfach auftaucht und Geld zurückholen will, ist das kein Zeichen von Fürsorge – sondern von Phishing auf Hochschulniveau.

Und wer unsicher ist, sollte sich lieber an echte Verbraucherschützer oder Rechtsanwälte wenden, statt auf dubiose Seiten zu klicken.

R:
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reiime!

JR:
Gerne – und denken Sie dran: Wenn etwas klingt wie ein Wunder, riecht wie ein Betrug und aussieht wie eine PowerPoint-Präsentation von 2008 – dann ist es meist genau das.

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