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Interview: solmotion project GmbH – Wachstum, Projekte und das PV-Direktinvestment

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Hinweis: Das folgende Interview ist eine redaktionelle Darstellung (simuliertes Interview) zur Einordnung der von dir gelieferten Informationen aus Bundesanzeiger/Jahresabschluss 2024, Lagebericht und Website-Angaben. Es ist keine Rechts- oder Anlageberatung und ersetzt nicht die individuelle Prüfung von Vertragsunterlagen durch einen Anwalt/Steuerberater.

Frage: Herr Linnemann, solmotion project GmbH weist für 2024 einen Jahresüberschuss von rund 989.000 € aus. Klingt erstmal solide. Wie sehen Sie das aus Anlegersicht?

RA Niklas Linnemann:
Aus einer reinen Zahlenperspektive ist der Abschluss 2024 zunächst positiv: Umsatz 39,6 Mio. €, Jahresüberschuss 0,99 Mio. €, Eigenkapital 3,44 Mio. € und damit eine Eigenkapitalquote von rund 32 % (3,439 Mio. € auf 10,84 Mio. € Bilanzsumme). Das ist im Mittelstand ordentlich.

Wichtig ist aber: Das sagt noch nichts darüber aus, ob ein konkretes Direktinvestment in eine PV-Anlage für einen Anleger passt. Man investiert hier nicht in eine Aktie, sondern typischerweise in ein konkretes Asset mit Verträgen, und genau dort liegen die großen Unterschiede.

Frage: Woran erkennt man in den Zahlen, dass das Geschäft stark projektgetrieben ist?

RA Niklas Linnemann:
Sehr deutlich an zwei Punkten:

  1. Die Gesellschaft weist bei den Vorräten „unfertige Leistungen“ aus, die im Jahresabschluss 2024 mit erhaltenen Anzahlungen saldiert wurden (jeweils rund 15,95 Mio. €, die sich bilanziell neutralisieren). Das ist legal und üblich – aber es zeigt: Es laufen große Projekte, bei denen Anzahlungen und Baufortschritt eine zentrale Rolle spielen.
  2. Im Umlaufvermögen finden sich hohe Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (2024 ca. 4,05 Mio. €, Vorjahr 5,39 Mio. €). Das unterstreicht den internen Projektverbund über zahlreiche Projektgesellschaften.

Für Anleger heißt das: Cashflows können sprunghaft sein, abhängig von Fertigstellungen, Abnahmen, Netzanschlüssen und Verkäufen.

Frage: Die Website bewirbt „Photovoltaik-Invest ohne Dach und Fläche“ mit Rendite um 6 % p.a. und starken Steuervorteilen (IAB/Abschreibung). Wo liegt hier das Risiko?

RA Niklas Linnemann:
Ich sehe drei typische Risikozonen:

(1) Rendite ist nicht garantiert – auch wenn der EEG-Preis 20 Jahre gilt.
Die EEG-Vergütung ist ein Preis- und Rechtsrahmen, aber der tatsächliche Ertrag hängt davon ab, ob die Anlage rechtzeitig ans Netz kommt, wie sie läuft, ob Ausfälle auftreten, wie Wartung/Versicherungskosten laufen und ob es Abweichungen von Ertragsprognosen gibt.

(2) Steuervorteile sind individuell und rechtlich sensibel.
IAB (50 %), Sonderabschreibung (40 %) und lineare Abschreibung (5 %) wirken nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Gestaltung im Einzelfall passt. Fällt eine Voraussetzung weg, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Deswegen ist „Steuern sparen“ als Hauptargument aus Anlegersicht gefährlich, wenn man den Business Case ohne Steuereffekt nicht ausreichend attraktiv findet.

(3) Vertragsrisiken sind der Kern.
Bei Direktinvestments entscheidet nicht die Broschüre, sondern der Vertrag: Eigentumszuordnung (Module/Wechselrichter), Abnahme, Inbetriebnahme, Gewährleistung, Betreiberpflichten, Haftung, Versicherung, Servicepakete, Kostenkataloge, Kündigungsregeln, Laufzeit, Pacht/Flächenrechte, Netzanschlusszuständigkeit.

Frage: solmotion berichtet über Gewährleistungsrückstellungen von rund 878.000 € und setzt diese pauschal mit 0,85 % des gewährleistungspflichtigen Umsatzes an. Was sagt Ihnen das?

RA Niklas Linnemann:
Zunächst: Dass Gewährleistungsrisiken ernst genommen werden. Aber aus Anlegersicht gilt: Rückstellungen im Jahresabschluss sind eine Sache – Ihre Durchsetzung als Käufer eine andere.

Ich würde als Anleger prüfen:

  • Wer ist mein Gewährleistungsschuldner (solmotion selbst oder eine Projektgesellschaft)?
  • Gibt es Sicherheiten (Bürgschaften, Escrow, Versicherungslösungen)?
  • Wie sind Ausschlüsse/Verjährung/Beweislast geregelt?
  • Wer koordiniert Garantiefälle mit Herstellern?

Viele Anleger unterschätzen, dass „Garantie“ oft Herstellergarantie ist, während die praktische Abwicklung über Dienstleister läuft.

Frage: Im Lagebericht steht auch, dass Projekte teils an eigene Tochtergesellschaften verkauft wurden, um bessere Preise im Markt zu erzielen. Wie bewerten Sie das?

RA Niklas Linnemann:
Das kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Anleger sollten aber verstehen, dass dadurch ein Teil der Wertschöpfung in Projektgesellschaften verlagert wird. Aus rechtlicher Sicht frage ich dann:

  • Mit wem schließe ich meinen Vertrag – solmotion oder eine Projektgesellschaft?
  • Wo entstehen die Erträge, wo die Risiken?
  • Gibt es „unterhalb marktüblicher Bedingungen“ abgewickelte Geschäfte? (Das wird im Anhang erwähnt: Verkäufe im Umfang von ca. 7,482 Mio. € unterhalb marktüblicher Bedingungen.)
    Das muss nicht problematisch sein, sollte aber transparent begründet und vertraglich sauber abgegrenzt sein.

Frage: Was sind die wichtigsten Risiken, die Anleger erfahrungsgemäß unterschätzen?

RA Niklas Linnemann:
Ich nenne die häufigsten fünf:

  1. Netzanschluss & Inbetriebnahme: Verzögerungen verschieben Erträge, während Finanzierung/Versicherung ggf. schon laufen.
  2. Kostenkataloge: Wartung, Fernüberwachung, Gutachten, Zähler, Direktvermarktung, Pacht – kleine Posten summieren sich über 20 Jahre erheblich.
  3. Versicherungslücken/Selbstbehalte: „Umfassend versichert“ klingt gut, aber Details sind entscheidend.
  4. Leistungsabweichungen: Wetter, Verschattung, Degradation, technische Ausfälle – Prognosen sind nicht garantiert.
  5. Exit/Liquidität: Verkaufbarkeit wird oft betont, aber ein kurzfristiger Verkauf kann schwierig sein; zudem gibt es steuerliche Folgen.

Frage: Der Abschluss ist testiert („keine Einwendungen“). Gibt das Anlegern zusätzliche Sicherheit?

RA Niklas Linnemann:
Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ist grundsätzlich positiv, weil er die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung bestätigt. Er sagt aber nicht: „Dieses konkrete Direktinvestment ist sicher“ oder „Rendite ist garantiert“. Er bestätigt, dass der Abschluss nach HGB korrekt erstellt ist und der Lagebericht plausibel ist.

Für Anleger bleibt das Vertrags- und Projektrisiko.

Frage: Wenn Sie einem privaten Anleger eine Ampel geben müssten – wie sähe die aus?

RA Niklas Linnemann:
Ich würde es so ausdrücken:

  • Grün, wenn: sehr hohe Steuerlast, langer Anlagehorizont, ausreichend Liquiditätsreserve, volle Einsicht in Verträge, konservative Ertragsannahmen, klare Absicherungen, kein „All-in“.
  • Gelb, wenn: Renditeerwartung nur mit Steuervorteil attraktiv wird oder Netzanschluss/Projektstatus noch nicht eindeutig ist.
  • Rot, wenn: Anleger fremdfinanziert „auf Kante“ investiert, das Produkt nicht versteht, oder sich primär von Marketing („6 % sicher“) leiten lässt.

Anleger-Checkliste (kurz) – diese Unterlagen würde ich vor Unterschrift verlangen

  1. Vollständiger Kauf- und Betreibervertrag inkl. Anlagenliste (Seriennummern/Zuordnung)
  2. Netzanschlussstatus + Zeitplan + Verantwortlichkeiten + Pönalen/Regelungen bei Verzögerung
  3. Ertragsgutachten (unabhängig), Annahmen, Degradationskurve
  4. Vollständiger Kostenkatalog über 20 Jahre (Service, Wartung, Monitoring, Direktvermarktung, Versicherungen, Pacht)
  5. Versicherungspolicen + Selbstbehalte + Ausschlüsse
  6. Gewährleistung/Garantien + Abwicklungsprozess + Sicherheiten
  7. Finanzierungsangebote + Sensitivität (Zins, Ertrag minus 10–15 %, Verzögerung 6–12 Monate)
  8. Steuerliche Stellungnahme des eigenen Beraters (IAB/Sonder-AfA/Unternehmereigenschaft/USt)
  9. Exit-Regeln/Übertragbarkeit + Gebühren + steuerliche Folgen
  10. Wer ist Vertragspartner (solmotion vs. Projektgesellschaft) und wie ist dessen Haftungsmasse?

Schlusswort von RA Linnemann

„Ein PV-Direktinvestment kann für bestimmte Anleger sinnvoll sein – aber nur, wenn man es wie ein unternehmerisches Projekt betrachtet: Verträge prüfen, Risiken durchrechnen, konservativ kalkulieren und nicht von Steuer- oder Renditeversprechen blenden lassen.“

 

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