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Interview: Rechtsanwalt Jens Reime über „Steuern optimieren mit Photovoltaik-Investments“ – Was Anleger wirklich prüfen müssen

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„Steuern sparen ist kein Geschäftsmodell – sondern ein Nebeneffekt“

Frage: Herr Rechtsanwalt Reime, Anbieter werben mit „Steuern optimieren mit Photovoltaik- und Batteriespeicher-Investments“ und „klarer Rendite“. Was denken Sie als erstes, wenn Sie so etwas lesen?

RA Jens Reime:
Ich denke zunächst: Das ist Marketing. Und Marketing betont naturgemäß Vorteile. Aus juristischer Sicht muss man klar sagen: Ein Investment darf nicht primär wegen der Steuerersparnis getätigt werden. Steuervorteile sind ein Nebeneffekt – die wirtschaftliche Tragfähigkeit muss unabhängig davon bestehen.

Wenn ein Modell nur dann attraktiv ist, wenn sämtliche steuerlichen Annahmen exakt eintreffen, ist Vorsicht geboten.


„Renditeversprechen müssen belastbar sein“

Frage: Viele Anbieter sprechen von „klarer Rendite“. Ist das rechtlich problematisch?

RA Reime:
Es kommt auf die konkrete Formulierung an. Eine garantierte Rendite ist etwas anderes als eine prognostizierte Rendite. Prognosen sind zulässig – aber sie müssen nachvollziehbar, realistisch und vollständig mit Risiken unterlegt sein.

Aus Anlegersicht sollten Sie fragen:

  • Ist die Rendite brutto oder netto gerechnet?
  • Wurden Wartung, Versicherung, Direktvermarktung, Verwaltung vollständig berücksichtigt?
  • Wie sensibel reagiert die Kalkulation auf Zinserhöhungen oder Ertragsabweichungen?
  • Was passiert bei Verzögerungen beim Netzanschluss?

Eine Renditeangabe ohne Szenarioanalyse ist kein ausreichender Entscheidungsmaßstab.

„Wer ist eigentlich mein Vertragspartner?“

Frage: Viele dieser Modelle arbeiten mit Projektgesellschaften oder Objektgesellschaften. Wo liegt hier das Risiko?

RA Reime:
Ein ganz zentraler Punkt. Anleger müssen genau prüfen:

  • Mit wem schließe ich den Vertrag?
  • Wie hoch ist das Stammkapital dieser Gesellschaft?
  • Gibt es eine Patronatserklärung oder Haftungsübernahme der Muttergesellschaft?
  • Welche Sicherheiten bestehen tatsächlich?

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein etablierter Projektentwickler haftet oder eine neu gegründete Projektgesellschaft mit minimalem Stammkapital.


„Batteriespeicher erhöhen Chancen – aber auch Komplexität“

Frage: Batteriespeicher gelten als Zukunftsmarkt. Erhöhen sie die Sicherheit eines Investments?

RA Reime:
Sie erhöhen die wirtschaftlichen Chancen – aber auch die Komplexität.

Batteriespeicher sind technisch anspruchsvoller als reine PV-Anlagen. Themen sind:

  • Zyklenanzahl und Degradation
  • Garantiebedingungen
  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • Brand- und Versicherungsthemen
  • Netzintegration und Erlösmodelle (z. B. Regelenergie)

Ein Speicher kann zusätzliche Erlöse generieren, aber auch zusätzliche Kosten und Risiken verursachen.

„Steuerliche Gestaltung kann kippen“

Frage: Viele Anbieter stellen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung in den Vordergrund. Wo sehen Sie juristische Risiken?

RA Reime:
Steuerrecht ist kein Selbstbedienungsladen. Der IAB und Sonderabschreibungen setzen unter anderem voraus:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Betriebliche Nutzung
  • Einhaltung von Fristen
  • Tatsächliche Umsetzung der Investition

Wenn Projekte verschoben werden oder formale Anforderungen nicht eingehalten werden, drohen rückwirkende Steuernachzahlungen.

Deshalb rate ich dringend: Keine Investition ohne eigene steuerliche Prüfung durch den persönlichen Steuerberater.

„Liquidität wird oft unterschätzt“

Frage: Anleger finanzieren häufig einen Großteil über Kredite. Ist das problematisch?

RA Reime:
Es ist zumindest risikoreich, wenn man knapp kalkuliert. Wenn Erträge geringer ausfallen oder sich verzögern, müssen Zins und Tilgung trotzdem gezahlt werden.

Ich rate zu einer Stressrechnung:

  • Was passiert bei 10–15 % weniger Stromertrag?
  • Was passiert bei 6–12 Monaten Verzögerung?
  • Was passiert nach Ablauf der Zinsbindung?

Wer diese Szenarien nicht tragen kann, sollte nicht investieren.

„Bekannte Referenzen ersetzen keine Vertragsprüfung“

Frage: Auf Websites werden oft bekannte Unternehmenslogos als Referenzen gezeigt. Gibt das Sicherheit?

RA Reime:
Es zeigt Marktpräsenz, aber es ersetzt keine rechtliche Prüfung. Eine Referenz bedeutet nicht automatisch, dass Ihr konkretes Investment risikolos ist.

Entscheidend ist der konkrete Vertrag, nicht die Außendarstellung.

„Verkaufbarkeit ist theoretisch – nicht garantiert“

Frage: Anbieter sprechen von freier Veräußerbarkeit der Anlage. Ist das realistisch?

RA Reime:
Grundsätzlich ja – aber praktisch hängt es vom Markt ab. Ein Zweitmarkt für einzelne PV-Anlagen ist nicht immer liquide.

Außerdem sind steuerliche Aspekte zu beachten:

  • Spekulationsfristen
  • Gewerbesteuerliche Folgen
  • Vorsteuerkorrekturen

Ein Exit sollte von Anfang an mitgedacht werden.

Die 8 wichtigsten Prüfpunkte aus Anlegersicht

RA Reime fasst zusammen:

  1. Vertragspartner & Haftungsstruktur prüfen
  2. Netzanschlussstatus verbindlich klären
  3. Ertragsgutachten kritisch hinterfragen
  4. Vollständige Kostenliste über 20 Jahre verlangen
  5. Versicherungsbedingungen im Detail prüfen
  6. Steuerliche Auswirkungen individuell klären
  7. Finanzierung konservativ kalkulieren
  8. Exit-Szenario realistisch bewerten

Schlussfrage: Würden Sie pauschal von solchen Investments abraten?

RA Reime:
Nein. Photovoltaik ist technisch ausgereift und kann ein solides Sachwertinvestment sein. Aber: Es ist ein unternehmerisches Engagement mit Chancen und Risiken. Wer investiert, sollte verstehen, dass er wirtschaftliche Verantwortung übernimmt.

Wer ausschließlich wegen „Steuern sparen“ investiert oder die Verträge nicht liest, handelt fahrlässig.

 

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