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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur Aufforderung zur Stimmabgabe bei der Unternehmensanleihe 2022/2024 der CS Asset Student Living GmbH

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski, danke, dass Sie sich Zeit für dieses Interview genommen haben. Wir möchten über die aktuelle Aufforderung zur Stimmabgabe bei der Unternehmensanleihe der CS Asset Student Living GmbH sprechen. Könnten Sie uns zunächst einen Überblick über die Hintergründe dieser Aufforderung geben?

Sascha Borowski: Natürlich, gern. Die CS Asset Student Living GmbH hat 2022 eine Unternehmensanleihe emittiert, um ein Studentenwohnheim mit bis zu 700 Einheiten zu entwickeln. Trotz positiver Entwicklungen sieht sich das Projekt aufgrund externer Faktoren wie dem Ukraine-Krieg und den gestiegenen Zinsen mit Herausforderungen konfrontiert. Die Emittentin arbeitet intensiv daran, das Vorhaben erfolgreich umzusetzen, benötigt dafür jedoch mehr Zeit.

Interviewer: Was beinhaltet die Aufforderung zur Stimmabgabe genau?

Sascha Borowski: Die Anleihegläubiger werden aufgefordert, innerhalb eines festgelegten Zeitraums über verschiedene Beschlussvorschläge abzustimmen. Dazu gehören unter anderem die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Erhöhung des Zinssatzes und die Bestellung einer neuen Grundschuld auf dem Projektobjekt. Diese Maßnahmen sollen der Gesellschaft helfen, ihre Liquidität zu sichern und das Projekt erfolgreich abzuschließen.

Interviewer: Wie sollten sich Anleihegläubiger in dieser Situation verhalten?

Sascha Borowski: Es ist wichtig, dass die Anleihegläubiger sich umfassend informieren und alle verfügbaren Informationen berücksichtigen. Sie sollten ihre Entscheidung nicht allein auf Basis der Aufforderung zur Stimmabgabe treffen, sondern auch eigene rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch nehmen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren und die Rückzahlung der Anleihe inklusive Zinsen zu ermöglichen.

Interviewer: Welche Risiken sollten Anleihegläubiger beachten?

Sascha Borowski: Anleihegläubiger sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Verlängerung der Laufzeit und der Erhöhung des Zinssatzes verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die Marktbedingungen und die Fähigkeit der Emittentin, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zudem ist es wichtig, die Entwicklungen im Immobilienmarkt und die Auswirkungen externer Faktoren im Auge zu behalten.

Interviewer: Was passiert, wenn die Beschlussvorschläge angenommen werden?

Sascha Borowski: Bei Annahme der Beschlussvorschläge werden die Anleihebedingungen entsprechend angepasst. Dies würde der Emittentin zusätzliche Zeit und finanzielle Flexibilität geben, um das Projekt erfolgreich umzusetzen und die Anleihe bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Die Emittentin hat sich verpflichtet, die Anleihegläubiger regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.

Interviewer: Herr Borowski, wir danken Ihnen für das aufschlussreiche Gespräch und Ihre Expertise zu diesem Thema.

Sascha Borowski: Es war mir ein Vergnügen. Ich hoffe, dass die Informationen hilfreich für die Anleihegläubiger sind und zu einer fundierten Entscheidungsfindung beitragen.

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