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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow: „hep-Anleger sollten jetzt aktiv werden – wir unterstützen Sie!“

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Redaktion: Herr Iwanow, immer mehr Anleger berichten, dass sie von hep kein Geld zurückbekommen – was ist hier passiert?

RA Michael Iwanow: Die hep global GmbH hat zum 31. Dezember 2024 fällige Nachrangdarlehen in Höhe von rund zehn Millionen Euro nicht zurückgezahlt. Das betrifft zahlreiche Anleger, die sich über vermeintlich nachhaltige Beteiligungen wie das „HEP-Solar Portfolio 1“ oder den „HEP-Solar Green Energy Impact Fund 1“ engagiert haben. Für viele ist das ein harter Schlag – man investiert in ein grünes Zukunftsprojekt, und plötzlich ist das Kapital gefährdet.

Redaktion: Nachrangdarlehen gelten allgemein als besonders risikobehaftet. Was heißt das konkret für betroffene Anleger?

Iwanow: Nachrangdarlehen bedeuten für Anleger, dass sie im Insolvenzfall ganz am Ende der Gläubigerkette stehen – im schlechtesten Fall droht ein Totalverlust. Doch viele Anleger sind sich dieses Risikos gar nicht bewusst gewesen, da es ihnen entweder nicht ausreichend erklärt oder verharmlost dargestellt wurde. Das kann rechtlich relevant sein – und genau da setzen wir an.

Redaktion: Haben Anleger überhaupt Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten?

Iwanow: Ja, durchaus. Gerade wenn eine fehlerhafte oder lückenhafte Beratung vorliegt, bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz. Wir sehen uns derzeit eine Vielzahl von Fällen an, in denen Anleger möglicherweise falsch über Risiken informiert wurden oder gar unter Druck zum Abschluss gebracht worden sind. Wer betroffen ist, sollte seine Unterlagen jetzt prüfen lassen – wir helfen dabei.

Redaktion: Was ist mit der wirtschaftlichen Situation bei hep?

Iwanow: hep selbst spricht von wirtschaftlichen Herausforderungen, aber bleibt dabei sehr vage. Gerade bei einem Unternehmen, das mit dem Vertrauen von Anlegern arbeitet, ist fehlende Transparenz ein Alarmsignal. Die Rückzahlung wurde nicht nur verschoben – sie ist derzeit völlig offen. Für Anleger ist das eine unhaltbare Situation.

Redaktion: Was empfehlen Sie betroffenen Anlegern ganz konkret?

Iwanow: Handeln! Wer jetzt abwartet, riskiert, dass Fristen verstreichen und mögliche Ansprüche verjähren. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung an, in der wir klären, ob im individuellen Fall Chancen bestehen, rechtlich gegen Berater oder Vermittler vorzugehen oder direkt Ansprüche gegen hep durchzusetzen. Wichtig ist: Sie müssen das nicht allein durchstehen.


Rechtsanwalt Michael Iwanow aus Dresden von der Kanzlei Bender Cramer ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Kanzlei unterstützt bundesweit Anleger in Fällen fehlerhafter Anlageberatung, Nachrangdarlehen, Prospekthaftung und geschlossener Fonds.

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