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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was Kunden der Titan Solar GmbH jetzt tun können

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, das Amtsgericht Charlottenburg hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Titan Solar GmbH eröffnet. Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Maurice Högel: Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens bedeutet, dass das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und vorerst unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters steht. Das Gericht hat verfügt, dass Titan Solar keine eigenständigen Verfügungen über sein Vermögen mehr treffen kann – das gilt auch für Kundenzahlungen. Wer also auf eine Lieferung oder eine Rückzahlung wartet, sollte jetzt schnell handeln.

Frage: Welche ersten Schritte sollten Kunden unternehmen, die Anzahlungen geleistet haben oder auf ihre Solaranlagen warten?

Maurice Högel: Betroffene Kunden sollten sich so schnell wie möglich in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Dazu müssen sie ihre Forderungen beim vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Frank Brachwitz, anmelden. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen beizufügen, also Kaufverträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise.

Frage: Gibt es eine Chance, dass Kunden ihr Geld zurückbekommen?

Maurice Högel: Das hängt von der Insolvenzmasse ab, also dem noch vorhandenen Vermögen der Titan Solar GmbH. Leider zeigt die Erfahrung, dass Kunden in solchen Fällen oft nur einen Bruchteil ihres Geldes zurückerhalten – oder im schlimmsten Fall gar nichts. Falls Waren bereits geliefert, aber noch nicht bezahlt wurden, könnte es für einige Kunden sinnvoll sein, ein Eigentumsvorbehaltsrecht zu prüfen. Hier sollte unbedingt ein Anwalt konsultiert werden.

Frage: Was ist mit Kunden, deren Anlagen bereits installiert wurden, die aber noch Garantieleistungen von Titan Solar erwarten?

Maurice Högel: Garantien des Unternehmens werden in einem Insolvenzverfahren oft nicht mehr erfüllt, da es keine Mittel mehr gibt. Kunden sollten prüfen, ob es Herstellergarantien von Zulieferern gibt, die weiterhin gültig sind. Wer über eine Versicherung eine erweiterte Garantie oder Rechtsschutz hat, sollte zudem seinen Versicherer kontaktieren.

Frage: Können Kunden Strafanzeige stellen, falls sie sich betrogen fühlen?

Maurice Högel: Falls Anhaltspunkte für einen Betrug oder Insolvenzverschleppung bestehen – zum Beispiel, wenn Titan Solar noch kurz vor der Insolvenz Zahlungen angenommen hat, obwohl bereits Zahlungsunfähigkeit bestand –, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Dies könnte zwar nicht direkt zu einer Rückzahlung führen, aber zur Aufklärung der Vorgänge beitragen.

Frage: Gibt es eine Frist für die Anmeldung der Forderungen?

Maurice Högel: Ja, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter eine Frist zur Forderungsanmeldung setzen. Es ist ratsam, sich sofort beim Insolvenzverwalter zu melden, um keine Ansprüche zu verlieren.

Frage: Was empfehlen Sie betroffenen Kunden jetzt konkret?

Maurice Högel:

  1. Forderungen sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.
  2. Alle Unterlagen sichern und zusammenstellen.
  3. Falls noch nicht geliefert: Zahlungen sofort stoppen.
  4. Prüfen, ob eine Herstellergarantie oder Versicherung greift.
  5. Bei Betrugsverdacht Strafanzeige erstatten.
  6. Sich rechtlich beraten lassen, um alle Optionen zu prüfen.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel!

Maurice Högel: Sehr gerne. Ich empfehle allen Betroffenen, schnell zu handeln, um ihre Chancen auf Rückerstattung oder alternative Lösungen zu wahren.

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