Vor kurzem wurde bekannt, dass Einbrecher in eine Filiale der Deutschen Bank in Lübeck eingedrungen sind und dabei 326 Schließfächer geplündert haben. Viele Kunden stehen nun vor der Frage: Was tun, wenn mein Schließfach betroffen ist? Rechtsanwalt Maurice Högel, Experte für Bank- und Versicherungsrecht, erklärt im Interview, welche Rechte Betroffene haben und worauf sie jetzt achten sollten.
Herr Högel, was sollten betroffene Schließfach-Kunden jetzt als Erstes tun?
Maurice Högel: Zunächst sollten Kunden umgehend bei der Deutschen Bank nachfragen, ob ihr Schließfach zu den 326 betroffenen gehört. Falls ja, sollten sie sich dies schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist zudem eine schnelle Anzeige bei der Polizei. Wer noch keine Bestätigung hat, sollte trotzdem vorsorglich eine Verlustanzeige erstatten.
Wie sieht es mit der Haftung der Bank aus? Bekommen Kunden ihr Geld oder Wertsachen ersetzt?
Högel: Das hängt vom individuellen Vertrag ab. Schließfächer werden oft als „sichere Aufbewahrung“ beworben, aber Banken schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft die Haftung für Diebstahl aus, es sei denn, der Bank kann grobe Fahrlässigkeit oder ein Sicherheitsversagen nachgewiesen werden.
Wie könnte grobe Fahrlässigkeit der Bank nachgewiesen werden?
Högel: Zum Beispiel, wenn das Sicherheitssystem nicht den üblichen Standards entsprach, die Tresorräume unzureichend gesichert waren oder der Einbruch durch vermeidbare Schwachstellen möglich wurde. Hier sind Gutachten und polizeiliche Ermittlungen entscheidend.
Was passiert, wenn der Inhalt des Schließfachs nicht dokumentiert war?
Högel: Das ist leider ein großes Problem. Viele Kunden hinterlegen Wertsachen oder Bargeld, aber ohne Beleg oder Inventarliste wird es schwer, den Schaden nachzuweisen. Falls es Quittungen, Fotos oder Zeugenaussagen gibt, sollte man diese sofort zusammentragen.
Greift eine Versicherung in diesem Fall?
Högel: Manche Hausratversicherungen decken den Inhalt von Bankschließfächern ab – aber nur, wenn dies explizit in der Police steht. Wer eine Wertsachenversicherung hat, könnte ebenfalls abgesichert sein. Ich empfehle, sofort bei der Versicherung nachzufragen und den Schaden frühzeitig zu melden.
Wie können sich Verbraucher in Zukunft besser absichern?
Högel:
- Wertgegenstände versichern – am besten mit explizitem Schutz für Schließfächer.
- Den Inhalt des Schließfachs dokumentieren – Quittungen, Fotos und Zeugen sind im Schadensfall entscheidend.
- Vertrag mit der Bank prüfen – Haftungsregeln genau lesen und gegebenenfalls eine bessere Alternative wählen.
- Keine hohen Bargeldsummen dort lagern – Alternativen wie Banksicherheiten oder versicherte Depots sind sicherer.
Fazit: Was raten Sie betroffenen Kunden jetzt konkret?
Högel: Nicht abwarten! Jetzt Bank kontaktieren, Anzeige erstatten, Dokumente sammeln und Versicherung prüfen. Falls die Bank sich weigert, zu zahlen, sollten Betroffene rechtlichen Beistand suchen – je nach Einzelfall könnte eine Klage gegen die Bank erfolgversprechend sein.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel!
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