Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur FMA-Warnung vor Fibovest: „Anleger sollten jetzt rasch handeln“
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur FMA-Warnung vor Fibovest: „Anleger sollten jetzt rasch handeln“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Redaktion: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 5. Juni 2025 eine offizielle Warnung vor dem Anbieter Fibovest herausgegeben. Was bedeutet das konkret für Anleger?

Jens Reime: Die Warnung der FMA ist ein klares Signal: Bei Fibovest handelt es sich um einen Anbieter, der in Österreich keine Erlaubnis hat, Wertpapierdienstleistungen anzubieten oder Kundengelder entgegenzunehmen. Wer dennoch dort investiert hat, ist sehr wahrscheinlich Opfer eines unerlaubten Geschäftsmodells geworden – und damit womöglich auch eines Betrugs.

Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern, die bereits Geld an Fibovest überwiesen haben?

Reime: Die wichtigste Empfehlung ist: sofort handeln. Das bedeutet konkret:

  1. Zahlungen stoppen, falls noch laufende Überweisungen oder Daueraufträge bestehen.

  2. Alle Unterlagen und Belege sichern – also E-Mails, Verträge, Screenshots vom Kundenkonto usw.

  3. Eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Denn nur so kann ermittelt werden, wer hinter dem Anbieter steckt.

  4. Und schließlich: sich anwaltlich beraten lassen, ob und wie man zivilrechtliche Schritte zur Rückforderung einleiten kann.

Redaktion: Gibt es überhaupt eine realistische Chance, verlorenes Geld zurückzubekommen?

Reime: Die Chancen hängen vom Einzelfall ab. Wenn Gelder per SEPA-Überweisung oder Kreditkarte transferiert wurden, kann eine sogenannte Rückabwicklung – etwa über das Chargeback-Verfahren – möglich sein. Bei Zahlungen in Kryptowährungen oder auf dubiose Auslandskonten wird es schwieriger, aber nicht aussichtslos. Wir prüfen in solchen Fällen, ob man die Geldströme nachvollziehen und Dritthaftung geltend machen kann – zum Beispiel gegen Zahlungsdienstleister.

Redaktion: Die Webseite fibovest.com ist angeblich in London ansässig. Spielt das eine Rolle?

Reime: Leider ja – denn oft nutzen betrügerische Anbieter eine ausländische Scheinadresse, um sich der Kontrolle durch europäische Behörden zu entziehen. London ist ein beliebter Tarnstandort. Aber: Auch bei Sitz im Ausland kann man Ansprüche durchsetzen – unter Umständen auch über europäische Mahnverfahren oder internationale Rechtshilfe. Wichtig ist, dass man frühzeitig rechtlich aktiv wird.

Redaktion: Gibt es Warnzeichen, an denen Anleger betrügerische Anbieter wie Fibovest erkennen können?

Reime: Auf jeden Fall. Typische Warnsignale sind:

  • Keine BaFin- oder FMA-Lizenz

  • Unrealistische Renditeversprechen

  • Drängende Verkaufsmaschen am Telefon

  • Keine ladungsfähige Anschrift oder nur ein Kontaktformular

  • Zahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen

Ich empfehle jedem Anleger, vor einer Investition die Suchmaschine investigate.jetzt zu nutzen. Dort bündeln wir Informationen über unseriöse Anbieter, bevor es zu spät ist.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

Jens Reime: Gern geschehen – und mein Appell: Wenn Sie betroffen sind, bleiben Sie nicht allein. Lassen Sie sich rechtlich unterstützen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA planen Rückzahlung der Trump-Zölle

Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) arbeitet an einem System, mit...

Allgemeines

Russell holt Pole in Melbourne – Mercedes dominiert Qualifying

Beim ersten Qualifying der neuen Formel-1-Ära hat Mercedes ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt....

Allgemeines

„Alles halb so wild?“ – Ein fiktives satirisches Gespräch mit dem Vertriebschef der TGI AG nach der BaFin-Warnung

Die Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Für...

Allgemeines

Vor der BaFin Warnung

Damit die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht, müssen bestimmte...